Christine Lambrecht Justizministerin: Staatliche Einschränkungen für Ungeimpfte sind verfassungswidrig

Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Bochum
Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Bochum
© Jonas Güttler / DPA
Ein "Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet" sein, findet Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die Pläne einiger Bundesländer hält sie daher für möglicherweise verfassungswidrig.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Bedenken gegen Pläne einzelner Bundesländer geäußert, im Herbst Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene zuzulassen. "Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein", sagte sie der "Welt am Sonntag". "Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte."

Es mache einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit nur noch Geimpfte und Genesene bedienen wolle, oder ob der Staat so etwas vorgebe. Ein Arbeitgeber dürfe zudem keinen Mitarbeiter entlassen, sollte er sich einer Impfung verweigern. "Aber es ist durchaus vorstellbar, dass der Arbeitgeber diesen ungeimpften Beschäftigten andere Aufgaben zuweisen kann", fügte sie hinzu.

Weiterer Lockdown "nicht mehr denkbar"

Ein weiterer Lockdown oder die Wiederauflage der Bundesnotgrenze seien nicht mehr denkbar, sagte die Justizministerin der Zeitung. "Ich kann mir einen neuen Lockdown nicht vorstellen. Er wäre auch kaum zu rechtfertigen, wenn ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist."

In Deutschland wird derzeit darüber debattiert, ob Veranstaltungen in Innenräumen auch weiterhin Genesenen, Geimpften und Getesteten (3G-Regelung) offenstehen sollen. Bei einer 2G-Regelung würden nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen.

AFP
fin

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