Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen den Bundeswehroffizier Franco A. aufgehoben. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sah der Staatsschutzsenat des BGH den Tatverdacht als zu nicht konkret genug an.
Franco A. führte ein Doppelleben
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Oberleutnant vor, rechtsextrem motivierte Anschläge unter anderem auf Politiker geplant zu haben. Hierfür soll er bereits Schusswaffen gekauft und auf dem Flughafen in Wien versteckt haben.
A. hatte monatelang ein Doppelleben geführt und sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm in dieser Zweitrolle einen Schutzstatus zu. Mit der fiktiven Identität wollte A. nach Auffassung der Bundesanwaltschaft offenbar nach einem Anschlag den Verdacht auf Flüchtlinge lenken.
