Lärm, Abfall, Feinstaub, Verletzungen – aus Sicht von Kritikern gibt es viele gute Gründe, auf das Böllern zum Jahreswechsel zu verzichten. Das Land Berlin macht nun ernst: Der Senat will es einfacher machen, private Silvesterfeuerwerke zu verbieten.
"Wir wollen über den Bundesrat eine Änderung des Sprengstoffgesetzes erwirken", sagte eine Sprecherin von Arbeits- und Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) im Gespräch mit dem stern. Eine entsprechende Vorlage soll der Berliner Senat im Tagesverlauf beschließen.
Strengere Regeln für privates Silvesterfeuerwerk
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen in Zukunft verbieten können, Feuerwerkskörper in eng bebauten Gegenden abzubrennen. Bislang ist ein Verbot nur für solche Böller möglich, die einen "Knalleffekt" haben, wie es im Behördendeutsch heißt. In Zukunft soll dies auch für all jene Böller möglich sein, die nicht knallen, zum Beispiel Batterien von Leuchtkometen oder sogenannte Vulkane.
Ziel der avisierten Neuregelung sei es, "die Gefahren durch das Abbrennen von Pyrotechnik zu minimieren und gleichzeitig die Feinstaubbelastung der Luft zu senken, den Tierschutz zu fördern und Abfälle zu reduzieren", erklärte der Berliner Senat.
Das vermehrte Aufkommen von Batteriefeuerwerken in den vergangenen Jahren mache die Gesetzesnovelle nötig, hieß es weiter: "Auf diese Weise werden in ein und demselben Zeitabschnitt deutlich mehr Feuerwerkskörper abgebrannt als zu früheren Zeiten. Das erzeugt mehr Lärm, mehr Abfälle und mehr Verbrennungsgase."
Kommunen sollen selbst entscheiden dürfen
Es gehe zudem um den Schutz vor Verletzungen und Beschädigungen: Der nötige Sicherheitsabstand von acht Metern beim Abbrennen der Verbundfeuerwerke könne in dicht besiedelten Gebieten oder bei Menschenansammlungen oftmals nicht eingehalten werden.
Im Berliner Abgeordnetenhaus hatte sich bereits im September eine Mehrheit für ein erweitertes Böllerverbot ausgesprochen. Ende November soll nun in der Länderkammer über die neuen, bundesweiten Regeln abgestimmt werden.

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!
Sollte es dort eine Mehrheit geben, muss die Bundesregierung den Gesetzentwurf an den Bundestag weiterleiten. In diesem Jahr dürfte demnach noch alles beim Alten bleiben. Inwiefern Berlin und andere Kommunen in Zukunft von dem möglichen Verbot Gebrauch machen würden, ist noch nicht abzusehen. In den vergangenen Jahren wurde der Ruf nach einer Einschränkung der Böllerei vielerorts lauter – auch wegen der daraus resultierenden Luftverschmutzung. So hat die Deutsche Umwelthilfe wegen der Luftbelastung nach eigenen Anagben für 31 deutsche Städte formell Anträge für ein Verbot von privater Silvesterknallerei gestellt, unter anderem für Stuttgart, Frankfurt am Main, Hannover, Köln, Dortmund und Essen.
Rund 8000 Menschen erleiden jährlich Ohr-Verletzungen durch Feuerwerkskörper
Das Umweltbundesamt spricht von einer zum Jahreswechsel regelmäßig "explodierenden" Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub. Rund 4500 Tonnen Feinstaub werden demnach durch Silvesterböller freigesetzt, dies seien etwa 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Menge. Rund 8000 Menschen erleiden jährlich Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper, hinzu kommen Verbrennungen, Augenverletzungen oder abgesprengte Gliedmaßen.
Über den Plan des Berliner Senats zur Neufassung der von Paragraph 23 der Ersten Sprengstoffverordnung hatte zuerst die Zeitung "B.Z." berichtet.