Rechtsstreit mit Heribert Schwan Helmut Kohl darf Tonbänder behalten

Erfolg für den Altkanzler: Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Mit dem Journalisten Heribert Schwan hatte er darum gestritten, wem die Bänder gehören.

 

Altkanzler Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Damit scheiterte der Publizist Heribert Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden. Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt.

Kohl: "Heribert Schwan ist ein Wichtigtuer"

Der Journalist Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit. Der Altkanzler hatte Schwan im stern als "verrückt" bezeichnet, der Journalist sei ein "Wichtigtuer". Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein. Allerdings ohne Erfolg: "Die Revision wird zurückgewiesen", entschied der BGH nun.

las/DPA