Buback-Attentat Ermittlungen gegen Wisniewski

Generalbundesanwältin Monika Harms hat gegen den ehemaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback sagte Harms.

Generalbundesanwältin Monika Harms ermittelt wegen des Mordes an ihrem Vorgänger Siegfried Buback vor 30 Jahren gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Es handele sich um einen Anfangsverdacht, sagte Harms in Karlsruhe. Das Verfahren sei am vergangenen Montag auf Grund eines Artikels im Nachrichtenmagazin "Spiegel" eingeleitet worden.

Das ehemalige RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte in einem "Spiegel"-Interview angedeutet, dass Wisniewski auf Buback geschossen habe. Auch die ehemalige Terroristin Verena Becker verriet dem Blatt zufolge dem Verfassungsschutz schon Anfang der 80er Jahre diese Information. Bislang galten Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg als Hauptverantwortliche für den Anschlag auf Buback. Wisniewski wurde dagegen nicht direkt mit der Tat in Verbindung gebracht. Er wurde 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer zu zwei Mal lebenslänglich verurteilt und kam 1999 frei.

Harms sagte, Boock sei bereits vor der "Spiegel"-Veröffentlichung von der Bundesanwaltschaft für eine Aussage vorgeladen worden, habe sich dafür aber mit einem ärztlichen Attest entschuldigt. Die Aussagen Boocks seien der Ermittlungsbehörde auch bereits vor den Äußerungen von Bubacks Sohn Michael in der "Süddeutschen Zeitung" bekannt gewesen, wonach Klar nicht die Schüsse auf dessen Vater abgegeben habe. Harms wies aber darauf hin, dass Klar von der Bundesanwaltschaft ohnehin nicht als Schütze angeklagt war und auch nicht als Todesschütze verurteilt worden ist, sondern als Mittäter. An dieser Einschätzung ändere sich nach einer vorläufigen Bewertung der neuen Informationen nichts. Auch halte die Bundesanwaltschaft an der Einschätzung der Mittäterschaft von Folkerts fest.

Weitere Zeugen werden geladen

Nach Angaben der Generalbundesanwältin sollen noch weitere Zeugen geladen werden. Auf die Urteile gegen die beiden verurteilten Buback-Attentäter Christian Klar und Knut Folkerts hätten die neuen Hinweise unter anderem vom früheren RAF-Teroristen Peter-Jürgen Boock keinen Einfluss. Boock soll in den kommenden Tagen als Zeuge vernommen werden.

Harms betonte, das Kapitel des so genannten "deutschen Herbsts" der RAF-Morde Ende der 70er Jahre sei für die Ermittlungsbehörde nie als beendet angesehen worden. Es gebe weiter offene Verfahren, in denen sich die Bundesanwaltschaft bemühe, die Täter zu ermitteln. Im Fall Buback stünden die neuen Zeugenvernehmungen noch aus. Auch die Sichtung der Vielzahl von Akten werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Harms sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt den Ermittlern Informationen zum Mord an Buback vorenthalten hätten. Nach den Worten von Rainer Griesbaum, dem Leiter der Abteilung Terrorismus, gibt es zwar konkrete Anhaltspunkte dafür, dass einzelne - inzwischen längst pensionierte - Bundesanwälte damals Hinweise auf Wisniewski erhalten haben. Diese Erkenntnisse seien aber nicht gerichtswertbar gewesen. Die Angaben würden weiter überprüft. Insofern handele es sich derzeit nur um eine vorläufige Bewertung des Sachverhalts. Die Entscheidung über das Gnadengesuch Klars obliege indes allein Bundespräsident Horst Köhler. "Wir haben ihm keine Ratschläge zu erteilen", sagte Harms, deshalb werde sich ihre Behörde auch dazu nicht äußern.

AP · DPA
DPA/AP

Mehr zum Thema