Früherer SS-Buchhalter Anklage fordert dreieinhalb Jahre Haft für Oskar Gröning

Oskar Gröning wird wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen der Prozess gemacht. Für seine Taten fordert die Anklage für den "Buchhalter von Auschwitz" dreieinhalb Jahre Haft.

Im Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg hat die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94-Jährige solle wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300 000 Fällen schuldig gesprochen werden, hieß es am Dienstag im Plädoyer der Anklage. Weil die Justiz schon vor Jahrzehnten gegen Gröning hätte vorgehen können, sollten wegen der Verzögerung in der Strafverfolgung bis zu 22 Monate der Haft als bereits verbüßt betrachtet werden.

Gröning, dessen Gesundheitszustand sich zuletzt zusehends verschlechterte, hatte zu Beginn des international beachteten Prozesses im April eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck von Juden genommen und an die SS in Berlin weitergeleitet zu haben. Er übernahm eine moralische Mitschuld. Zahlreiche Auschwitz-Überlebende treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

DPA
jek

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