Ausländer Debatte um das Zuwanderungsgesetz geht weiter

Nachdem der rot-grüne Entwurf eines neuen Zuwanderunggesetzes aufgrund einer Klage der CDU am Bundesverfassungsgericht scheiterte, wird der Bundesrat sich am Freitag erneut damit befassen.

Der Bundesrat wird sich Freitag in Berlin erneut mit dem Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Regierungskoalition befassen. SPD und Grüne haben einen unveränderten Entwurf eingebracht, nachdem das Gesetz nach einer Klage der Union aus formalen Gründen am Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Am Donnerstag kam allerdings Bewegung in die verhärteten Fronten. Der saarländische CDU-Ministerpräsident Peter Müller signalisierte Kompromissbereitschaft.

Der Bundesrat werde nicht über alle 137 Änderungsanträge aus dem Innenausschuss der Länderkammer abstimmen, sagte Müller der "Berliner Zeitung" vom Freitag. Die Union werde lediglich in einem Entschließungsantrag allgemein deutlich machen, dass die Regierung jetzt auf sie zukommen müsse.

Müllers zentrale Forderungen

Müller nannte vier zentrale Forderungen. So müsse das Gesetz angesichts von 4,6 Millionen Arbeitslosen eine wirksame Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ermöglichen. Die humanitäre Zuwanderung müsse auf den Bereich der Genfer Flüchtlingskonvention beschränkt werden. An den Kosten der Integration für die Ausländer sollten sich Zugewanderte und Arbeitgeber beteiligen. Die verbleibenden Kosten sollten zum größeren Teil der Bund und zum kleineren Teil die Länder tragen.

Offen ist, wie geschlossen die Ablehnungsfront der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat ist. In Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg bedrängt der dortige Koalitionspartner FDP die Union, ihren bisherigen strikten Ablehnungskurs aufzugeben. Die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßte die Ankündigung der FDP, den Forderungen der CDU nach einer Verschärfung des Gesetzentwurfes nicht pauschal zustimmen zu wollen. Der Verband forderte die Union auf, das Zuwanderungsthema nicht zu missbrauchen und sachlich damit umzugehen.

Bis Sommer Einigung?

Innen-Staatssekretärin Ute Vogt (SPD) zeigte sich zuversichtlich für die weiteren Verhandlungen. "Die großen Knackpunkte sehe ich nicht mehr", sagte Vogt der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag). Der Regierungsentwurf sei ohnehin schon sehr auf einen Kompromiss hin formuliert gewesen und der Union entgegengekommen. "Wenn es nach uns geht, sind wir uns bis zum Sommer einig."

Nach dem ersten Votum des Bundesrates wird der Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche das Gesetz in einer ersten Lesung beraten. Bei den Beratungen in den Bundestagsausschüssen werden keine wesentlichen Änderungen mehr erwartet, so dass das Gesetz im Frühsommer erneut dem Bundesrat vorliegen wird. Ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss mit der Union ist auch dann nötig, wenn sich die CDU/FDP-Landesregierungen weiterhin enthalten sollten. Die Stimmen von SPD und Grünen im Bundesrat allein reichen nicht aus, um das Gesetz in Kraft zu setzen.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Ausländische Fachkräfte werden gebraucht

Unterdessen appellierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an beide Seiten, den Weg für den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland freizumachen. "Mittel und längerfristig kann der Mangel an Fachkräften zu einem Haupthindernis für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft werden", sagte BDI- Hauptgeschäftsführer Ludolf von Wartenberg der "Berliner Zeitung" (Freitag).