Es geht gegen die Suchmaschinen: Journalistische Angebote im Netz sollen besser geschützt werden. Verlage können dafür Geld fordern. Der Gesetzentwurf stößt nicht nur bei Google & Co. auf Kritik.

Das Leistungsschutzrecht wirkt sich auf das Urheberrecht im Internet aus. Verlage sollen Geld erhalten, wenn Suchmaschinen ihre Artikel verwenden.© Jens Kalaene/DPA
Presseverlage sollen künftig etwa von Suchmaschinen-Betreibern Geld für die Nutzung ihrer Artikel verlangen können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzsrechts für Presseverleger. Betreiber von Suchmaschinen und Anbieter von vergleichbaren Diensten müssen demnach künftig Entgelte an die Verlage zahlen, wenn sie im Internet Presseerzeugnisse nutzen. Allerdings soll die Zahlungspflicht nicht für Blogger, andere Unternehmen, Verbände oder private Nutzer gelten.
"Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Das neue Leistungsschutzrecht gewähre ihnen "eine angemessene Teilhabe" an den Gewinnen, die etwa Suchmaschinenbetreiber erzielten, indem sie die Leistungen der Verleger nutzten.
Der Internet-Riese Google sprach von einem "schwarzen Tag" für das Internet in Deutschland. Das geplante Gesetz treffe jeden Internetnutzer, wie Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte. "Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel." Auch die Piraten und die Grünen lehnen das neue Gesetz ab. Die Verleger hatten die Novelle begrüßt.
Regierungssprecher Steffen Seibert wies darauf hin, dass etwa Blogger, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private Nutzer von der Zahlungspflicht ausgenommen seien. Die Verfasser der Artikel sollten an den neuen Gebühren beteiligt werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erklärte, das neue Recht sei ein "wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet". Presseverleger bekämen ein rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte.
Für Verleger wird nun der Journalismus auch im Internet auf eine sichere Rechtsbasis gestellt. Der Entwurf könne als ausgewogen bezeichnet werden, erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Die Opposition kritisierte die Neuregelung dagegen. "Wir brauchen kein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage", erklärten die netzpolitischen Sprecher der SPD, Björn Böhning und Lars Klingbeil. Die Bundesregierung solle das "unsinnige Vorhaben" zurückziehen und stattdessen die "zwingend notwendige Reform des Urheberrechts im Interesse der Kreativen" angehen. Das Gesetz werde klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken, erklärten die Grünen-Abgeordneten Tabea Rössner und Konstantin von Notz.