"Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montagabend vor Medienvertretern in Berlin. Bund und Länder wollen mit drastischen Maßnahmen das öffentliche Leben weiter einschränken, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. "Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen", erklärt Merkel.
Viele Geschäfte sollen geschlossen und Gottesdienste sowie Freizeitaktivitäten verboten werden. Die Maßnahmen sollen von sofort an gelten. Die Regelungen müssen nun Länder und Kommunen umsetzen. Der Überblick.
Einzelhandel: Supermärkte bleiben offen
Zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte müssen ihre Pforten schließen, wie Bundeskanzlerin Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ländern sagte.
Ausdrücklich nicht geschlossen werden soll eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur Zutritts-Steuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen.
Schließen müssen aber übrige Geschäfte, unter anderem Outlet-Center. Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.
Gesundheitswesen: höhere Hygiene-Anforderungen
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben.
Freizeit: Bars,Museen und Kinos machen dicht
Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von "Freizeitaktivitäten" drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.

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Sport und Kinder: Sportbetrieb schließt
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu schließen – ebenso gilt dies für Spielplätze.
Bildung: Verbot für zahlreiche Angebote
Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.
Tourismus: "Keine Urlaubsreisen ins In- und Ausland"
Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu "notwendigen" und nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Das bringe es auch mit sich, "dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll", sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Ausdrücklich verboten werden zudem Reisebusreisen.
Gottesdienste: nicht mehr möglich
Nicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften.
Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern
Sie sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen - sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahre und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen.
Generell soll es dort und in Universitäten, Schulen und Kindergärten mit nicht ganz eingestelltem Betrieb ein generelles "Betretungsverbot" für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.
Gastgewerbe: Virus-Verbreitung minimieren
Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren - etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen.