Darf ein Rechtsstaat Geld für illegal erworbene Informationen zahlen? Er darf und muss, glauben Politiker und Steuerexperten. Doch Strafrechtler widersprechen heftig. Worum geht es? Von Roman Heflik
Die Bundesregierung hat sich entschieden: Sie will die CD mit den Daten zahlreicher mutmaßlicher Steuerhinterzieher kaufen. "Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, auch in den Besitz dieser Daten kommen", sagt Bundeskanzlerin Merkel. Auch Finanzminister Wolfgang Schäuble hat den umstrittenen Ankauf der offensichtlich illegal beschafften Daten verteidigt.
Doch unter Juristen ist ein Streit darüber entbrannt, was der Staat wirklich darf. "Die Regierung macht sich mit dem Kauf strafbar", sagt der Steuerstrafrechtler Erich Samson. Steuerjuristen wie Dieter Birk sagen dagegen: "Der Staat hat die Pflicht, den Hinweisen nachzugehen."
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