Der Bundesrechnungshof fordert, den in der Koalition umstrittenen Militärischen Abschirmdienst (MAD) stärker zu verkleinern als von der Bundesregierung geplant. In einem Bericht an den Bundestag äußern die Prüfer zudem grundsätzlich Sympathie dafür, die Zuständigkeit des Militärgeheimdienstes für die Extremismus- und Terrorismusabwehr in der Bundeswehr an den Verfassungsschutz abzugeben. Es erschließe sich "nicht zweifelsfrei", warum der MAD diese Aufgabe "originär wahrnehmen muss", heißt es in der vertraulichen Stellungnahme, die der FTD vorliegt. Die Regierung will den MAD zwar verkleinern, lehnt aber eine radikale Reform ab.
Die Bewertung des Rechnungshofs liefert Argumentationshilfen für die FDP, die den MAD langfristig sogar auflösen und seine Aufgaben auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) übertragen will. Die Liberalen argumentieren, es gebe Doppelstrukturen, weil der MAD innerhalb der Bundeswehr unter anderem Verfassungsschutzaufgaben wahrnimmt. Der FDP-Forderung hat die Regierung jüngst jedoch auf Druck des Verteidigungsministeriums in einem Abschlussbericht an den Bundestag eine Absage erteilt. Ein eigener Geheimdienst der Bundeswehr sei "unverzichtbar", um den Schutz der Truppe vor Extremismus, Spionage und Sabotage durch Bundeswehrangehörige ("Innentäter") nicht zu gefährden.
In seiner Stellungnahme zu diesem Bericht kritisiert der Rechnungshof, die geplanten Änderungen optimierten "die Geschäftsprozesse nicht ausreichend". Die angekündigte Kürzung von 1277 auf 1095 Stellen betrachten die Prüfer nur als "vorläufige Größe". Die Regierung hält infolge der laufenden Truppenverkleinerung bis 2017 Einsparungen beim MAD von insgesamt 11,5 Mio. Euro für möglich. Das Jahresbudget liegt bei rund 70 Mio. Euro.
"Selbstreinigung der Truppe"
Der Rechnungshof begründet seine Empfehlung, die Übertragung der Extremismusabwehr in der Bundeswehr an das BfV zu prüfen, mit den niedrigen Fallzahlen. Nach Regierungsangaben bearbeitete der MAD zuletzt im Jahresschnitt 690 Verdachtsfälle - fast alle mit rechtsextremistischem Hintergrund. Davon haben sich im Schnitt lediglich 48 pro Jahr als begründet erwiesen. Das entspricht einer Quote von 0,014 Prozent des Bundeswehrpersonals. Daher hält die Prüfbehörde das Argument, dass der zu zwei Dritteln aus Soldaten bestehende MAD näher an der Truppe sei, für "vernachlässigbar". Die "Selbstreinigung der Truppe" sei nicht Aufgabe des MAD, sondern der Dienststellen und Vorgesetzten.
Korrekturbedarf sieht die Prüfbehörde auch beim Zusammenspiel von MAD, Auslandsgeheimdienst BND und dem militärischen Nachrichtenwesen der Bundeswehr. Die Aufgaben zum Schutz der Truppe im Einsatz seien "nicht optimal verteilt", kritisiert sie. Dies könne zu "ungewollten und unwirtschaftlichen Doppelstrukturen und Verfahren führen".