Das Bundesinnenministerium will gesetzlich regeln, dass V-Leute und verdeckte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nach bestimmten Straftaten unter Umständen straffrei ausgehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hervor, der noch mit den Ländern abgestimmt wird. "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Mitteldeutsche Zeitung" und "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) hatten als erstes darüber berichtet.
Strafe muss auf Bewährung ausgesetzt sein
Die Staatsanwaltschaft kann laut "WAZ" künftig von einer Verfolgung absehen, wenn die Gesetzesbrüche von V-Leuten zur Gewinnung und Sicherung von Informationen "unumgänglich" seien und dazu beitrügen, Straftaten wie Mord, Totschlag, Geiselnahme oder Volksverhetzung aufzuklären. Die Regelung gelte aber nicht, wenn die zu erwartende Strafe höher als ein Jahr ist und wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Es geht vor allem um sogenannte szenetypische Straftaten, also Delikte, die Personen nach Geheimdienstauffassung begehen müssen, um in ihrem Umfeld nicht aufzufallen - zum Beispiel das Zeigen verbotener Symbole oder das Geldsammeln für verbotene Organisationen.
Laut "Mitteldeutscher Zeitung" soll als V-Mann künftig nur arbeiten können, wer nicht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist und nicht finanziell von der V-Leute-Tätigkeit abhängt. Auch sollen V-Leute auf die Gruppe, die sie bespitzeln, keinen steuernden Einfluss nehmen.
Laut "Mitteldeutscher Zeitung" soll als V-Mann nur arbeiten können, wer nicht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist und nicht finanziell von der V-Leute-Tätigkeit abhängt. Auch sollen V-Leute auf die Gruppe, die sie bespitzeln, keinen steuernden Einfluss nehmen.
Dem 66-seitigen Entwurf zufolge soll das Bundesamt für Verfassungsschutz zudem um 261 Planstellen sowie um einen Vizepräsidenten mit der Spezialaufgabe Qualitätsmanagement und in- und ausländische Dienstkoordination erweitert werden, wie die "HAZ" berichtete. Der Gesetzentwurf sehe zudem eine deutliche Stärkung der "analysierenden und zentralisierenden Funktion" des Bundesamtes im Zusammenspiel mit den Länderbehörden vor.