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1. Juli 2010, 19:17 Uhr

Polizei darf ohne Richter keine Blutprobe anordnen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entnahme von Blutproben nach Alkoholfahrten erschwert: Polizeibeamte dürfen sich demnach nicht ohne weiteres auf "Gefahr im Verzug" berufen, sondern müssen einen Richter fragen. Kritiker wollen diese Regelung am liebsten ganz streichen.

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"Halt Polizei": Bei einer Blutentnahme müssen Autofahrer oftmals stundenlang auf der Wache warten© Uli Deck/DPA

Jahrelang brauchten Polizisten nur drei Buchstaben ins Funkgerät zu sprechen, um von betrunkenen Autofahrern eine Blutprobe zu bekommen: "AzW". Das Kürzel bedeutet "Arzt zur Wache", erzählt Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft. Meist sei die Prozedur in einer halben Stunde erledigt gewesen, der Alkoholsünder wurde ins Taxi gesetzt und nach Hause gefahren - fertig.

Dass im Gesetz steht, dass ein Richter die Blutentnahme anordnen muss und nur bei Gefahr im Verzug eine Ausnahme davon gemacht werden darf - das habe die Beamten in der Praxis oft nicht gekümmert, sagt Wendt. Damit jedoch dürfte spätestens nach einer am Donnerstag bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Schluss sein. Die Beamten müssten zumindest versuchen, eine richterliche Anordnung zu bekommen, entschieden die Karlsruher Richter. Eine generelle Berufung auf "Gefahr im Verzug" beim Verdacht auf Trunkenheitsfahrten sei nicht zulässig.

Die Karlsruher Richter bleiben damit bei ihrer Linie, den sogenannten Richtervorbehalt ernst zu nehmen und Ausnahmen wegen "Gefahr in Verzug" nur dann zuzulassen, wenn dies im Einzelfall konkret begründet wird.

"Der Freiheitsentzug dauert manchmal fünf Stunden"

Ob dies allerdings trinkenden Fahrern das Leben und seine juristischen Konsequenzen erleichtert, bleibt zweifelhaft. Vielerorts gelten nach ähnlichen Gerichtsentscheidungen schon jetzt strengere Regeln. Die Folge: Der Verdächtige muss auf der Wache warten, bis ein Richter entscheidet. "Heute dauert der Freiheitsentzug manchmal vier oder fünf Stunden", sagt Wendt. "Für uns ist es unverständlich, dass wir einen so schwerwiegenden Eingriff vornehmen müssen aus bloßem Prinzip."

Wendts Lösungsvorschlag: Blutproben bei Trunkenheitsfahrten ohne weitere Folgen sollen abgeschafft werden. Stattdessen solle der Atem-Alkoholwert als Beweismittel ausreichen - so, wie es derzeit schon bei niedrigeren Alkoholwerten (in der Regel ab 0,5 bis 1,1 Promille) der Fall ist, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Für einen anderen Weg hatten sich mehrheitlich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz Ende Mai in Hamburg ausgesprochen: Sie wollen den Richtervorbehalt bei Blutentnahmen einfach streichen.

Zustimmung gibt es - auf den ersten Blick vielleicht überraschend - vom Deutschen Richterbund. "Bei der Anordnung einer Blutentnahme bleibt den Richtern in der Regel kein Entscheidungsspielraum, wenn ein Anfangsverdacht aufgrund des Atemalkohols besteht", sagt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank. "Der Vorbehalt in diesem Bereich ist verzichtbar - damit hätten Richter mehr Zeit, sich den wichtigen Fällen zu widmen, etwa wenn es um Wohnungsdurchsuchungen geht."

"Rechtsstaatliche Prinzipien dürfen nicht geopfert werden"

Der Deutsche Anwaltsverein hingegen lehnt jede Änderung ab. Die Blutprobe sei ein körperlicher Eingriff, der nur von einem Richter angeordnet werden dürfe, sagte Sprecher Swen Walentowski. "Rechtsstaatliche Prinzipien dürfen nicht Zweckmäßigkeitserwägungen geopfert werden."

Auf überaus pragmatische Weise scheinen hingegen die Brandenburger mit dem Problem umzugehen. In der Regel, so ein Sprecher des Justizministeriums, würden die ertappten Alkoholsünder ihre Blutprobe freiwillig abgeben, so das es des Richtervorbehalts nicht bedarf: "In Brandenburg ist nicht der Regelfall, dass man nach einem Richter schreit."

Von Jochen Neumeyer, DPA
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Salzsteuer (02.07.2010, 11:05 Uhr)
Absoluter Unfug,
der Richter kann ja gar nicht anders entscheiden!
Juristerei der Juristerei willen - sonst nichts.
lucifer01 (02.07.2010, 07:26 Uhr)
Rechtssprechung
Die rechtssprechung wird immer kurioser und unverständlicher. Die Blutproben werden ja nicht aus Langeweile durchgeführt.
LaoLu (02.07.2010, 02:34 Uhr)
Was soll dieser Unsinn?
Wenn der Atemalkoholtest (der ja nach Meinung einiger gut genug ist, um ein Bußgeld zu verhängen) positiv ausfällt, wird zur Beweissicherung Blut abgenommen.
Was soll da ein Richter entscheiden?

Also: In diesem Falle Richtervorbehalt in die Tonne, das ist eh nur Augenwischerei.
chatahootchee (01.07.2010, 20:37 Uhr)
4-5 STUNDEN WARTEN
Prima, da ist dann der Suffkopp wieder nuechtern.
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