Nun muss er doch zahlen: Das Landgericht Dresden hat Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen. Der Pegida-Gründer muss eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. Bei der Verhandlung war er nicht persönlich anwesend. Das Gericht bestätigte am Mittwoch damit das Urteil des Amtsgerichts Dresden aus dem vergangenen Mai. Bachmanns Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft hatten bei der Vorinstanz Berufung eingelegt.
Volksverhetzende Facebook-Posts
Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung hatte Bachmann schon vor dem neuerlichen Prozess akzeptiert, bei dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht war es nur noch um das Strafmaß gegangen.
Das Dresdner Amtsgericht hatte Bachmann im Mai in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pegida-Gründer im September 2014 auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" beschimpfte. Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, so die Urteilsbegründung.
Nicht die erste Strafe für Lutz Bachmann
Die Anklage hatte im ersten Prozess sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert.
Bachmann, einer der Köpfe der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, ist bereits wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien.