Amtsgericht München

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Figur von Justitia vor Gesetzestexten

Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall

Die Halterin eines falsch geparkten Autos trägt einem Urteil zufolge Mitschuld an einem Unfall. Das entschied das Amtsgericht München Mitte Februar, wie das Gericht am Montag mitteilte. Hintergrund war ein Unfall auf dem Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim bei München.
Autos in Tiefgarage

Urteil aus München: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis

Ein Betonsockel in einer Tiefgarage ist kein überraschendes Hindernis. Wer mit dem Auto versehentlich dagegen stößt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte. Die Verkehrssicherungspflicht wurde nicht verletzt. Das Gericht wies die Klage einer Autofahrerin damit ab. (Az.: 231 C 13838/24)