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30. September 2011, 14:47 Uhr

Regierung weitet Stasi-Checks aus

Wer stand im Dienst der Stasi? Der Bundestag beschloss die Verlängerung und gleichzeitig die Ausweitung der Überprüfung von Angestellten im öffentlichen Dienst. Bis 2019 sind nun Stasi-Checks möglich.

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Blättern in den Unterlagen: Künftig soll nicht nur die Vergangenheit der Chefs im Öffentlichen Dienst überprüft werden© Gero Breloer/DPA

Standen Sie im Dienst der Stasi? Diese Frage darf Bediensteten im öffentlichen Dienst noch bis 2019 gestellt werden. Außerdem soll 21 Jahre nach der Wiedervereinigung die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst ausgeweitet werden. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP die umstrittene Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Stasi-Checks sind nun bis 2019 - 30 Jahre nach dem Mauerfall - möglich. Die jetzige Regelung, nach der nur wenige Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden können, läuft zum Jahresende aus.

Versetzungen bei der Stasi-Unterlagenbehörde

Bei der Stasi-Unterlagenbehörde dürfen nach dem neuen Gesetz künftig keine ehemaligen Mitarbeiter des DDR-Geheimdienstes beschäftigt werden. Das betrifft nach Angaben der Behörde derzeit 45 Mitarbeiter. Sie sollen in andere Bundesbehörden versetzt werden. Laut einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" stehen für die früheren Stasi-Leute bereits 19 Stellen in anderen Institutionen bereit. Vor allem Amtschef Roland Jahn hatte sich für die Versetzungslösung stark gemacht. Auch die Unionsfraktion nannte es eine "Zumutung", dass Stasi-Opfer in der Behörde auf ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit treffen könnten.

Erstmals gab es für eine Änderung des Gesetzes keine breite Mehrheit im Parlament. In der Debatte begründete Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse für die SPD die Ablehnung der nunmehr achten Novelle: Das latente Misstrauen gegen Ostdeutsche dürfe nicht per Gesetz festgeschrieben werden. Die SPD sei gegen einen Schlussstrich unter die Stasi-Aufarbeitung, doch eine Ausweitung der Überprüfungen ohne Verdacht sei mehr als 20 Jahre nach der Einheit "unverhältnismäßig". Die Versetzung von Ex-Stasi-Leuten sei verfassungsrechtlich bedenklich. Die SPD enthielt sich in der Schlussabstimmung ebenso wie die Grünen der Stimme, die Linken votierten gegen das Gesetz.

swd/DPA/AFP
 
 
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