Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitteilte, sollen die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus zu motivieren. Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus gebe es aber nicht.
Im Vorfeld hatte sich der Bundesarbeitsminister gegen den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen. Spahn hatte angedeutet, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den kommenden sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen.
"Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her", stellte Heil im ARD-"Morgenmagazin" klar. Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. "Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen."
Gleichzeitig sprach sich der SPD-Politiker aber für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen – also von Arbeitnehmern den Nachweis zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind. Zu einer solchen pragmatischen Lösung müsse Gesundheitsminister Spahn aber einen rechtssicheren Vorschlag machen, sagte Heil. "Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern."
Auskunftsrecht in bestimmten Fällen vorstellbar
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) ist ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht grundsätzlich vorstellbar – allerdings nur in einer Übergangszeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen, also etwa nur im Rahmen einer pandemischen Lage.
Dabei dürfe der Arbeitgeber aber nur allgemeine Informationen erhalten, etwa im Rahmen einer 3G-Regelung: "Wenn man sagt, wir stellen Geimpfte, Genesene und Getestete gleich, dann muss der Arbeitgeber natürlich nicht wissen, welchen dieser drei Teilstati man erfüllt", sagte Kelber im Deutschlandfunk. Wichtig sei vor allem, dass der Arbeitgeber nicht automatisch erfährt, ob jemand genesen oder geimpft ist – denn das wäre ja auch ein Hinweis auf mögliche Langzeitschäden aus einer Long-Covid-Erkrankung.
Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält eine Abfrage des Corona-Impfstatus am Arbeitsplatz nur in Ausnahmefällen für vertretbar. "Gesundheitsdaten von Beschäftigten sind besonders sensibel, dazu gehört auch die Frage einer Impfung gegen das Coronavirus", sagte Lambrecht den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Ein Auskunftsrecht von Arbeitgebern ist daher für mich nur in bestimmten Fällen vorstellbar, in denen es um besondere Gefährdungssituationen geht."
Krankenhausgesellschaften und Arbeitgeberverbände für Auskunftsrecht
Zustimmung für den Vorstoß erhielt der Gesundheitsminister zudem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). "Das Wissen um den Impfstatus kann eine wichtige Information für die Arbeitgeber sein, um dem Infektionsschutz am Arbeitsplatz gezielt Rechnung tragen zu können", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post". Arbeitgeber sollten wissen, ob sie mit Beschäftigten Risiken eingehen, beispielsweise wenn die Arbeit im Großraumbüro verrichtet werde. Im Gesundheitswesen bestehe für die Arbeitgeber bereits seit 2016 die Möglichkeit, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Unterstützung kommt auch aus der Wirtschaft. "Um die Pandemie vollends in den Griff zu kriegen, müssen alle Bereiche der Wirtschaft nun ihre Beschäftigten nach dem Impfstatus fragen können", forderte etwa der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Peer-Michael Dick. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, betonte, Unternehmen und Arbeitgeber bräuchten eine klare Ansage, dass sie den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Nur so könnten "die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen."
Laut einer aktuellen Umfrage von Yougov sind auch die meisten Menschen in Deutschland dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen. 18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme. 7 Prozent machen keine Angabe. Dass Arbeitgeber ihrer Meinung nach wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, sagen Anhänger von CDU/CSU am häufigsten (70 Prozent). Dass es auf die Arbeitssituation ankomme, sagen Anhänger der FDP mit 28 Prozent am häufigsten.