Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern mitteilte.
Zudem sollen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen, wie die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte. Die Konferenz vereinbarte dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen. Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.
Der Drei-Stufen-Plan
- Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen.
- Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).
- Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.
Darüber hinaus bekommen in der Coronakrise besonders belastete Unternehmen länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll "flexibilisiert" werden.