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13. September 2005, 07:43 Uhr
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APPD-"Skandalspot" nicht mehr im TV

ARD und ZDF müssen den umstrittenen Wahlwerbespot der anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands nicht mehr ungekürzt ausstrahlen. Zwei Gerichte wiesen Beschwerden der Partei zurück.

Gewaltverherrlichend und jugendgefährdend: So bezeichnete das ZDF den Spot der APPD© APPD-Homepage: Screenshot

ARD und ZDF müssen den umstrittenen Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) nicht mehr ungekürzt zeigen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Montag eine Beschwerde der Partei zurück. Damit hatte die APPD die Sendung des ungekürzten Spots im ZDF durchzusetzen versucht. Das ZDF hatte die Ausstrahlung des APPD-Spots, in dem Menschen Bier trinken, Hundefutter essen, sich gegenseitig Bierdosen auf den Kopf schlagen und mit einer Axt einen Computer traktieren, wegen Gewaltverherrlichung und der Darstellung sexueller Handlungen abgelehnt.

Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz bestätigt: Die Koblenzer Richter hatten am Freitag geurteilt, das ZDF sei zwar verpflichtet, allen zur Wahl zugelassenen Parteien eine angemessene Sendezeit einzuräumen. Die Wahlwerbung der Pogo-Partei verstoße jedoch gegen die Menschenwürde und Vorschriften des Jugendschutzes. Die Verfassungsbeschwerde, die die APPD daraufhin per Eilantrag eingereicht hatte, ist somit abgewiesen.

Das ZDF sendet somit am Montagabend um 21.40 Uhr eine zensierte Fassung des Spots. Mit der Möglichkeit, den Spot zu überarbeiten, habe die APPD die Chance, für sich und ihr Programm zu werben, entschieden die Richter. "In Anbetracht dessen erwachse der Beschwerdeführerin kein ins Gewicht fallender Nachteil, wenn ihre Wahlwerbesendung nicht in der ursprünglich beabsichtigten Fassung ausgestrahlt wird", heißt es in der Begründung.

Einen von der APPD am Sonntag eingereichten Ersatzfilm wies der Fernsehsender zurück. Die Pogo-Partei will den Ersatzspot deshalb auf ihrer Homepage zum Download anbieten. Er enthalte eine Entschuldigung des APPD-Kanzlerkandidaten Wolfgang Wendland, hieß es.

Auch ARD muss den Spot nicht zeigen

Durch ein zweites Urteil wurde auch eine weitere Ausstrahlung der Wahlwerbung in der ARD gestoppt. Die APPD habe die ihr zustehenden Sendezeiten bereits erhalten, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Montag. Vorausgegangen war ein Streit zwischen der Partei und dem WDR: Der TV-Sender hatte den APPD-Wahlwerbespot beanstandet und am 26. August in einer geänderten Fassung gesendet. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatten die Pogo-Anarchisten nun durchsetzen wollen, dass der Film in voller Länge im Programm der ARD gezeigt werden sollte.

Die Richter in Münster erklärten jedoch, es bestünden „nach wie vor erhebliche Bedenken, ob es sich bei dem strittigen Spot überhaupt um Wahlwerbung handele“. Zudem habe sich die Partei auf die Ausstrahlung des geänderten Werbefilms eingelassen und keinen gerichtlichen Schutz gegen die Änderung gesucht. Die APPD erhalte keine zusätzliche Sendezeit. Der Beschluss sei gerichtlich nicht mehr anfechtbar.

Schily: Spot ist eine "Schande für Deutschland"

Die Wahlwerbung war unter anderem von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und Innenminister Otto Schily scharf kritisiert worden. Schily hatte den Film, an dessen Ende APPD-Kanzlerkandidat Wolfgang Wendland „Balkanisierung - Rückverdummung - Nie wieder Arbeit“ fordert, als „Schande für Deutschland“ bezeichnet.

Die Partei um Wolfgang Wendland, den Sänger der Punkband "Die Kassierer", war bereits in der Vergangenheit durch provokative Slogans ("Arbeit ist Scheiße", "Asoziale an die Macht") aufgefallen. Sie versteht sich nach Eigendefinition als die "Partei des Pöbels und der Sozialschmarotzer".

aun/RTR/DPA
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