Avignon

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Transparent der "MeToo-Bewegung gegen sexuelle Gewalt

Frankreich: Sexueller Akt ohne klare Zustimmung gilt künftig als Vergewaltigung

In Frankreich gilt im Sexualstrafrecht künftig das Prinzip "Nur Ja heißt Ja": Als Vergewaltigung wird demnach jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Menschen definiert. Der Senat in Paris verabschiedete am Mittwoch abschließend eine entsprechende Gesetzesänderung. Demnach gelten "Schweigen oder das Fehlen einer Reaktion" nicht als Zustimmung zu einem sexuellen Akt. Es braucht vielmehr ein ausdrückliches Ja. 
Das Gesetz ist auch Folge des Prozesses von Avignon

Nur Ja heißt Ja: Französisches Unterhaus verabschiedet Vergewaltigungsgesetz

Nur Ja heißt Ja: Frankreichs Nationalversammlung hat am Donnerstag für die Neudefinition von Vergewaltigung als einem sexuellen Akt ohne Zustimmung des Opfers gestimmt. Zustimmung könne nicht aus "Schweigen oder fehlender Reaktion" abgeleitet werden, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Sie müsse "frei und informiert, spezifisch, vorhergehend und widerrufbar" sein und unter Berücksichtigung der Umstände bewertet werden.
Gisèle Pelicot

Berufungsprozess im Fall Gisèle Pelicot: Zwölf Jahre Haft für Angeklagten gefordert

Im Berufungsprozess wegen Vergewaltigung der mit Medikamenten betäubten Gisèle Pelicot hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den einzigen Angeklagten gefordert, drei Jahre mehr als die Haftstrafe, zu der er in der ersten Instanz verurteilt worden war. "Es ist offensichtlich, dass Frau Pelicot nicht zugestimmt hatte", sagte der Staatsanwalt Dominique Sié am Donnerstag in Nîmes.