Die Umweltzone in Berlin ist rechtmäßig. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch Klagen von elf Bürgern gegen die Einrichtung der Zone ab. Die Umweltzone sei "grundsätzlich geeignet", Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Die Kläger hatten unter Berufung auf entsprechende Gutachten argumentiert, die Umweltzone zeige keine Wirkung auf die Feinstaubbelastung. (VG 11 A 295.08 bis VG 11 A 303.08 sowie VG 11 A 315.08 und VG 11 A 560.08)
Die vom inneren S-Bahn-Ring begrenzten Umweltzone in Berlin gilt seit Anfang 2008. Ab Januar werden die Bestimmungen verschärft; dann dürfen nur noch Autos mit einer grünen Plakette in die Umweltzone fahren.
Im Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es, aus den in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten ergebe sich zweifelsfrei, dass die bestehenden Grenzwerte überschritten worden und für die Zukunft weitere Überschreitungen zu befürchten gewesen seien. Daher habe der Berliner Senat Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen müssen. Die Umweltzone sei rechtmäßig und verletze die Kläger auch nicht in ihren Rechten. Die Kläger können Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.