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4. Februar 2010, 11:55 Uhr
Streit über Steuersünder-CD

"Die Regierung macht sich strafbar"

Darf ein Rechtsstaat Geld für illegal erworbene Informationen zahlen? Er darf und muss, glauben Politiker und Steuerexperten. Doch Strafrechtler widersprechen heftig. Worum geht es? Von Roman Heflik

Die Bundesregierung hat sich entschieden: Sie will die CD mit den Daten zahlreicher mutmaßlicher Steuerhinterzieher kaufen. "Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, auch in den Besitz dieser Daten kommen", sagt Bundeskanzlerin Merkel. Auch Finanzminister Wolfgang Schäuble hat den umstrittenen Ankauf der offensichtlich illegal beschafften Daten verteidigt.

Doch unter Juristen ist ein Streit darüber entbrannt, was der Staat wirklich darf. "Die Regierung macht sich mit dem Kauf strafbar", sagt der Steuerstrafrechtler Erich Samson. Steuerjuristen wie Dieter Birk sagen dagegen: "Der Staat hat die Pflicht, den Hinweisen nachzugehen." Um folgende Fragen geht es:

Hat der Informant Diebstahl begangen? Und wenn ja: Macht sich der Staat dann der Hehlerei schuldig, indem er diese Daten annimmt?

In diesem Punkt herrscht wenig Streit: "Es handelt sich weder um Diebstahl, noch um Hehlerei", räumt Erich Samson ein, Professor an der Buccerius Law School.

Denn Gegenstand eines Diebstahls könnten nur Sachen sein, Daten gehörten nicht dazu. Der Tatbestand des Diebstahls sei höchstens dann erfüllt, wenn der Informant den Rohling für die Daten-CD von seinem Arbeitgeber gestohlen hätte. Und auch um Hehlerei handele es sich nur, wenn es um gestohlene Sachen gehe.

Der Kölner Steuerrechter Joachim Lang sagt: "Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um Daten zu einem aus Sicht deutscher Behörden illegalen Vorgang." Deswegen genössen die Daten auch nicht den gleichen Rechtsschutz wie Hehler-Ware, die aus einem Einbruch stamme. Die deutsche Regierung müsse daher der Schweizer Regierung auch keine Amtshilfe leisten. "Die Schweizer Behörden helfen den Deutschen ja auch nicht bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung."

Und was ist mit dem Bankengeheimnis, gegen das der Informant verstoßen hat?

Joachim Lang sagt: "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits geurteilt, dass das Bankengeheimnis zurücktritt, wenn es um die Mitwirkung von Banken an Steuerhinterziehung geht." Außerdem sei es den Strafverfolgungsbehörden ja auch erlaubt, bei dem Verdacht auf eine Straftat Konten abzufragen.

Hat sich der Informant also nach deutschen Gesetzen gar nicht strafbar gemacht?

Doch, sagt Erich Samson. "Es geht um den Tatbestand des Ausspähens von Daten nach Paragraph 202 des Strafgesetzbuches." Danach mache sich derjenige strafbar, der fremde Daten ausspähe oder weitergebe. Das Strafmaß dafür betrage bis zu drei Jahre. Nach Ansicht des Greifswalder Steuerstrafrechtlers Wolfgang Joecks handelt es sich auch um eine Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Macht sich nun die Bundesregierung durch den Datenkauf in irgendeiner Weise strafbar?

"Meiner Ansicht nach hat die Bundesregierung den Informanten zu diesem Ausspähen angestiftet oder darin bestärkt, in dem sie öffentlich den Kauf der CD angekündigt hat", sagt Samson. "Die Regierung leistet demnach psychische Beihilfe zur Begehung einer Straftat." Gleichzeitig stifte sie durch ihr Handeln weitere Informanten zum Ausspähen an: "Ich sehe darin eine öffentliche Aufforderung zum Begehen einer Straftat", sagt Samson.

Soweit würde Strafrechtler Wolfgang Joecks mit seiner Kritik nicht gehen. "Aber hier wird ganz klar ein Anreiz zum Denunzieren geschaffen." Der Ankauf solcher Daten sei den Behörden zwar verboten. In der Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren sei allerdings unklar, ob der BND die Daten aufgekauft habe, der zu solchen Operationen ermächtigt sei.

Steuerjurist Lang hat wegen des Ausspähens dagegen keinerlei Bedenken: "Der Staat bedient sich ja bereits ähnlicher Methoden, beispielsweise wenn er Kronzeugen Straferlass für Informationen verspricht oder V-Leute einsetzt." Die Staatsanwaltschaft sei nicht verpflichtet, gegen solche Informanten vorzugehen.

Darf die Regierung denn illegal erworbene Daten überhaupt juristisch verwerten?

"Ich bin der Meinung, dass der Staat seine Legitimation bei der Strafverfolgung verliert, wenn er sich selbst rechtswidriger Methoden bedient", sagt Samson. Die Daten dürften deswegen seiner Ansicht nach nicht verwendet werden.

Doch schon in den zahlreichen Steuerverfahren in der letzten Liechtenstein-Affäre hat kein einziges Gericht die damals ebenfalls illegal erworbenen Daten für unverwertbar erklärt. "Es handelt sich dabei um eine Abwägungsfrage", erklärt Steuerrechtler Dieter Birk. "Der Staat ist schließlich verpflichtet, Steuern gleichmäßig auf das ihm bekannte Vermögen zu erheben." Birks Kollege Joachim Lang sagt: "Wegen dieser Verpflichtung muss der Staat den Hinweisen auf mögliche Hinterziehungen nachgehen."

Strafjurist Wolfgang Joecks sagt: "Die Verwertung illegal erworbener Daten ist zwar laut Strafprozessordnung verboten. Aber hier kann das Gericht abwägen, was es als Beweismittel akzeptiert." So dürfe ein Polizist kein Telefongespräch illegal abhören. Spiele ihm aber ein Dritter illegale Mitschnitte vor, dann dürften die Behörden auf Grundlage dieser mitgehörten Gespräche weiterermitteln. Weil diese Regelung so wackelig sei, würden die meisten Verteidiger von Steuerhinterziehern ihren Mandanten lieber zur Selbstanzeige raten, als einen Prozess zu riskieren und auf Nichtverwertbarkeit der Beweismittel zu plädieren.

Über die Frage der Verwertbarkeit beschäftigt sich nun auch das Bundesverfassungsgericht: Ihm liegt eine Verfassungsbeschwerde vor, die die "Beweiserlangung um jeden Preis" durch die deutschen Strafverfolger rügt. Der Beschwerdeführer sieht sich im Zuge der Liechtenstein-Affäre vor allem durch eine Hausdurchsuchung in seinen Grundrechten verletzt. Die Behörden hätten bei der Beschaffung der Daten "gegen Völkerrecht verstoßen, insbesondere die Souveränität Liechtensteins und das Europäische Rechtshilfeübereinkommen."

Kann sich der Steuerhinterzieher gegen die möglicherweise illegale Daten-Beschaffung wehren?

"Der Betroffene könnte Strafantrag gegen Schäuble, beziehungsweise den Beamten stellen, der die Daten besorgt hat", sagt Erich Samson. Bloß hebe das dann nicht das Verfahren wegen Steuerhinterziehung auf. "Es laufen dann einfach zwei Strafverfahren gleichzeitig."

Laut Dieter Birk gibt es aber eine viel bessere Methode für Steuerhinterzieher, um harte Strafen zu umgehen – die Selbstanzeige, und zwar bevor die zuständige Behörde Kenntnis von dem Fall erlangt. "In diesem Fall greift nicht mehr das Strafrecht mit seinen harten Strafen, sondern das Steuerverfahrensrecht." Dann gehe es nur noch um Geldbußen, nicht mehr um Haftstrafen.

KOMMENTARE (10 von 34)
 
paladin09 (05.02.2010, 19:40 Uhr)
Strafbar?
Jeder Staat, jede Regierung macht sich strafbar die Agenten ihrer Gehiemdienste zum spionieren in andere Länder schicken. Jede Bank macht sich strtafbar die Steuerhinterziehung fördert und schützt.
tannebaum (05.02.2010, 10:53 Uhr)
in norwegen....
kann jeder bürger nachschauen, was andere für steuern zahlen. eine neidgesellschaft ist es dennoch nicht...

in deutschland geht das alles gar nicht. weder was ein anderer mitarbeiter verdient, noch was er versteuert darf hier jemand wissen. somit weiss auch die regierung nicht, wer wie und was er zur seite schafft. vielleicht sogar gelder, die aus subventionstöpfen bezahlt wurden...

die regierung führt ein scheingefecht. statt die eigenen steuerrechte endlich zu überarbeiten und zu vereinfachen, kauft man nun hehlerware. im mai ist ja nrw-wahl, da muss das volk der neider bedient werden.

die ursachen, dass weiter viele geld in die schweiz bringen, statt hier zu investieren oder anzulegen, ist damit nicht beseitigt.
ist es nicht komisch, dass gerade wir mit der schweiz solche probleme haben?! es gibt gute gründe, warum das geld hier wegläuft. doch daran hat die schweiz keine schuld. sie nimmt das geld ja nur...
Enigma76 (05.02.2010, 10:21 Uhr)
§ 90 BGB:
"Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände."
Also keine Daten.
Enigma76 (05.02.2010, 10:03 Uhr)
Hehlerei ?
cbesa:
Zitat: "Denn Gegenstand eines Diebstahls könnten nur Sachen sein, Daten gehörten nicht dazu. "
richtig ist: "Denn Gegenstand einer Hehlerei könnten nur Sachen sein, Daten gehörten nicht dazu. "

Laramie:
3)Jede Geldtransaktion mit der Schweiz ist ab sofort meldepflichtig
Überweisungen ab/über 12500 EUR im Auslandsverkehr sind meldepflichtig, Barbeträge über 10000 Euro sind beim Zoll anzuzeigen.

ich hätte da noch zwei Punkte:
4)Anrecht, einen Einblick in behördliche Akten zu nehmen ( wie in Schweden )
- dazu zählen auch Steuerbescheide

5)einen Steuersatz auf alle Einkommen (ohne Beitragsbemessungsgrenzen und auf wirklich alle Einkommen)
so wie in der Schweiz ;o)
Mikeorganizer (05.02.2010, 09:12 Uhr)
Diese Regierung hat....
sich jegliches Vertrauen in Recht und Gesetze gegenüber dem Volk verspielt. Wir werden von Verbrechern regiert ! Der Zweck heiligt alle Mittel ? So nicht meine Herren !
Wer jetzt noch erwartet, das Bürger sich an Gesetze halten, sollte sich mal an den Kopf fassen.
paladin09 (04.02.2010, 17:41 Uhr)
Regierung macht sich strafbar?
Wo hat sich in der BRD jemals eine Regierung oder Bundeskanzler strafbar gemacht? Wann, wurde je ein Bundeskanzler angeklagt und verurteilt? Merkel angezeigt? Lächerlich! Natürlich muß die Regierung die Daten CD der Steuerhinterzieher kaufen und vor Gericht verwenden. Der ganze Fall mit seinen unterscheidlichen Meinungen der Rechtsexperten zeigt einmal mehr, das unser Rechtssystem genügend Spielraum läßt Rechtsvorschriften unterschiedlich zu interpretieren und auszulegen. So, ist auch dieser Fall der illegal erlangten Daten CD mit Daten von Steuerhinterziehern rechtlich eine reine Auslegungssache bestehendes Recht zu interpretieren. Gleiches gilt für die Anzeige gegen Merkel. Frau Merkel kauft die Daten CD weder für sich als Privatperson noch als Bundeskanzelrin und Cheffin der Bundesregierung. Wenn überhaupt, dann kauft das Finanzminiterium diese Daten CD auf bestehender Rechtsgrundlagen das Steuerhinterziehung in Deutschland strafbar ist, rechtlich verfolgt wird und um einen Schaden vom ganzem Volk - Land abzuwenden die Daten CD gekauft werden muß. Normalerweise hat das Fiananzministerium bei der Überlegung kaufen oder nicht kaufen eigentlich garkeine Wahlmöglichkeit als die CD kaufen zu müssen. Die Schweiz hat ihr Rechtssystem und Deutschland sein Rechtssystem. Nicht in allem und jedem ist das Rechtssystem der Schweiz EU konform und das schon seit mehr als 100 Jahren. Wir sollten uns von der Schweiz in dieser Sache in keinster Weise rechtlich belehren, unter Druck setzen oder beeindrucken lassen. Nicht Deutschland muß sein Rechtssystem - Steuerrecht - Bankenrecht der Schweiz anpassen, sondern die Schweiz ihr Rechtssystem dem EU, wie internationalem Recht und die tausenden geheimen Nummerkonten endlich, wie endgültig abschaffen.
Laramie (04.02.2010, 17:10 Uhr)
@informator
wuesste nicht warum man mit den Scweizern reden sollte , um sich von den Steuerhinterziehungsgehilfen beleidigen zu lassen vielleicht? Die braucht man ja nicht.Die Daten sind ja auf der CD. Aber ehrlich gesagt wundert es mich schon dasss diese Regierung die CD erwirbt. Haett ich dem Neoliberalen Regime nicht zugetraut.
Naja , manche aus CDU und FDP habens ja zu verhindern versucht......
informator (04.02.2010, 16:36 Uhr)
Haftbar
... bleiben dann die entscheidenden Politiker. Immerhin wurde gegen Merkel schon Strafantrag gestellt, aus Dresden.
Bleibt die quälende Frage, warum niemand mit den Schweizern redet?
tannebaum (04.02.2010, 15:55 Uhr)
das kann ja alles nicht wahr sein...
ich kann also künftig alles schwarz downloaden und brennen, wenn ich von den ganzen filemn, mp3 und sonst was nur einem politiker ne kopie gebe, der die dann "braucht". und schon gilt das alles alles straffrei???

und geklaute daten sind dann auch überall zu haben. ein trotteliger mitarbeiter beaucht nur die pläne für ein modernes produkt kopieren und dann der gegenseite anbieten. alles legal... datenklau, wenn er nützt, ist dann ja legal... und wem was nützt, dass hängt von populismus, parteigezänk oder sonst was ab.

klar gehören steuersünder bestraft. aber ohne rechtsstaat wird das schwer...
cbesa (04.02.2010, 15:38 Uhr)
fällt mir kein Titel zu ein !
Zitat: "Denn Gegenstand eines Diebstahls könnten nur Sachen sein, Daten gehörten nicht dazu. "
Diese Aussage dürfte tausende von Softwarekopieren und Nutzern von illegalen Musiktauschbörsen erfreuen. Einerseits ist der Staat im Recht, wenn er diesen Steuerverbrechern an die Wäsche geht, andererseits bedient er sich der Mittel des Verbrechertums und belohnt einen Dieb. Wie wäre es denn, wenn man diesen Informanten/Verräter/Dieb/Spitzel usw. in beugehaft nimmt, bis der die Daten ohne die 2,5 Millionen Judaslohn herausrückt.
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