
Rauchen am Arbeitsplatz
Rauchen während der Arbeitszeit ist nicht gestattet. Wer dennoch zum Glimmstängel greifen will, muss sich streng genommen ausstempeln oder die Pause als Nicht-Arbeitszeit notieren. Auch hier gilt: Gibt es tarifliche Regelungen oder eine Betriebsvereinbarung, müssen Mitarbeiter sich daran halten.
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