Verfassungsreferendum In welchen Staaten wie viele Türken abstimmen dürfen

Nicht nur in der Türkei selbst dürfen Wähler über das Verfassungsreferendum abstimmen. Wie wohl diese Demonstranten vor dem niederländischen Konsulat abstimmen werden?
Nicht nur in der Türkei selbst dürfen Wähler über das Verfassungsreferendum abstimmen. Wie wohl diese Demonstranten vor dem niederländischen Konsulat abstimmen werden?
© Emrah Gurel/AP/DPA
Mit den umstrittenen Wahlkampfauftritten türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland und den Niederlanden sollen die im Ausland lebenden Türken vom Verfassungsreferendum überzeugt werden. Die Millionen Wahlberechtigten in der EU könnten sehr wichtig werden.

Rund 55,3 Millionen Wahlberechtigte in der Türkei sollen am 16. April in einem Referendum über die Einführung eines Präsidialsystems in ihrem Land entscheiden. Hinzu kommen rund 2,97 Millionen registrierte wahlberechtigte Türken im Ausland. Die Auslandstürken machen damit rund fünf Prozent aller Stimmen aus - und könnten bei einem knappen Ergebnis das Zünglein an der Waage sein. Im Folgenden Angaben der türkischen Wahlkommission:

Wo leben wie viele Wahlberechtigte? 

In Deutschland sind 1.430.136 wahlberechtigte Türken registriert - mehr als in jedem anderen Land außerhalb der Türkei. Es folgen Frankreich (326.375), die Niederlande (252.862), Belgien (137.675) und Österreich (108.561).

Weitere Länder mit einer hohen Zahl an Stimmberechtigten sind das nur von der Türkei anerkannte Nordzypern (104.507), die USA (100.065), Schweiz (95.264) und Großbritannien/Nordirland (92.943).

Wann und wo kann im Ausland gewählt werden? 

In Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Dänemark und Frankreich kann in ausgewiesenen diplomatischen Vertretungen zwischen dem 27. März und dem 9. April abstimmt werden - oder bis zum 16. April an bestimmten Grenzübergängen zur Türkei. Wahlurnen werden in Deutschland in allen 13 Generalkonsulaten aufgestellt: In Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Mainz, München, Münster, Nürnberg und Stuttgart.

In anderen Staaten beginnt die Abstimmung in den Auslandsvertretungen später, endet jedoch ebenfalls am 9. April. Ausgewiesene Grenzübergänge sind unter anderem die Flughäfen Atatürk und Sabiha Gökcen in Istanbul, der Flughafen Esenboga in der Hauptstadt Ankara sowie mehrere Land- und Seeübergänge. 

DPA
tkr