3. Juni 1998 Im niedersächsischen Eschede entgleist der ICE 884 "Wilhelm Conrad Röntgen". 101 Menschen kommen ums Leben.
4. Juni 1998
Mit dem Hinweis auf "erste Erkenntnisse über eventuelle Ursachen des Unglücks" beordert die Bahn vorsorglich alle 60 ICE-Züge der ersten Generation zu einer Überprüfung in die Betriebswerke.
5. Juni 1998
- Nach ersten Erkenntnissen entgleiste der Zug, weil ein Radreifen gebrochen war und sich in einer Weiche verkeilt hatte. Der Grund des Bruchs ist unklar.
9. Juni 1998
Knapp eine Woche nach der Katastrophe wird die Strecke wieder freigegeben.
17. Juni 1998
Die Deutsche Bahn setzt Ernst Otto Krasney als Ombudsman ein, der sich um die Ansprüche der Geschädigten kümmern soll.
19. September 1998
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Lüneburg verfolgt eine neue Spur: An dem Radreifen, dessen Bruch den Unfall auslöste, hatten Bahn-Mitarbeiter in München bereits vor der Unglücksfahrt eine Unregelmäßigkeit entdeckt. Bei zwei Routinekontrollen waren über dem zulässigen Ausmaß liegende Unrundungen gemessen, aber als nicht gefährlich eingestuft worden.
20. Mai 1999
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben schwere Versäumnisse der Bahn bei der Zulassung und Wartung der gummigefederten ICE-Räder wahrscheinlich die Katastrophe verursacht. Ein vorläufiges Gutachten des Darmstädter Fraunhofer-Instituts stellt einen Ermüdungsbruch an dem Radreifen fest und schließt Material- oder Fabrikationsfehler aus.
20. Februar 2002
Dreieinhalb Jahre nach dem ICE-Unglück beginnt ein Zivilprozess vor dem Landgericht Berlin. Sechs Hinterbliebene fordern Schmerzensgeld von der Deutschen Bahn.
13. Juni 2002
Gut vier Jahre nach der ICE-Katastrophe lässt das Landgericht Lüneburg die Anklage gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen zu und eröffnet das Hauptverfahren gegen zwei Bahn-Mitarbeiter und einen Ingenieur.
18. September 2002
Die Angehörigen der Opfer haben keinen Anspruch auf ein höheres Schmerzensgeld. Das Landgericht Berlin weist die Klagen von sechs Hinterbliebenen ab.
26. November 2002
Die Bahn wird bei einem Bundesgericht in New York auf Schmerzensgeld verklagt.
8. Mai 2003
Der Prozess wird eingestellt. Die Angeklagten müssen eine Geldbuße von jeweils 10.000 Euro zahlen.
4. Juni 2003 Gegen die Einstellung des Verfahrens reichen elf Hinterbliebene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Karlsruher Gericht nimmt sie nicht zur Entscheidung an.