Anzeige
Anzeige

Rad contra Auto - Wer hat Vorfahrt? Die wichtigsten Zweifelsfälle

Hier stellt sich die Frage: Wer darf wann fahren?
Hier stellt sich die Frage: Wer darf wann fahren?
© Alasdair Elmes / Unsplash
In den Städten tobt ein Krieg: Radfahrer gegen Autofahrer. Jeder pocht auf sein Recht. Was die Straßenverkehrsordnung im Einzelnen besagt, weiß kaum jemand. Der stern erklärt die kniffligsten Fälle.

Die wichtigsten Zweifelsfälle

Im Alltag sind gegenseitige Rücksichtsnahme und vorausschauende Vorsicht am besten. Das Beharren auf ein vermeintliches oder auch ein tatsächliches Recht führt leicht zu einem Unfall. Es ist wichtig zu wissen, was der Gesetzgeber sagt. Hier finden Sie die häufigsten Zweifelsfälle aufgelistet.

Welche Besonderheiten gelten in der Einbahnstraße?

In besonders beschilderten Einbahnstraßen dürfen Radfahrer entgegen der Einbahn-Richtung fahren. Muss der Autofahrer dort prinzipiell mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen?
Natürlich muss er mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen, deswegen sind diese Einbahnstraßen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet.
Muss der Autofahrer in diesen freigegebenen Einbahnstraßen Platz für entgegenkommende Radfahrer lassen?
Ja. Freigegeben sind nur Straßen, die mindestens 3,5 Meter breit sind. In freigegebenen Einbahnstraßen gilt das normale Rechtsfahrgebot. Wenn sich Radfahrer und Autofahrer daran halten, müsste immer genug Platz für beide sein. In der Mitte zu fahren und den Radfahrer an den Rand zu drängen, ist nicht erlaubt. Ist die Straße durch ein Hindernis verengt, gelten die üblichen Vorfahrtsregelungen. In Zukunft können auch schmalere Einbahnstraßen freigeben werden. Ob die Kommunen dies auch tun, bleibt abzuwarten. Dann liegt das Problem beim Autofahrer. Da er weit mehr als die Hälfte der Fahrbahn benötigt, muss er warten.
Hat der Radfahrer in einer freigegeben Einbahnstraße auch entgegen der Fahrtrichtung ganz normale Fahrrechte oder nur eingeschränkte Rechte, weil es eine Ausnahme ist?
Die Idee mit den eingeschränkten Rechten ist ein Fantasieprodukt. Nur weil die Regelung relativ neu ist, heißt das nicht, dass man sich nur ein bisschen an sie halten muss. Klarer Fall: Der Radfahrer hat normale Fahrrechte.
Vorfahrt beim Verlassen: Die Einbahnstraße geht von einer anderen Straße ab, ein Auto kann nie aus ihr herausfahren. Muss ein Autofahrer damit rechnen, dass ein Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung aus der Einbahnstraße kommt?
Auch auf der vorbeiführenden Straße muss der Autofahrer damit rechnen, dass ein Radfahrer aus der freigegebenen Einbahnstraße kommt. Gegebenfalls gilt die Rechts-Vor-Links-Regelung ohne Einschränkung. Autofahrer müssen also aufpassen und auf das kleine Hinweisschild achten. Im Alltag sollte ein Radfahrer vorsichtig sein - aus purem Eigenschutz. Autofahrer sollten vorsichtshalber immer mit einem Radler aus der Einbahnstraße rechnen, denn kaum jemand nimmt die kleinen Hinweisschilder im Vorbeifahren wahr.

Wie schnell darf geradelt werden?

Im Allgemeinen sollten sich Radfahrer an die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer halten. Genau genommen gilt das generelle Tempolimit von 100 km/h außerorts und 50 km/h innerorts allerdings nicht für Räder. Es gelten aber die Einschränkungen durch Beschilderungen - etwa in Tempo-30-Zonen. Auch die Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen oder auf Parkplätzen gilt uneingeschränkt für Radfahrer. Hier müssen auch Radler extrem langsam fahren. Wichtig: Auch ein Radfahrer muss die Geschwindigkeit so wählen, dass er das Rad beherrschen kann. Wer etwa mit einem Rad nur begrenzte Bremspower besitzt, darf das Rad im Gebirge nicht beliebig schnell laufen lassen, nur weil auf der Landstraße Tempo 100 erlaubt ist.
Ist langsames Fahren eine Behinderung?
Niemand ist verpflichtet, die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Radfahrer fahren von Natur aus langsamer als Autos. Auch mit geringer Geschwindigkeit nutzen sie die Straße richtig. Dass der nachfolgende Verkehr dann langsamer fährt, muss hingenommen werden. Ihn von Zeit zu Zeit durchzulassen, ist ein Gebot der Rücksicht.
Hier gilt das Prinzip der Zumutbarkeit. Im städtischen Raum sind die Strecken allerdings meist so kurz, dass ein Hinterherfahren für Autofahrer zumutbar ist.
Gibt es einen Tempo-Unterschied zwischen Radweg und Straße?
Nein, auf dem Radweg kann genauso schnell gefahren werden wie auf der Straße. Es gilt das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Das heißt: Nicht mit Tempo 50 an einer Kindergartengruppe vorbeirasen. Der Gesetzgeber verlangt vom erwachsenen Radfahrer genauso viel Umsicht wie von einem Autofahrer.
Muss ein Autofahrer damit rechnen, dass ein Radfahrer mit 40 und 50 km/h auftauchen kann?
Dazu ist er verpflichtet. Wer etwa links abbiegen möchte, kann nicht darauf vertrauen, dass ein Radfahrer sich nur mit Tempo 15 nähert. Das fällt häufig schwer, weil Autofahrer Fahrrädern diese Geschwindigkeit nicht zutrauen und schon bei einem mäßigen Radler-Tempo von 30 km/h vom "blitzartigen Auftauchen" sprechen. Hier hilft nur Vorsicht.
Elektoräder sind im Kommen, sind Autofahrer darauf vorbereitet? Eher nicht. Einfache Elektroräder bewegen sich mit normaler Radlergeschwindigkeit, haben kein Nummernschild und verhalten sich im Verkehr wie Fahrräder. Aber auch eine beleibte Dame kann mit ihnen loszischen wie ein Radkurier. Es gibt zudem Modelle, die wie ein Rad aussehen, aber Geschwindigkeiten wie ein kleines Motorrad erreichen. Rechtlich handelt es sich nicht Fahrräder, sie tragen auch ein Nummernschild. Sie haben eine höhere Beschleunigung als die meisten Autos.

Was muss man am Zebrastreifen beachten?

Wenn ein Radfahrer beim Zebrastreifen nicht absteigt, hat er dann die gleichen Vorfahrtsrechte wie ein Fußgänger, der die Straße überquert?
Nein, er genießt nicht die Vorfahrt gegenüber dem Verkehr. Sollte er aber absteigen und schieben oder das Fahrrad "rollern", verwandelt er sich in einen Fußgänger und genießt die absolute Vorfahrt. Tückisch: Der Radfahrer darf auch fahrend den Zebrastreifen überqueren, Vorfahrt hat er dann aber nicht. Und: Nähert er sich flott mit dem Rad, springt dann aber rechtzeitig ab, verwandelt er sich in einen Fußgänger. Für den Autofahrer heißt das dann: Vollbremsung.
Genießen querende Fußgänger gegenüber dem Radfahrer beim Zebrastreifen die unbedingte Vorfahrt?
Ja, aber mit dieser Vorfahrt haben Radfahrer mentale Probleme. Der Radfahrer ist normaler Verkehrsteilnehmer: Er muss warten, sobald ein Fußgänger den Überweg betreten hat. Auch das beliebte Durchschlängeln ist nicht erlaubt.

Wie laut darf man Musik hören?

Es gibt kein iPod-Verbot auf dem Rad. Es gilt: Das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein. Niemand darf im Auto die Anlage so aufdrehen, dass er nichts anderes mehr hören kann. Das gleiche gilt auch auf dem Rad. Also entweder leise auf beiden Ohren hören oder - besser - nur einen Knopf im Ohr lassen. Lautsprecher am Rad sind übrigens erlaubt, aber zum Glück nicht verbreitet.

Muss man überhaupt noch auf dem Radweg fahren?

Auch in Zukunft wird es eine Benutzungspflicht für entsprechend ausgeschilderte Radwege geben. Allerdings werden die Hürden, in welchen Situationen die Benutzungspflicht angeordnet werden kann, sehr viel höher gesetzt. Die baulichen Anforderungen an einen Radweg steigen. Und die Philosophie ändert sich. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Nutzungspflicht nicht angeordnet werden kann, nur weil ein hübscher Radweg gebaut wurde. Die Anordnung ist nur dann erlaubt, wenn damit eine besondere Gefahr für die Radler abgewendet werden soll. Die Benutzungspflicht wird bis auf wenige Brennpunkte aufgehoben. Radler werden also fast alle Straßen unsicher machen. Wer mag, kann natürlich weiterhin die Radwege benutzen.
Der Radweg ist versperrt. Darf ein Radfahrer auf den Gehweg ausweichen?
Nur wenn der Radfahrer absteigt, darf er den Gehweg nutzen. Wer kein Kind ist, darf niemals auf dem Fußweg fahren. Die Ausnahme sind ausgeschilderte gemeinsame Wege.
Darf ein Radfahrer auf die Straße ausweichen, wenn der Radweg versperrt ist?
Wenn er auf die Straße ausweicht, muss er das mit Vorsicht tun und den fließenden Verkehr beachten. Achtung: Auch ein Radler muss warten, wenn im Straßenverkehr keine Lücke frei ist.

Wann ist ein Radweg "zumutbar"?

Auch bisher war ein Radfahrer nur dann verpflichtet, den Radweg zu benutzen, wenn das Befahren zumutbar oder der Weg überhaupt befahrbar war. Wenn nicht, musste er aber nicht schieben und als Fußgänger seinen Weg fortsetzen. Er durfte dann die Straße benutzen. Zu diesem Problem gibt es eine Vielzahl an Einzelentscheidungen, weil sich die Zumutbarkeit nur an der einzelnen Situation festmachen lässt.

Zumutbar ist etwa langsames Fahren, allein der Wunsch möglichst schnell zu fahren, reicht daher nicht. Der Radweg muss aber auf ganzer Länge befahrbar sein, ein Ausweichen auf dem Gehweg ist keine Alternative. Sollte der Weg durch Güter (Müllkübel, Baumaterial etc.) durch parkende Autos oder flanierende Fußgänger versperrt sein, ist das Befahren nicht möglich. Wer in der Stadt nicht auf dem Radweg fahren will, dem bietet sich damit eine wasserdichte Ausrede an. Er muss nur sagen, er wäre gern auf dem Radweg gefahren, aber der sei schon mehrfach versperrt gewesen.

Welche Ampelzeichen gelten für den Radler?

Die Ampeln für den Straßenverkehr gelten immer auch für die Radfahrer. Ausnahmen gibt es nur, wenn spezielle Radfahrerampeln vorhanden sind und wenn der Radfahrer auf einem Sonderweg sprich Radweg unterwegs ist. Hier gilt zwar eine Übergangsfrist, in der Praxis sollte man sich an die neue Regelung halten. Die Lage davor war verwirrend und nur im Einzelfall zu klären. Abbiegende Autofahrer müssen dann - praktisch gesehen - immer mit dem Vorrang von geradeaus fahrenden Radfahrern rechnen. Es sei denn, spezielle Kennzeichen regeln die Vorfahrt anders. Selbstverständlich gilt nicht nur das grüne Signal für die Radler, bei Rot müssen sie warten - genau wie Autos auch.

Darf ein Radfahrer an einem Stau vorbeifahren?

Ein Radfahrer darf rechts an einer stehenden Schlange vorbeifahren. Dieses Privileg ist mit Einschränkungen verbunden. Die Fahrzeuge auf der Straße müssen tatsächlich stehen. Wenn die Schlange fährt, ist das Vorbeifahren rechts davon nicht erlaubt. Der Radfahrer darf immer nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Wagen vorbeifahren. "Mäßig" bedeutet: sehr langsam. Mit sportlicher Geschwindigkeit darf niemand rechts an der Schlange vorbeifahren.

Wer rechts an der stehenden Schlange vorbeifährt, muss einen ausreichenden Abstand einhalten. Da die Fahrzeuge stehen, kann der Abstand kleiner sein als im fahrenden Verkehr. Kommt es aber zu einem Sturz und einem Schaden, ist der Radfahrer schuld. Die Autofahrer müssen beim Halten keine Radler-Gasse freilassen. Das Durchschlängeln zwischen zwei Spuren ist Radlern nicht erlaubt.

Der Radfahrer kann einen Stau allerdings auch links überholen, wenn die Voraussetzungen für ein Überholmanöver gegeben sind. Bei Gegenverkehr ist das meist nicht der Fall. Ohne Gegenverkehr kann der Radfahrer links an der Schlange vorbeifahren. Für den Autofahrer ist diese Variante unangenehm: Beim Anfahren muss er warten, bis der Radfahrer sich wieder rechts eingeordnet hat, er darf niemals rechts am Rad vorbeifahren. Gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr hat der Radfahrer allerdings keine Sonderrechte. Einfach auf dem Mittelstreifen zu überholen und darauf zu vertrauen, dass der Gegenverkehr sich vorbeiquetscht, ist weder erlaubt, noch zu empfehlen. Welchen Abstand muss ein Autofahrer beim Überholen einhalten?

Welchen Abstand muss ein Autofahrer beim Überholen einhalten?

Beim Überholen muss der Autofahrer einen Abstand vom Radfahrer halten, der 1,5 bis 2 Meter beträgt. Rechnet man alles zusammen - 1,5 Meter Abstand zum Rad, 0,8 Meter Breite des Radlers und 0,8 bis 1 Meter Abstand des Rades zum Straßenrand -, wird klar, dass korrektes Überholen in der Stadt meist nur möglich ist, wenn der Autofahrer auf eine andere Spur ausweichen kann.

Auch Radfahrer müssen bei Überholvorgängen Sicherheitsabstände einhalten. Auch hier wird eine "Handbreit Abstand" im Zweifel zu wenig sein.

Welchen Abstand sollte ein Radfahrer zu parkenden Autos einhalten?

Ein parkender Autofahrer muss auf eine Lücke im Verkehr achten, bevor er vorsichtig die Tür öffnet. Kommt es zu einem Unfall trägt er die Hauptschuld – egal ob er ein Auto, einen Radfahrer oder Motorradfahrer verletzt. Trotzdem muss auch ein Radfahrer mit der Unachtsamkeit anderer rechnen und sollte einen Sicherheitsabstand von 1,00 bis 1,50 Metern zu parkenden Fahrzeugen halten. Der Abstand solle so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann. Radwege werden allerdings häufig so nah an Parkstreifen vorbeigeführt, dass der Abstand dort gar nicht eingehalten werden kann. Hat ein Wagen soeben eingeparkt, wird vom Radfahrer mehr Aufmerksamkeit gefordert. Bitter für Autofahrer: Neben einer Parkspur kann man einen Radfahrer, der den korrekten Abstand einhält, nicht auf der rechten Spur mehr überholen. Wird eine zweispurige Straße durch parkende Fahrzeuge auf der rechten Spur immer wieder verengt, ist auch die linke Spur unpassierbar. Dann muss man hinterherfahren.

Was bedeutet das Schild "Radfahrer absteigen"?

Das Schild allein bedeutet nichts. Das Ende des Radweges müsste durch ein eigenes Schild angezeigt werden. In der Praxis wird das Hinweisschild "Radfahrer absteigen" meist an Baustellen aufgestellt, bei denen der Fahrradstreifen an einem Bauzaun endet. Der Radfahrer, der den Weg auf Fußgängerweg folgen will, muss natürlich absteigen. Alle anderen dürfen auf der Straße weiterfahren.

Dürfen Erwachsene und Kinder in einer Gruppe fahren?

Früher mussten die Eltern auf der Straße fahren und die Kinder auf dem Gehweg. Damit ist seit 2016 Schluss. Seitdem dürfen Kinder auch auf dem Gehweg begleitet werden.

Was muss ein Autofahrer beim Anfahren an der Ampel beachten?

Auch beim Anfahren an der Ampel sind die allgemeinen Regelungen für Überholmanöver zu beachten. Wenn ein Radfahrer rechts an der stehenden Kolonne vorbei gefahren ist, muss beim Anfahren ausreichend Abstand zum Überholen vorhanden sein. Ist dieser Abstand - Radfahrer plus 1,5 Meter - nicht vorhanden, muss der Autofahrer hinter dem Rad bleiben.

Haben auch Links-Radler Vorfahrt?

Radfahrer fahren auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße, der Radweg erlaubt den Radverkehr in beide Richtungen. Dann hat der "Links"-Radler Vorfahrt vor Seitenstraßen. Hinzu kommt: Selbst wenn der Radfahrer auf einem nicht freigegeben Radweg links fährt, hat er nicht automatisch Unrecht. Die Vorfahrt einer Straße ist nämlich nicht an die Spur oder die Fahrtrichtung gebunden. Bsp. Überholende Autofahrer verlieren auch auf der linken Spur nicht den Status der vorfahrtberechtigten Straße.

Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

In der Regel müssen Radfahrer hintereinander fahren, sie dürfen allerdings nebeneinander fahren, wenn der weitere Verkehr nicht behindert wird. Praktisch ist das nur auf leeren Straßen möglich. Für den Autofahrer bietet die Regelung weniger Vorteile, als man denken könnte. Wenn mehrere Radfahrer hintereinander fahren, wird das Überholen der Gruppe schwieriger. Manöver wie überholen und dann in die Schlange reinbremsen sind natürlich verboten.

Ausnahme für Gruppen und Fahrradstraßen

Eine Ausnahme bildet ein geschlossener Verband, der aus 15 oder mehr Radfahrern besteht. In einem solchen geschlossenen Verband dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren. Auch in Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren erlaubt

Überholen erlaubt

Radfahrer dürfen andere Radfahrer überholen. Als Autofahrer sollte man einen überholenden Radfahrer lieber nicht überholen

Darf ein Auto überholen, wenn auf der Gegenspur ein Radfahrer entgegenkommt?

Theoretisch könnte man überholen, wenn die Abstände passen. Die Abstandswerte von 1,5 bis 2 Metern sind aber so groß, dass man praktisch kaum eine so breite Straße finden wird. Dann besteht Wartepflicht für den Wagen.

Wie weit rechts müssen Radfahrer fahren?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot für Autos und Räder. Räder müssen nicht weiter rechts fahren als andere Fahrzeuge. Wer den gleichen Abstand einhält wie der motorisierte Verkehr, macht nichts verkehrt. Ein Abstand von 80 Zentimetern bis einem Meter zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. Gibt es Gründe, warum man nicht so weit rechts fahren kann - etwa weil der Belag bröckelt - ist dagegen nichts einzuwenden.

Als Autofahrer wünscht man häufig, der Radfahrer möge so weit rechts fahren, dass man sich auf der gleichen Spuren an ihm vorbeidrücken kann. Um es ganz klar zu sagen: Legal ist es nicht möglich, auf nur einer Spur an einen Radler vorbeizukommen.

Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass der Radler Platz machen muss. Allerdings haben Radfahrer bei mehrspurigen Straßen keine freie Wahl, sie müssen in der rechten Spur rechts fahren. Das gilt allerdings nur, wenn die rechte Spur frei ist. Wenn sie durch Abbieger, Parkplatzsucher etc. verstopft ist, dürfen Radfahrer die "schnelleren" Spuren nutzen. Empfehlen kann das allerdings nur schnellen und sicheren Fahrern. Zum Links-Abbiegen dürfen Radfahrer immer die anderen Spuren queren. Unsichere Fahrer sollten eventuell besser eine Fußgängerampel benutzen, bevor sie alle Spuren einer sechsspurigen Einfallstraße überqueren

Was ist eine "Fahrradstraße"?

Es gibt sie relativ selten, aber es gibt Fahrradstraßen. Auf dieser Straße sind Kraftfahrzeuge nur ausnahmsweise oder eingeschränkt zugelassen. Autos dürfen nur mit "mäßiger" Geschwindigkeit fahren. Praktisch haben die Räder immer Vorrang und sind auch vom Gebot hintereinander zu fahren befreit. Als Autofahrer sollte man solche Straßen meiden oder wie in einer Spielstraße extrem zurückhaltend agieren.

Wer hat Vorfahrt im Kreisverkehr

Nicht jede runde Verkehrsführung ist auch ein Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr wird durch das Kreisverkehr Zeichen 215 angezeigt (Blaues Rund mit drei kreisförmig gekrümmten Pfeilen). Für den Fahrradfahrer gelten im Kreisverkehr die gleichen Regeln wie für die Autofahrer - wenn er die normale Fahrbahn benutzt oder auch wenn er einen Radweg benutzt, der dem Kreisverkehr folgt. Es gibt zwei (Haupt-)Sorten von Kreisverkehren. Ist nur das Kreisverkehrsschild aufgestellt, hat der einbiegende Verkehr Vorrang vor dem Kreiselverkehr - auch Radfahrer im Kreis müssen dann auf einfahrende Autos warten. Häufig und vor allem bei größeren Kreiseln zwingt ein Vorfahrt-Beachten-Schild den einbiegenden Verkehr zu warten, dann hat der Kreisverkehr Vorrang vor den Einfahrenden. Also Vorsicht: Man darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der Kreisel Vorrang hat. Will ein Auto den Kreisverkehr verlassen und müsste dazu einen Radweg queren, der den Kreisverkehr folgt, muss das Auto warten – wie immer beim Überqueren von Fahrbahnen. Häufig wird der Radweg aber so unübersichtlich angelegt, dass der Autofahrer "glaubt", er habe den Kreisel bereits verlassen – das ändert an Vorfahrt nichts, aber Radfahrer sollten dann lieber vorsichtig sein. Zusätzliche Schilder und Ampelanlagen können die Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr vor Ort jeweils individuell regeln.

Welche technische Voraussetzungen muss ein Rad erfüllen?

Die Vorstellungen der Straßenverkehsrordnung sind leider nicht auf der Höhe der Zeit, dennoch gelten sie. Vorgeschrieben für jedes Rad sind eine Klingel (§64a) und zwei Bremsen (vorn- und hinten) (§65). Die schwammige Vorschrift lässt übrigens offen, ob der Starrlauf eines Fixies als Bremse gelten darf, da keine Anforderungen an die Bremswirkung gestellt werden. Im Eigeninteresse sollte man auf eine wirksame und gut zu dosierende Bremse Wert legen.

Zusammenfassung der STVO §67zur Lichttechnik:

Pflicht ist eine Lichtmaschine (Dynamo). Vorn: Scheinwerfer für weißes Licht, mind. ein weißer weißer Rückstrahler. Hinten: Schlußleuchte für rotes Licht, mind. ein roter Rückstrahler, ein mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roter Großflächen-Rückstrahler. Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig. Pflicht sind zwei gelbe Speichenrückstrahlern an den Rädern und/oder weiße Reflektrostreifen an den Reifen.

Erlaubt ist zusätzlich: Batterie (Standlicht), hinten auch eine im Stand wirkenden rote Schlußleuchte

Nicht erlaubt: zusätzliche Lichtquellen und Rückstrahler am Rad

Ausnahme: Für Rennräder unter 11 kg reichen Aufsteckleuchten Für die detaillierten Anbauvorschriften sollte man STVO §67 komplett lesen.

In der Praxis: Als Rennrad werden alle echten Sporträder akzeptiert. Am Rad dürfen keine zusätzlichen Leuchten verbaut werden, die Einschränkung gilt nicht für Körper, Rucksack und Helm.

Tipp:

Bauen Sie stärkere Leuchten ein, als erlaubt ist. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass zuviel Licht von der Polizei reklamiert wird, solange sie keine Offroad-Flutlichtanlage einbauen. Lassen Sie sich nicht davon täuschen, dass Ihre Lampe funktioniert. Die tatsächliche Sichtbarkeit bei starkem Regen und den Lichteffekten des Gegenverkehrs ist sehr viel geringer, als man vermutet. Bei der Fronbeleuchtung des Rades kommt es nicht nur darauf an, gesehen zu werden, sondern auch selbst den Radweg auszuleuchten. Zahlreiche Wege sind selbst innerorts nicht beleuchtet, außerhalb von Ortschaften ist Dunkelheit die Regel. Wer mit dem Rad flott im Dunkeln unterwegs sein, benötigt einen weitstrahlenden, breiten Lichtkegel. Ein reiner Punktstrahler reicht nicht. Eine gute Beleuchtung muss meist nachgerüstet werden – der Preisrahmen beginnt bei 50 Euro.

Wenn man sich nicht selbst mit Leuchtstreifen kostümieren möchte, ist ein Rucksack in Reflektorfarbe praktisch. An ihm kann man auch beliebig starke Lampen befestigen, da der Rücksack nicht zum Rad zählt. Unabhängig von der Verordnung sollte jeder Radfahrer größten Wert auf Licht und Sichtbarkeit legen. Wer ohne Licht bei Dunkelheit und Regen fährt, handelt extrem leichtsinnig.

Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr?

Viele Fahrrad- und Autofahrer glauben, es läge bereits eine Nötigung vor, wenn die Dinge nicht so laufen wie gewünscht. Das ist nicht der Fall. Wenn etwa ein Lieferwagen die Straße rücksichtslos blockiert, kann man umgangssprachlich zwar sagen, er nötige alle anderen zu warten, juristisch handelt es sich aber nicht um Nötigung. Auch wer hinter einem Trecker oder einem Radler hängt, wird nicht zum Schleichen genötigt. Von Nötigung kann man dann sprechen, wenn jemand durch ein Fahrmanöver Angst um Leib und Leben haben muss.

Unter Autofahrern können bedrängende Auffahrattacken oder gewagte Überholmanöver eine Nötigung im Sinne der Rechtsprechung sein. Da Radfahrer ungeschützter sind als Autofahrer, kann die Angst um Leib und Leben schneller gegeben sein. Wer etwa hupend und mit weniger als 50 Zentimetern Abstand einen Radfahrer überholt, kann durchaus wegen Nötigung verurteilt werden.

Was ist von Erziehungsaktionen zu halten?

Nichts, einfach nichts. Auch wenn die Emotionen hochkochen - von Hupkonzerten, Stinkefingern, Abdrängen oder Lackzerkratzen kann man nur abraten. Was immer vorher auch vorgefallen sein mag, mit derartigen Aktionen setzt man sich selbst ins Unrecht – egal, ob man auf dem Rad sitzt oder hinter dem Steuer hockt.

Auch jemanden zur Rede zu stellen, führt in der Regel nicht zur Einsicht, sondern meist zum Streit.

Da Räder keine Nummernschilder haben, kann der Autofahrer einen Vorfall kaum weiterverfolgen. Radfahrer können dagegen folgenden Trick nutzen: Einen aggressiven Autofahrer einfach auffällig an der nächsten Ampel mit dem Handy fotografieren. Der Satz "Sie hören dann von mir!" führt besonders bei Berufskraftfahrern zu plötzlicher Einsicht, welche Folgen sein Verhalten haben kann.

Wie verhalten sich Radfahrer und Fußgänger?

In der Praxis ist das ein schwieriges Thema, auch wenn es formal ganz einfach ist. Die Theorie sagt: Auf Straße und Radweg hat der Fußgänger nichts zu suchen. Er darf sie nur zügig überqueren, muss dabei auf den bevorrechtigten Verkehr achten. Auf dem Fußweg und der Fußgängerzone darf umgekehrt niemals Rad gefahren werden. Es muss immer geschoben werden. Auf sogenannten gemeinsamen Rad- und Fußwegen ohne getrennte Radbahn und für Fahrradfahrer freigegebenen Fußwegen wird der Radfahrer - salopp gesagt - nur "geduldet". Die Fläche gehört zuerst dem Fußgänger. Im Zweifel kommt der Fußgänger immer zuerst, auf ihn muss Rücksicht genommen werden.

Typische Radlerfehler in der Praxis:

Fußwege und Fußgängerzonen werden befahren. Ist verboten. Ein übler Fehler, weil er mit Absicht gemacht wird. Zum Ausweichen oder Überholen weichen Radfahrer auf den Gehweg aus. Das ist immer verboten. Es darf nicht einmal der Lenker in den Luftraum des Fußweges hinreichen. Geschieht aber immerhin ohne echten Vorsatz. Radfahrer halten keinen Abstand beim Vorbeifahren. An Zebrastreifen und Ampeln halten Radfahrer nicht und kreuzen den Fußgängerverkehr. Ist ebenfalls gefährlich und verboten.

Typische Fußgängerfehler in der Praxis:

Fußgänger sind meist nicht rücksichtslos, sondern unachtsam. Radwege werden achtlos betreten oder gekreuzt, auf den Rad-Verkehr wird nicht geachtet. Passiert das Ganze plötzlich, ist der Fußgänger am Unfall schuld. Absichtlich darf natürlich niemand in einen weithin erkennbaren Fußgänger hineinfahren.

Achtlosigkeit heißt auch "ohne Absicht"

Wer aus Rechthaberei einen Unfall provoziert, setzt sich immer ins Unrecht. Auch als Radfahrer muss man mit den Fehlern von anderen richten und entsprechend langsam fahren. Selbst ein Halt ist zumutbar.

Persönl. Bemerkung:

Radfahrer sind nicht per se bessere Menschen. Viele Radfahrer kennen die Abstandspflicht von Autos sehr genau und wissen sehr wohl, dass es kein Recht zum schnellen Vorankommen und Überholen gibt. Bei sich selbst nehmen sie es weit weniger genau. Gegenüber Autos hält die Angst vor einem Unfall diese Fahrradrambos noch in Schacht, gegenüber Fußgängern wird sich dann ausgetobt. Traurig, aber nicht zu leugnen

Nehme ich Radweg oder eher die Straße?

Unabhängig von der rechtlichen Situation, sollte jeder entscheiden, ob er eher ein Radweg- oder ein Straßentyp ist. Wer sicher und schnell fährt und die Strecke kennt, fährt auf der Straße besser und auch sicherer. Wer jedoch eher langsam fährt und sein Rad nicht in jeder Situation beherrscht, sollte Hauptverkehrsstraßen besser meiden. Wer einen Schreck bekommt, wenn ihn ein Lkw überholt, sollte lieber langsam auf dem Radweg fahren. An unübersichtlichen Kreuzungen sollte man dann absatteln und sie einfach als Fußgänger überqueren. Wenn der Radweg unübersichtlich wird, sollte man nicht immer langsamer fahren. Dabei passieren die schlimmsten Unfälle. Besser Absteigen und schieben

Welche Vorraussetzungen sollte ein Radler für aktives Teilnehmen am Straßenverkehr erfüllen?

Hierzu gibt es keine exakten Paragrafen, aber grundsätzlich werden ähnliche Grundvoraussetzungen wie beim Autofahren gestellt - etwa was Sehvermögen und Alkohol angeht. In der Praxis helfen folgende Fragen, die eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen. Wer häufig passen muss, sollte das Rad fahren vorsichtig und entspannt angehen, und sich nicht unbedingt in den dicksten Verkehr stürzen

Ich kann über die Schulter nach hinten schauen. Das schaffe ich auch beim Fahrradfahren.

Ich kann auf mein Rad (auch mit typischer Beladung) sicher auf- und absteigen, ohne ins Schlingern zu kommen.

Ich kann von der sitzenden Fahrposition aus mit dem Fuß den Boden erreichen

Ich kann sehr langsam fahren, ohne dass mein Rad beginnt, unkontrolliert zu schwingen

Ich kann auch die engen Kurvenradien der Radwege sicher fahren. (Nicht den Radius durch "Anschneiden" vergrößern)

Ich stürze nicht bei einer Vollbremsung

Wenn mich ein Lkw oder ein Bus überholt, kann ich unbeeindruckt weiterfahren

Welche Hilfsmittel nützen, um im Verkehr besser zu recht zu kommen bzw. wahrgenommen zu werden?

Eine gute technische Ausstattung und eine gute Beleuchtung am Rad sind unverzichtbar. Sportler, die keine Reflektoren montieren wollen, sollten zusätzliche Leuchten am Helm oder am Körper tragen. Je heller, umso besser. Je sportlicher Sie auftreten, umso ernster werden sie genommen. Helm, "Tour de France"-Kleidung oder martialische Freeride-Optik sind daher zu empfehlen.

Autofahrern ist das Blech heilig. Ein gewaltiger Abstandswinker am Heck hält Autofahrer auf sichere Distanz. Der Winker ist erlaubt, aber nur zu empfehlen, wenn man sich nicht selbst überall durchquetschen möchte. Eine biegsame Stange mit einem grellen Wimpel über dem Kopf wirkt etwas lächerlich, erhöht die Sicherheit an der Ampel aber. Eine laute und schrille Klingel weckt Fußgänger auf. Eine zarte Bimmel hat keinen Effekt.

Wer beim Radfahren nicht über die Schulter nach hinten schauen kann, benötigt einen Spiegel. Ein Spiegel erhöht die Übersicht für alle Radfahrer enorm.

Fahren Sie nicht mit einem Rad, das zu groß für Sie ist. Sie agieren sehr viel unsicherer. Wenn Sie nicht fit genug sind, um auf der Straße eine zügige Geschwindigkeit durchzuhalten, sollten Sie sich ein Elektrorad anschauen. Mit der Extra-Power des Rades bleibt genügend Aufmerksamkeit für die Straße. Schmale und stark aufgepumpte Reifen fahren schneller und leichter. Bei Nässe, unebener Fahrbahn und niedrigen Geschwindigkeiten reagieren diese Reifen nervös. Unsichere Fahrer sollten gemütliche, breite Reifen benutzen. Wählen Sie ein Rad, auf dem Sie bequem auf- und absteigen können und bei dem Sie aus dem langsamen Fahren heraus, einen Fuß auf den Boden bekommen können. Ein Rad, bei dem Sie nur mit Mühe in einen sicheren Fußstand kommen können, ist gefährlich.

Tabuzone Autobahn und Autostraße

Zur Klarstellung: Unabhängig vom Benutzungszwang für Radwege und der Frage einer Unzumutbarkeit gibt es Straßen, die grundsätzlich für Radfahrer tabu sind. Das sind Autobahnen und Autostraßen. Entsprechende Schilder weisen bei der Auffahrt von anderen Straßen auf den besonderen Charakter von Autobahnen und Autostraßen hin. Das Befahren ist verboten und gefährlich.

Wo wird es "tricky"?

Manche Interpretationen von Regeln sind rechtlich schlüssig, erscheinen aber gewollt trickreich. Ob man sich danach verhalten sollte, soll bewusst offen bleiben Nebeneinander fahren
Ist verboten, wenn der Verkehr "behindert" wird. Von Behinderung kann man nur sprechen, wenn Autos den einzelnen Radfahrer legal überholen dürfen. Wo sie es nicht dürfen, können Radler daher auch nebeneinander fahren, da sie den Verkehr nicht mehr behindern als ein einzelner Radler Warteschlange rechts überholen
Unter "mäßiger Geschwindigkeit" werden Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h verstanden. So gesehen könnte ein Radfahrer recht flott rechts an der Warteschlange vorbei fahren. Da die Spur allerdings meist relativ schmal ist, gilt das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Keine Höchstgeschwindigkeit für Radler
Die allgemeine und nicht durch Schilder ausgerufene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts und 100 km/h außerhalb gilt formal betrachtet nicht für Radfahrer. Das bloße "Schnellerfahren" kann daher nicht mit einem Knöllchen geahndet werden Schlau ist manchmal zu clever
Wer Rechtsvorschriften einseitig danach abklopft, wie sie seinen Interessen am Besten dienen, kann im Falle eines Falles Schiffbruch erleiden. Bsp: Die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer. Richtig ist, es kann kein Knöllchen geben. Wer aber als Radfahrer mit – sagenhaften – Tempo 70 km/h in einen Ort fährt und in einen Unfall verwickelt wird, dem wird mit Sicherheit seine hohe Geschwindkeit vorgehalten werden. Und zwar zu Recht: Die Geschwindigkeit muss immer angemessen sein. Während der Erntezeit wird von einem Autofahrer auch verlangt, bei beschmutzten Belägen die Geschwindigkeit herab zu setzen. Für ihn gibt es auch kein Grundrecht auf Tempo 100

Wortgebrauch Straße – Fahrbahn

Der normale sprachliche Gebrauch des Wortes "Straße" und der amtsdeutsche unterscheiden sich. Im amtsdeutschen Gebrauch wird unter Straße die Gesamtheit des Raumes zwischen den anliegenden Grundstücken bezeichnet. Das bedeutet die Fahrbahn, Fußwege, Radwege gehören zur Straße – teilweise werden sogar öffentliche Grünstreifen dazu gezählt. Der Gebrauch in dem Artikel folgt nicht dem amtsdeutschen Gebrauch, sondern dem normalen Sprachgebrauch.

Fehlt etwas?

Hier sollte eine pointierte Zusammenfassung wichtiger Zweifelsfälle im Zusammenleben zwischen Auto- und Radfahrern präsentiert werden. Auf Selbstverständlichkeiten wie "Radfahrer dürfen nicht betrunken am Verkehr teilnehmen" wurde verzichtet. Auf allzu ausgefallene Situationen ebenso. Sollten Sie eine Ergänzung haben, schicken Sie doch eine Mail an: kramper.gernot@stern.de

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel