Anfang der Zweitausender konnte man nerviger Klingelton-Werbung wie dem Crazy Frog und anderen nicht entkommen. Doch wer dachte, die teuren Handy-Abos wären im Smartphone-Zeitalter längst passé, der täuscht sich, warnt "Finanztest". Mit Abofallen über die Mobilfunk-Rechnung werden immer noch regelmäßig unbedarfte Kunden abgezockt.
"Ich habe nichts bestellt, bekam von Mobilcom-Debitel jedoch per SMS eine vierstellige Nummer, mit der ich eine Bestellung eines nicht näher genannten Dienstes bestätigen sollte" berichtet etwa ein Betroffener. Obwohl er das nicht tat, seien danach zwei "Sonderdienste Drittanbieter" auf seiner Rechnung aufgetaucht - für jeweils 4,99 Euro.
Teure Überraschung
Er ist nicht alleine. Über tausend Beschwerden von Lesern habe man alleine seit April erhalten, schreibt "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe. Auch bei denen erschienen auf einmal auf der Telefonrechnung merkwürdige Abrechnungspunkte, etwa "Forderungen für Fremdleistungen". In der Regel liegen die Beträge unter zehn Euro. Kommt es im schlimmsten Fall zu einem wöchentlichen Abo, wird es aber schnell teurer. 125 Euro Schaden entstanden so etwa einer Leserin.
Gemeinsam ist den meisten Fällen, dass die Betroffenen nicht bewusst ein Abo abgeschlossen haben. Eine ältere Dame entdeckte etwa, dass sie einen Striptease-Dienst abonniert haben sollte. Sie hatte Glück: Nach einer Mail an den Anbieter bekam sie das Geld zurück. Meist gehen die Beschwerden aber ins Leere, so "Finanztest". Vodafone betonte etwa im Falle einer Kundin, dass "Alles seine Richtigkeit" gehabt hätte - obwohl die nie etwas gebucht haben will.
Ein Klick ist kein Vertrag
Eigentlich sollte das gar nicht möglich sein. Nach geltendem Recht muss den Kunden sehr deutlich klar gemacht werden, dass die etwas kaufen. Erst dann ist ein Vertrag rechtskräftig. Finanztest rät deshalb dazu, auf keinen Fall zu bezahlen, wenn ein solcher Kauf nicht erkennbar stattgefunden hat. Ein Klick auf eine Werbung reiche etwa nicht als Vertrag aus.
Ein Problem ist sicher die Rolle der Mobilfunkanbieter. Die sammeln das Geld der Abofallen nicht nur von den Kunden ein, sondern verdienen auch mit daran. Dafür sollen sie sich eigentlich auch kümmern, wenn es Probleme gibt. In der Praxis würden sie aber häufig nur auf die Drittanbieter verweisen, so "Finanztest".
Tatsächlich scheint es ohnehin so zu sein, dass die meisten Kunden sich erst gar nicht bei ihrem Provider beschweren - und der von dem Fall damit gar nichts mitbekommt. Die Beschwerden lägen im "niedrigen fünfstelligen Bereich", erklärte etwa Vodafone auf Anfrage. Auch die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer aus, erklärte sie 2016 auf eine parlamentarische Anfrage.
Wie sollen Betroffene vorgehen?
Entdeckt man unberechtigte Drittanbieter-Buchungen, sollte man sofort per Mail an den in der Buchung genannten Anbieter Einspruch einlegen, empfiehlt "Finanztest". Zudem ist es ratsam, die Mail an den Mobilfunkbetreiber weiterzuleiten.
Gibt es innerhalb einer Woche keine Reaktion, empfiehlt sich ein Nachfragen per Einschreiben. Zudem ist es wichtig, den Fall der Bundesnetzagentur zu melden. Ist man tatsächlich in eine Kostenfalle getappt, ist eine Anzeige wegen Betrugs angebracht.
Auch wer nicht betroffen ist, sollte handeln. Zunächst empfiehlt es sich, Drittanbieter-Dienste beim Mobilfunk-Provider zu sperren. Eine Anleitung dazu finden Sie hier. Zudem empfiehlt es sich, die Handyrechnung aufmerksam auf fragwürdige Buchungen zu prüfen.
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