Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, hat die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts zu Kampfeinsätzen der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im Inland begrüßt. "Für die Truppe ist Rechtssicherheit von zentraler Bedeutung", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Samstagsausgabe). "Das Bundesverfassungsgericht hat heute klar gemacht, was geht - und was nicht. Wenn die Politik eine weitere Ausweitung der Befugnisse und Unterstützungsleistungen für die Polizeien der Länder und des Bundes wünscht, muss sie das Grundgesetz ändern", sagte Kirsch.
Er habe "großes Vertrauen in die Politik, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch zukünftig die 'Ultima Ratio' bleiben wird und glaube nicht, dass die heutige Entscheidung als 'Einfallstor' für eine Ausweitung genutzt werden wird oder kann", sagte der Oberst der Zeitung. Mit Blick auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ablehnt, fügte er hinzu: "Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eindeutig. Diesem haben sich alle Mitglieder der Bundesregierung zu fügen."
In dem Verfahren ging es im Kern es um die Interpretation des Artikels 35 im Grundgesetz, welcher der Bundeswehr die Hilfe im Inneren "bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" gestattet. 15 der 16 Karlsruher Richter kamen nun zu der Auffassung, dass unter "engen Voraussetzungen" militärische Waffen etwa zur Abwehr eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs eingesetzt werden dürfen. Ausdrücklich nicht zu zu den äußersten Ausnahmefällen zählte das Gericht "Gefahren, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".