Eine Frau in Großbritannien hatte innerhalb von vier Tagen Sex mit eineiigen Zwillingen. Nachdem es zum Streit über die Vaterschaft eines aus dem Geschlechtsverkehr gezeugten Babys gekommen war, sollte nun ein Berufungsgericht entscheiden. Einer der Zwillinge war auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Sein identischer Zwillingsbruder wollte aber gemeinsam mit der Mutter die elterliche Verantwortung übernehmen. Deswegen kam es zum Prozess.
Am Ende blieb aber auch die Gerichtsverhandlung ohne Erkenntnis darüber, wer der wahre Vater ist. Denn ein DNA-Test hatte gezeigt, dass jeder der beiden der Vater sein könnte. Eine Unterscheidung war nicht möglich. Das Gericht kam damit zu dem Schluss, dass es eine 50-prozentige Chance gebe, dass bereits der richtige Vater in der Geburtsurkunde stünde.
Bei den identischen Zwillingen hilft auch ein DNA-Test nicht
Trotzdem wurden dem bisher eingetragenen Vater jetzt die Rechte für das Kind entzogen. Denn der Richter kam zu dem Schluss, es sei nicht zu klären, wer der Vater sei. Und er sei nicht bereit, auf dieser Basis einen auszuschließen. Der Fall sei damit bis auf Weiteres geschlossen. Dem Kind, das in den Gerichtsunterlagen nur P. genannt wird, gab der Richter McFarlane mit auf den Weg: „Es ist vielleicht möglich, wenn P. älter ist, dass die Wissenschaft in der Lage sein wird, zu klären, wer der Vater ist. Derzeit ist das nur mit hohem Schaden möglich. So ist die Wahrheit jetzt ‚binär‘ und nicht ein einzelner Mann.“