Bei der Überprüfung des umstrittenen PR-Vertrags zwischen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und der Berliner Firma WMP EuroCom hat der Bundesrechnungshof nach einem "Spiegel"-Bericht erhebliche Mängel festgestellt. So kritisierten die Kontrolleure nach Informationen der Bundesregierung, dass der Kontrakt die vereinbarten Leistungen nur vage beschreibe, wie das Hamburger Nachrichtenmagazin heute vorab berichtete. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer ging derweil auf Distanz zu Behördenchef Florian Gerster.
Vorbehalte machen die Prüfer des Bundesrechnungshofs nach dem "Spiegel"-Bericht auch gegen die Entscheidung von Gerster geltend, den Auftrag ohne Ausschreibung vergeben zu haben. Das Argument Gersters, der PR-Vertrag sei eilbedürftig gewesen, halte die Aufsichtsbehörde für nicht ausreichend begründet.
"Wir wollen und müssen das Vergabeverfahren vollständig aufklären"
"Wir haben Herrn Gerster keinen Persilschein ausgestellt", sagte Engelen-Kefer in der heutigen Ausgabe des Berliner "Tagesspiegel". Vor der Präsentation des Rechnungshofs-Berichts im Verwaltungsrat der Bundesanstalt erwarte sie Klarheit: "Wir wollen und müssen das Vergabeverfahren vollständig aufklären. Denn aus Sicht des Präsidiums bestehen bislang Zweifel an der Rechtsauffassung des Vorstandes."
Allerdings werde der Bundesrechnungshof dem BA-Verwaltungsrat am kommenden Dienstag noch kein Ergebnis vorlegen können, sagte Joachim Romers, Sprecher der Prüfbehörde nach Angaben des "Tagesspiegels". Er zeigte sich "zuversichtlich", dass der Bundesrechnungshof am Donnerstag ein Ergebnis präsentieren könne. An diesem Tag befasst sich der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit dem umstrittenen Beratervertrag.
Jürgen Heilke, Mitglied des Verwaltungsrates der BA sagte dem Berliner Blatt den Angaben zufolge in Bezug auf juristisch-handwerkliche Fehler im Vertrag mit WMP, "ich würde mich wundern, wenn es keine Beanstandungen durch den Rechnungshof gäbe".
Das Verwaltungsratspräsidium der Behörde hatte Ende vergangenen Monats Gerster entlastet, weil sich dieser auf einen Vermerk seiner Fachbeamten stützen konnte. Danach sei der Abschluss des PR-Vertrags tatsächlich besonders dringlich gewesen.