Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Veranstaltungen zur bayerischen Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Die von der Stadt Lindenberg im Allgäu und der Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth angeführte Begründung könne ein Redeverbot für Höcke nicht rechtfertigen, entschied das Gericht am Freitagabend. Es gab damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth statt und wies im anderen Fall eine Beschwerde der Stadt Lindenberg zurück.
Trotz neuer Gemeindeordnung dürfen AfD-Veranstaltungen mit Höcke in Bayern stattfinden. Die Richter sehen keine ausreichenden Gründe für ein Redeverbot.
In Oberfranken bleibt AfD-Politiker Höcke als Redner ausgeschlossen. Auch in Lindenberg steht ein Redeverbot im Raum – Gegner der AfD rufen zu Protesten auf.