Die Bundesregierung hat Kritik der SPD an der Terminplanung für die nächste Bundestagswahl zurückgewiesen. Es sei "weder verfassungsrechtlich noch gesetzlich zwingend", dass der Wahltermin außerhalb der Ferienzeit liege, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Er verwies darauf, dass die Bundestagswahl 1994 an einem Wochenende stattgefunden habe, an dem in sechs Bundesländern die Schulferien begonnen hätten. Allerdings verfolge das Ministerium das Ziel, "einen Termin zu finden, der möglichst außerhalb der Ferienzeit liegt", sagte der Sprecher.
SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte der Bundesregierung zuvor vorgeworfen, seine Partei mit der Terminfestlegung benachteiligen zu wollen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte er, offensichtlich sei in der Regierung nach der Nominierung von Peer Steinbrück zum SPD-Kanzlerkandidaten "die reine Panik ausgebrochen". Anders sei "nicht zu erklären, dass Union und FDP ernsthaft erwägen, den Termin für die Bundestagswahl in die Ferienzeit von drei SPD-regierten Bundesländern zu legen". Union und FDP haben den 29. September 2013 vorgeschlagen.
Der Sprecher des Innenministeriums wies darauf hin, dass es noch keine Terminfestlegung gebe. Das Kabinett werde wie bislang üblich etwa sieben Monate vor der Wahl eine Terminempfehlung an den Bundespräsidenten beschließen. An der Terminsuche würden auch die Bundesländer beteiligt. Dieses Verfahren entspreche der "Staatspraxis".
Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundestag "frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode" neu gewählt werden muss. Falls das Parlament nicht vorzeitig aufgelöst wird, muss der Urnengang also zwischen dem 28. August und dem 27. Oktober 2013 erfolgen. Bestimmt wird der Wahltag, der an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden muss, vom Bundespräsidenten.