FDP-Chef Guido Westerwelle hat Klagen eingereicht, um seine Beteiligung am Wahl- Fernsehduell zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) in ARD und ZDF gerichtlich durchzusetzen. Nach FDP-Angaben wurden den Verwaltungsgerichten Köln und Mainz zwei gleichgerichtete Klagen mit Anträgen auf Einstweilige Anordnungen zugestellt.
»Verletzung der Chancengleichheit«
Der WDR (Köln) ist derzeit geschäftsführende ARD-Rundfunkanstalt, in Mainz ist der Sitz des ZDF. ARD und ZDF hatten die Teilnahme Westerwelles an dem Fernsehduell am 8. September abgelehnt. Der FDP-Kanzlerkandidat sieht das als Wettbewerbsverzerrung und Verletzung der Chancengleichheit an.
Die Klagen richten sich nicht gegen die privaten Fernsehsender SAT1 und RTL, die am 25. August ebenfalls ein Fernsehduell zwischen Schröder und Stoiber ausstrahlen wollen. Nach Ansicht der FDP haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine größere Informationsverantwortung.