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14. Februar 2010, 11:30 Uhr

Runter von der Straße

Googles Straßenfoto-Dienst Street View erregt in Deutschland die Gemüter. Doch niemand muss sich die Veröffentlichung der Fotos seiner selbst oder seines Wohnhauses gefallen lassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Einspruch zu erheben.

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Obwohl Googles Autos im Winter nicht unterwegs sind, wird Street View in Deutschland gerade heiß diskutiert© Michael Kappeler/DDP

In Großstädten wie Berlin, Frankfurt, Köln oder München sind die Aufnahmen längst im Kasten. Jetzt fährt die schwarze Limousine des Internet-Konzerns Google übers Land, um selbst die abgelegensten Dörfer für den Online-Service "Google Street View" abzufilmen. Die rollenden Kameras lichten Häuser, parkende Autos und zufällig vorbeilaufende Passanten ab. Die Datensammlung soll dreidimensionale Spaziergänge durch Straßen und Städte Deutschlands ermöglichen.

Verbraucher können sich aber gegen die neue Form der Kartografie zur Wehr setzen. Wem unwohl ist bei dem Gedanken, dass er sein Haus, sein Fahrzeug nebst Nummernschild, seine Kinder oder sich selbst in Panoramaablichtung künftig weltweit im Internet wiederfindet, kann bei Google dagegen Widerspruch einlegen. Darauf machen Daten- und Verbraucherschützer aufmerksam. Stehen entsprechende Bilder bereits im Netz, müsse Google beanstandete Aufnahmen unkenntlich machen, also schwärzen respektive entfernen, erklärt die Rechtschutzversicherung Arag. Möglich sei auch, vorsorglich Widerspruch einzureichen, damit erst gar keine Aufnahmen veröffentlicht werden könnten, rät das Bundesverbraucherministerium.

Jeder Bürger habe das Recht, nein zu sagen zur Erhebung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen, betont Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern betont. Google selbst verspricht, beanstandete Bilder auf Wunsch vollständig aus den neuen Stadtplänen auszuradieren, "selbst wenn das Bildmaterial bereits unkenntlich gemacht wurde."

Auf Beutezug mit Street View?

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner machte bereits klar, dass sie das Street View Projekt (Straßenansicht) für eine "millionenfache Verletzung der Privatsphäre" hält. Der Online-Konzern argumentiert, dass es bei der neuen Straßenansicht nur um die faszinierende Möglichkeit gehe, sich fremde Städte anzusehen. "99,9 Prozent aller Nutzer werden Street View nutzen, um gute Dinge damit zu tun", sagt Google-Sprecher Stefan Keuchel zu möglichen Sicherheitsbedenken.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beispielsweise hält es für problematisch, wenn die Google-Aufnahmen einen optischen "Rundum-Gesamteindruck" von Privathäusern vermittelten. Sprich: Wenn Fremde plötzlich über den Gartenzaun schauen und das private Umfeld, den wirtschaftlichen Wert eines Hauses, Zugangs- oder auch Diebstahlsmöglichkeiten beim Nachbarn ausspionieren könnten.

Grundsätzlich ist das Fotografieren von Häusern und Straßen in Deutschland nicht verboten. Street-View-Kritiker berufen sich jedoch auf das sogenannte Volkszählungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Danach ist staatlichen Stellen die Vorratsdatenspeicherung untersagt, was analog auch für ein privates Unternehmen wie Google gelten müsse. Das Projekt verstoße definitiv gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger, erläutert Juristin Halm. "Jeder hat das Recht am eigenen Bild, das haben die höchsten Verfassungsrichter so entschieden."

Einfach formlos mailen

Wer Widerspruch einlegen will, sollte es schriftlich tun. Entweder per e-Mail: streetview-deutschland@google.com oder per Brief: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

In dem formlosen Schreiben sollten die eigenen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge oder Personen mit Adresse aufgelistet werden. Wer die Möglichkeit dazu hat, kann auch sogenannte Screenshots beifügen, also Ausdrucke beanstandeter Internetansichten. Ein Widerspruch muss grundsätzlich nicht näher begründet werden. Wer Unterstützung beim Formulieren braucht, kann sich beim Bundesverbraucherschutzministerium einen Musterbrief herunterladen.

Alternative: Ein beanstandetes Bild direkt auf der Street View-Seite im Internet melden per Mausklick. Danach geht ein Formular auf, das nur noch abgeschickt werden muss. Google verspricht, sich um Beschwerden rasch zu kümmern.

Berrit Gräber/APN
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
budisov (17.02.2010, 00:42 Uhr)
mal andersherum
Kann man sein Gesicht auch "freischalten" lassen? Ist doch ein schönes Andenken. Außerdem wird das hier im Lande der Bedenkenträger doch sowieso verboten. In 100 Jahren wird man es bereuen. Oder was würde man dafür geben, durch das Berlin von 1911 virtuell spazieren gehen zu können...
jabadahat (14.02.2010, 22:22 Uhr)
Berlin, Frankfurt, Köln oder München
Seit wann ist Köln eine Großstadt und wo ist Hamburg :-)
joda (14.02.2010, 20:04 Uhr)
StreetView
man kann die Aufregung auch wirklich übertreiben. Was ist schon auf den Bildern zu sehen. Alles das, was man von der Straße aus sieht. Wenn jemand was böses im Schilde führt wird der sich doch nicht auf ein paar Bilder verlassen, die vor langer Zeit aufgenommen wurden? In Twitter und Co lassen viele "die Hosen runter" ohne überhaupt nachzudenken was sie sich damit antun und hier spielen wir alle Moralapostel?
sidux42 (14.02.2010, 17:59 Uhr)
StreetView
geht mir total am Ars..... vorbei. Die staatliche Gängelung und Überwachung regt mich da viel mehr auf. Leider kann ich außer wählen und auf mini-Demos (tja, wären paar Nazis da kämmen gleich zigtausend) gehen nix tun. Ich glaube nicht das man das Fotografieren von Häusern mit einer Volkszählung vergleichen kann/soll. Mal wieder steht das materielle über dem Menschen und muss mehr geschützt werden.

Gruß
Sidux
spamonmass (14.02.2010, 17:18 Uhr)
der google wagen
ist bereist letztes jahr hier durch den ort gerollt. und ich bin wohl auch drauf.. mal sehen, was am ende dabei rauskommt.
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