Dieser Beitrag erschien zuerst bei RTL.de
Seit einigen Wochen gilt die 2G-Regelung im Einzelhandel: Eintritt nur für Geimpfte oder Genesene. Tedi selbst fühlt sich davon nicht betroffen, lässt alle Kundinnen und Kunden rein. Das hatte jetzt für einzelne Filialen Folgen: Die Polizei führte Razzien durch, das Unternehmen soll Bußgeld zahlen.
Verstoß gegen aktuelle Bestimmungen für den Einzelhandel
Seit einigen Wochen dürfen eigentlich nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in Geschäfte erhalten. Geschäftsinhaber müssen ihre Kundinnen und Kunden sorgfältig kontrollieren, sonst drohen Strafen. Das bedeutet: Ungeimpfte dürfen nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen gehen, dazu gehören zum Beispiel Supermärkte.
Allerdings hat erst am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel für Niedersachsen einkassiert. Der Einzelhandel in Niedersachsen muss daher keine 2G-Kontrollen mehr durchführen. Im Rest von Deutschland dagegen schon.
Tedi sieht keine Schuld bei sich
Der Nonfood-Discounter Tedi wehrt sich allerdings gegen die Zugangsbeschränkungen zu den Filialen. Grund dafür: Der Nonfood-Discounter sieht sich mit dem Sortiment in weiten Teilen Deutschlands als Teil der Grundversorgung. Und diese sind bekanntermaßen nicht von Corona-Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen oder Schließungen betroffen.
Gegenüber RTL sagt ein Tedi-Sprecher, dass viele Behörden diesen Status sogar bestätigt hätten und die Öffnung der Tedi-Filialen damit für alle Kunden gestattet sei. "Einige örtliche Behörden jedoch haben eine andere, für Tedi nicht nachvollziehbare, Auffassung und untersagen einzelnen Filialen die Öffnung für alle Kunden und ordnen die 2G-Regelung an", sagt der Tedi-Sprecher.
Razzia wegen Missachtung der 2G-Regelung
Wie die "Offenbacher Post" berichtet, kam es in der Region Offenbach in zwei Filialen zu Razzien der Polizei. In diesen Filialen wurde die 2G-Regelung nicht umgesetzt. Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten laut dem Bericht eine Anweisung des Unternehmens erhalten, dass diese Regel nicht für Tedi gilt. Wie die Zeitung schreibt, müssen die Verantwortlichen laut des örtlichen Polizisten mit einer Geldstrafe von mindestens 1000 Euro für die Ordnungswidrigkeit rechnen.
Ähnlichen Ärger gab es bereits während des Lockdowns im Winter 2020/2021. Die Non-Food-Discounter Mäc-Geiz, Kodi oder Action öffneten trotz Lockdown ihre Geschäfte. Ihre Begründung: Sie verkaufen auch Produkte, die zum täglichen Bedarf gehören. Die geöffneten Filialen mussten zum großen Teil wieder schließen.
Ehrenamtlich auf dem Bike, vor Gericht und im Urlaub

Das Ehrenamt für Biker: Motorrad fahren für die gute Sache beim Deutschen Roten Kreuz. So wie Henry Markowski. Neben seinem Vollzeitjob engagiert sich der begeisterte Biker bei der DRK-Zweiradstaffel und absolviert dort gerade die Ausbildung zum Rettungssanitäter.
Wer also von seinem eigenen Zweirad auf eine der speziell ausgerüsteten BMW umsteigen und zudem noch eine fundierte Sanitätsausbildung genießen möchte - hier ist die Gelegenheit. Die ehrenamtlichen DRK-Biker werden als sogenannte First Responder eingesetzt, die noch vor den eigentlichen Rettungskräften eintreffen und die Erstversorgung sicherstellen. Die Motorradstaffeln sind vergleichsweise dünn gesät. In Hamburg und Gelsenkirchen, Herten bei Recklinghausen gibt es Kradstaffeln sowie in Augsburg-Land, Rodgau, Contwig bei Saarbrücken oder Borken (NRW).
In Schleswig-Holstein hat das Oberverwaltungsgericht übrigens entschieden, dass die 2G-Regeln gültig sind. Anfang nächster Woche entscheidet das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über die Rechtmäßigkeit von 2G im Handel. Auch Tedi dürfte gespannt auf die Entscheidung sein.