Vor einem Jahr wurde die Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat mit dem Ziel eingesetzt, politische Entscheidungsprozesse einfacher, schneller und transparenter zu gestalten. Die beiden Vorsitzenden der Kommission, SPD-Chef Franz Müntefering und Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU), haben sich auf eine ganze Reihe von Punkte verständigt. Dazu gehört vor allem die Reduzierung der im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Gesetze. Kernbereiche der Neuaufteilung der Bund-Länder-Kompetenzen sind aber noch offen:
BILDUNG:
Die Bundesländer wollen als Gegenleistung für ihr künftig geringeres Gewicht im Bundesrat die Bildungspolitik weitgehend in die eigene Regie bekommen. Das gilt auch für die Hochschulpolitik. Der Bund sperrt sich und will weiter bei Zulassung, Abschlüssen und Qualitätssicherung die Vorgaben liefern. Auch bei der gemeinsamen Bildungsplanung will der Bund mitreden. Der Hochschulbau soll dagegen Ländersache werden. Für die Schulen würden die Länder ihre Zuständigkeit behalten.
UMWELT:
Der Bund will im Umweltschutz die zentrale Verantwortung und strebt dazu ein Umweltgesetzbuch an. Damit waren die Länder auch einverstanden. Sie wollten aber in einzelnen Gebieten mit regionalem Bezug - Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Wald- und Forstrecht - von den Bundesgesetzen abweichen können. Dieses Zugriffsrecht beurteilen Vertreter der Bundestagsparteien skeptisch.

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!
EUROPA:
Die Bundesregierung will bei der Außenvertretung der deutschen Interessen in Brüssel allein das Sagen haben. Die Bundesländer wollen dagegen nicht auf ihre Zustimmungsrechte in EU- Fragen verzichten, die sie seit 1992 im Grundgesetzartikel 23 haben. Als Kompromiss war ein "Frühwarnsystem" für die Länder im Gespräch. Es soll ihnen vor EU-Entscheidungen ein verbindliches Mitspracherecht sichern, da die meisten EU-Entscheidungen in den Ländern umgesetzt werden müssen. Die Aufteilung eventueller EU-Strafen bei Verletzung des Stabilitätspakts ist inzwischen geklärt. Dagegen ist die Haftung bei Verstößen gegen EU-Recht in anderen Gebieten weiter strittig.
INNERE SICHERHEIT:
Zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus soll das Bundeskriminalamt eine länderübergreifende Ermittlungsrolle bekommen. Viele Länder und die Grünen sind gegen die Ausweitung der BKA-Kompetenzen in einem Bereich, in dem bislang allein die Länder zuständig sind. Als Ausgleich wollen die Länder mehr auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes zu sagen haben. Auch hier zeichnet sich keine Einigung ab.