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Weihnachtsmarkt-Anschlag Abschiebung zu vorschnell? Seehofer weiß nicht, wo sich vermeintlicher Amri-Komplize aufhält

Horst Seehofer; der von Anis Amri auf den Berliner Weichnachtsmartk gesteuerte Lkw
Hatte der Islamist Ben Ammar etwas mit dem Anschlag auf den Berliner Wiehnachtsmarkt von Anis Amri zu tun? Bundesinnenminister Horst Seehofer verteidigte dessen Aschiebung
© Kay Nietfeld / DPA, Michael Kappeler / DPA
Bundesinnenminister Horst Seehofer weiß nicht, wo sich der am 1. Februar 2017 nach Tunesien abgeschobene Bilal Ben Ammar im Moment aufhält. Der Islamist war ein Freund von Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Abschiebung des angeblichen Helfers des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri gerechtfertigt. Der Tunesier Bilel Ben Ammar sei im Dezember 2016 als Gefährder eingestuft worden und vollziehbar ausreisepflichtig gewesen, sagte Seehofer in Berlin. Gleichzeitig habe seine Freilassung aus der Haft aus anderen Gründen angestanden. Daher könne er die Entscheidung von damals nachvollziehen, Ben Ammar nach Tunesien abzuschieben.    

Zudem hätten zwei Vernehmungen Ben Ammars keine Ansatzpunkte dafür ergeben, "dass er zur weiteren Aufklärung des Anschlags hätte beitragen können oder wollen", sagte Seehofer. Durch die Ermittlungen zu dem Anschlag vom Dezember 2016 mit zwölf Toten habe nicht der Nachweis erbracht werden können, dass Ben Ammar an der Tat Amris beteiligt war, "so dass aufgrund dessen eine weitere Inhaftierung rechtlich nicht möglich war", heißt es in einem von Seehofer vorgelegten Bericht zu dem Vorgang.

Welche Rolle spielte Ben Ammar bei Anis Amris Tat?

Seehofer räumte auf Nachfrage ein, dass er den Aufenthaltsort Ben Ammars "momentan" nicht kenne. Er habe aber dem Untersuchungsausschuss mitgeteilt, dass sein Haus diesen "in jeder Form" unterstütze und mit den verfügbaren Mitteln versuchen werde, Ben Ammar ausfindig zu machen.    

Seehofer widersprach einem Bericht, wonach Ben Ammar abgeschoben worden sein soll, weil er als Informant des marokkanischen Geheimdienstes vor Strafverfolgung geschützt werden sollte. Weder dem Verfassungsschutz noch dem Bundesnachrichtendienst (BND) oder dem Bundeskriminalamt (BKA) lägen Erkenntnisse vor, dass der Tunesier "für oder mit" dem marokkanischen Nachrichtendienst gearbeitet habe, sagte der Innenminister.     

Er wies auch die Darstellung des "Focus" zurück, wonach Ben Ammar auf einer Videoaufnahme vom Tattag zu sehen sei, wie er einem Marktbesucher ein Kantholz an den Kopf schlägt. Dies sei einer Aufzeichnung, die ein Privatunternehmen aus größerer Entfernung gemacht habe, nicht zu entnehmen, sagte Seehofer.      Aufgrund der Qualität des Videos und der Entfernung, aus der es gemacht wurde, könnten keine Personen identifiziert werden. Das Video wurde laut Seehofer dem Untersuchungsausschuss vom BKA nebst einem Auswertungsvermerk im November 2018 vorgelegt.    

Der Gefährder Ben Ammar war laut Bundesinnenministerium seit dem 14. Januar 2017 vollziehbar ausreisepflichtig gewesen. Die zuständige Ausländerbehörde in Sachsen sei verpflichtet gewesen, diese Ausreisepflicht umzusetzen. "Raum für eine Abwägung gab es für das zuständige Bundesland Sachsen nicht", heißt es in Seehofers Bericht. Die Abschiebung des Mannes sei "in Einvernehmen" mit den Strafverfolgungsbehörden erfolgt, sagte Seehofer. Demnach unterstützte das Bundesinnenministerium die Bemühungen, Passersatzpapiere für Ben Ammar in Tunesien zu bekommen. 

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wue AFP

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