Im Wirecard-Skandal erhebt die für die Wirtschaftsprüfer zuständige Aufsichtsbehörde Vorwürfe gegen die Prüffirma EY (Ernst & Young), die jahrelang immer wieder die Abschlüsse des Konzerns als ordnungsgemäß bestätigt hatte. Aus internen Unterlagen der Finanzaufsicht Bafin, die dem stern und dem Wirtschaftsmagazin "Capital" vorliegen, geht hervor, dass sich die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) am 28. September mit einem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gewandt und Informationen übermittelt hat. Die von der APAS übersandten Informationen enthielten erhebliche Vorwürfe gegenüber Mitarbeitern von EY, heißt es in einer Mail an Bafin-Direktorin Elisabeth Roegele. Sie selbst bat den Mitarbeiter, das Schreiben der APAS nicht als "Anzeige" zu bezeichnen. Ihres Erachtens sei "es das zwar, aber es ist nicht so bezeichnet", schrieb sie in einer Mail vom 1. Oktober.
Bei der APAS handelt es sich um eine Stelle im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums, die die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer in Deutschland ausübt. EY verwies in einem Statement auf eine Aussage der leitenden Staatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl der Staatsanwaltschaft München I, wonach diese derzeit keinen Anfangsverdacht gegen EY-Prüfer sehe. "Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Abschlussprüfern von EY im Fall Wirecard", versicherte EY. Im Fall Wirecard führen die Münchner Staatsanwälte die Ermittlungen gegen die Konzernverantwortlichen. Nach Angaben von EY hat die Berliner Staatsanwaltschaft die Informationen der APAS an die Kollegen in München weitergeleitet. Über das Schreiben der APAS hatte zuerst das "Handelsblatt" berichtet. EY hatte die Vorwürfe aber scharf zurückgewiesen: "Die Staatsanwaltschaft München hat bestätigt, dass sie keinen Anfangsverdacht gegen EY hat. Jede andere Information wäre eine Falschinformation und würde einer extremen Rufschädigung gleichkommen", erklärte ein Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft in München ließ das aber nicht so stehen. Das von EY veröffentlichte Zitat von Bäumler-Hösl sei "zumindest insoweit missverständlich, als es sich nicht auf das Schreiben der APAS an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bezieht", teilte die Ermittlungsbehörde auf Anfrage von stern und "Capital" mit. Der Vorgang liege der Staatsanwaltschaft aber bereits vor und werde "derzeit geprüft". Die Äußerung von Bäumler-Hösl sei "deutlich allgemeiner gefasst" gewesen. Die von EY formulierte Klarstellung, dass es "keinerlei Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Abschlussprüfern von EY im Fall Wirecard“ gebe, könne die Staatsanwaltschaft München "nicht bestätigen", dies werde noch geprüft.
Streit um Aussage im Bundestag
"Bei EY brennt der Dachstuhl. Sie streuen Nebelkerzen", kommentierte der Linken-Abgeordnete Fabio de Masi. Auch der FDP-Finanzexperte Florian Toncar äußerte sich kritisch: "Die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS sieht offenbar schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung. Das muss in jedem Fall aufhorchen lassen." Der Grünen-Finanzexperte Danyal Bayaz sagte zu stern und "Capital": "Die Staatsanwaltschaft ist gut beraten, die Anzeige der APAS sehr genau zu prüfen. Vom Ausgang können auch etwaige Schadensersatzansprüche von Anlegern betroffen sein."
Im Bilanzskandal bei Wirecard steht EY schwer in der Kritik, weil die langjährigen Prüfer die Jahresabschlüsse des Aschheimer Konzerns über Jahre abgesegnet hatten – obwohl es schon lange Vorwürfe gegen Wirecard gegeben hatte. An diesem Donnerstag sollen drei aktuelle und ein ehemaliger EY-Partner auch als Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen. Allerdings berufen sich deren Anwälte auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Wirtschaftsprüfer. Zudem läuft ein berufsrechtliches Verfahren der APAS gegen zwei Prüfer, die für die Testate mehrerer Jahresabschlüsse verantwortlich waren. Daher ist vor der Sitzung noch unklar, ob sich die Zeugen aktuell äußern werden – obwohl EY dem Bundestag die volle Unterstützung bei der Aufklärung versichert und der Insolvenzverwalter von Wirecard die früheren Prüfer von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat. In der Vergangenheit haben jedoch Gerichte unterschiedlich entschieden, ob die Freigabe eines Insolvenzverwalters ausreicht oder sämtliche Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zustimmen müssen, dass sich Prüfer öffentlich äußern. Möglicherweise muss deshalb am Ende der Bundesgerichtshof entscheiden.
Bereits im Oktober 2019 hatte die Aufsichtsstelle APAS im Zusammenhang mit der Rolle von EY im Wirecard-Skandal Vorermittlungen gegen den zweitgrößten der "Big Four" genannten globalen Prüf- und Beratungsriesen eingeleitet. Auslöser waren Berichte der "Financial Times“ über massive Scheinumsätze im Asiengeschäft des Aschheimer Konzerns. Nach der Veröffentlichung eines Sonderberichts der Prüfgesellschaft KPMG Ende April stufte die APAS die Vorermittlungen gegen die EY-Prüfer dann zu einem Berufsaufsichtsverfahren hoch. Die KPMG-Sonderprüfer, die der Wirecard-Aufsichtsrat auf Druck von Investoren zur Klärung von Betrugsvorwürfen beauftragt hatte, hatten Zweifel daran geäußert, dass bei Wirecard ein Milliardenbetrag auf Treuhandkonten in Asien tatsächlich existiert.
Informationen eines Whistleblowers
Wie aus Bafin-Unterlagen hervor geht, war ein maßgeblicher Auslöser der Anzeige der APAS bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein nicht-öffentlicher Anhang zu dem KPMG-Sonderbericht. In diesem Teil beschäftigten sich die KPMG-Prüfer ausführlich mit Ungereimtheiten bei einer Reihe von Unternehmenskäufen in Indien, die Wirecard Ende 2015 tätigte. In dem geheimen Anhang zum KPMG-Bericht wird thematisiert, dass sich ein interner Whistleblower bei EY im Mai 2016 wegen der Begleitumstände des 340-Millionen-Euro-Deals an die Deutschlandzentrale gewandt und Alarm geschlagen hat. Bei seinen Vorwürfen ging es um angeblichen Betrug und Bestechung eines Prüfers in Indien im Zusammenhang mit dem überteuerten Kauf der indischen Firmen. Deren Verkäufer war ein mysteriöser Fonds auf Mauritius namens EMIF 1A, hinter dem möglicherweise Topmanager von Wirecard standen.
Zur Überprüfung der Vorwürfe starteten der Wirecard-Vorstand und EY das "Project Ring“, an dem auch Forensikexperten der Prüffirma beteiligt waren. Allerdings sei ein vom Whistleblower namentlich beschuldigter Wirecard-Topmanager dabei nicht angehört worden, bemängelte KPMG in seinem Bericht. Zudem sei auch keine unabhängige Drittpartei hinzugezogen worden, um den Bestechungsvorwurf gegen einen EY-Prüfer in Indien zu klären. Vorzeitig gestoppt wurde die Untersuchung 2018 dann auf Betreiben von Wirecard-Asienvorstand Jan Marsalek – jenes Spitzenmanagers im Zentrum des Skandals, der heute flüchtig ist und als einer der Begünstigten des Mauritius-Fonds gilt.
Bei EY sieht man sich als Opfer von Täuschungen
Doch obwohl "Project Ring" Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in Indien ergab, zeichnete EY die Bilanzen von Wirecard weiter ab. Dabei hätten die verantwortlichen Bilanzkontrolleure von EY im Prüfprozess für den Jahresabschluss 2016 intern deutlich gemacht, dass ihr Testat auch von den Erkenntnissen aus dem "Project Ring" abhänge, sagte die damalige Wirecard-Aufsichtsrätin Tina Kleingarn vergangene Woche bei ihrer Zeugenaussage im Bundestag. Nach ihren Angaben kam es bei der Prüfung für die Abschlüsse 2015 und 2016 zu Komplikationen. In beiden Fällen seien die uneingeschränkten Testate nur "knapp" und "in letzter Minute" erreicht worden. Dagegen hat EY seit der Wirecard-Insolvenz Ende Juni wiederholt betont, die Prüfer selbst seien vom Management massiv getäuscht worden. Zudem habe EY mit den eigenen Prüfungshandlungen und dem verweigerten Testat für 2019 letztlich den Betrug aufgedeckt.
Über den geheimen "Informationsband" zum KPMG-Bericht und die darin enthaltenen Feststellungen zu vermeintlichen Versäumnissen bei EY berichtete erstmals die „Financial Times“ am 30. September dieses Jahres. In den Bafin-Dokumenten heißt es, dass die APAS diesen Anhang der Finanzaufsicht erst einen Tag zuvor übermittelt hatte. Bereits am 28. September hatte die APAS den "Informationsband“ und weitere nicht-öffentliche Anhänge zum KPMG-Bericht als Anlage zu einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin geschickt. Aus dem Bafin-internen Schriftverkehr geht hervor, dass das Bundesfinanzministerium den "Informationsband" bis zu dem Erscheinen des "FT"-Berichts ebenfalls nicht kannte – was auch Fragen nach dem Austausch zwischen den beteiligten Behörden APAS und Bafin sowie den beiden übergeordneten Bundesministerien aufwirft.
Für EY werden die Folgen des Wirecard-Skandals zunehmend zu einer schweren Belastungsprobe. Neben den Untersuchungen der Berufsaufsicht laufen auch mehrere Klagen, die Anlegeranwälte in Deutschland und den USA führen. Hinzu kommt eine mögliche abschreckende Wirkung für das Neugeschäft mit öffentlichen und privaten Kunden. Aus Ärger über die vermeintliche Verweigerungshaltung bei der Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss hatten einige Abgeordnete zuletzt bereits einen Stopp von Aufträgen der Bundesministerien für den Beratungsarm von EY ins Spiel gebracht. Ein solcher Auftragsstopp würde die Firma durchaus schmerzen, da EY zu den führenden Beratern des Bundes gehört – etwa auch derzeit in der Corona-Krise. So hat das Gesundheitsministerium gerade erst einen Folgeauftrag in Höhe von fast 20 Millionen Euro für die Bewältigung des Schutzmasken-Chaos an EY vergeben. Darüber hinaus haben auch prominente EY-Mandanten wie die Commerzbank und die Fondsgesellschaft DWS beschlossen, ihre Mandate für die Abschlussprüfung neu zu vergeben. Öffentlich und gegenüber Kunden hat die EY-Führung seit der Wirecard-Pleite wiederholt betont, die Aufklärung des Skandals umfassend und uneingeschränkt zu unterstützen.