
Steuerliche Entlastungen
Der Grundfreibetrag, bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlen muss, steigt auf 10 347 Euro, die Werbungskostenpauschale auf 1200 Euro. Fernpendler können außerdem pro Kilometer drei Cent mehr Pendlerpauschale anrechnen.
Wann kommt das beim Bürger an? Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2022. Damit sind sie aber erst nach der Steuererklärung für dieses Jahr für die Bürger auch spürbar.
Wann kommt das beim Bürger an? Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2022. Damit sind sie aber erst nach der Steuererklärung für dieses Jahr für die Bürger auch spürbar.
© Robert Günther/dpa-tmn / DPA