Das von Köhler aufgehaltene Verbraucherinformationsgesetz sei aus seiner und aus Sicht der Regierung verfassungskonform, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen, in Berlin. Köhlers Veto stelle zudem das in der Verfassung vorgesehene Institutionengefüge in Frage.
Im Grundgesetz sei als Institution zur verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen das Verfassungsgericht vorgesehen. "Jedes Gesetz, das nicht ausgefertigt wird, erreicht das Bundesverfassungsgericht schon gar nicht mehr", bemängelte der CDU-Politiker. Das höchste Gericht werde so in der Ausübung seiner Aufgabe gehindert. Auch für das Parlament handele es sich bei der verweigerten Unterschrift des Bundespräsidenten um einen gravierenden Vorgang. "Den politischen Willen, der in dem Gesetz Ausdruck gefunden hat, den hindert man an der Entstehung."
In der Verfassungslehre wie auch in der Staatspraxis habe bisher der Grundsatz gegolten, dass ein Gesetz nur dann aufgehalten werden könne, wenn offensichtlich das Verfahren verletzt worden sei oder inhaltlich eine eindeutige Verfassungswidrigkeit vorliege.
Vergangene Woche hatte Köhler mit dem Verbraucherinformationsgesetz zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen einem Vorhaben der Regierung seine Unterschrift verweigert. Der Bundespräsident hatte argumentiert, der Entwurf trage der neuen Verfassungslage nach der Föderalismusreform nicht Rechnung und verstoße gegen das neue Verbot, mit einem Bundesgesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen.
Röttgen zweifelte die Entscheidung des Staatsoberhaupts auch inhaltlich an. "Es stand niemals in Rede, dass der Bund nicht Pflichten von Kommunen bei der Ausführung von Gesetzen begründen darf", sagte er. Eine andere Rechtsauffassung würde die Möglichkeiten des Bundes, Pflichten von Behörden zu definieren, auf das Erheblichste einschränken. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz sollen unter anderem Behörden verpflichtet werden, den Bürgern bei Lebensmittelskandalen mit Informationen zu versorgen.