
Private Mails am Arbeitsplatz
Während der Arbeitszeit mal schnell Mails checken, bei der Freundin anrufen und ein bisschen bei Facebook stöbern: Wer seinen Firmenrechner und das Bürotelefon zum Surfen und Telefonieren einsetzt, kann sich Ärger einhandeln. Ausnahme: Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Betriebsmitteln. Für alle anderen gilt: Nicht einmal das Handy darf man aufladen, da der verbrauchte Strom vom Arbeitgeber bezahlt wird. Allerdings zeigt die Praxis, dass viele Chefs sehr kulant sind.
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