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30. August 2010, 11:40 Uhr

Organ-Entnahme auch ohne Zustimmung?

Angesichts des Mangels an Spenderorganen sollen nach Plänen von Gesundheitsexperten künftig jedem Hirntoten Organe entnommen werden dürfen - wenn er dem Eingriff nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Organspende, Organspende-Regelung, Deutsche Stiftung Organspende, Frank-Walter Steinmeier

12.000 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan© Jan-Peter Kasper/DPA

Rund 12.000 schwerkranke Deutsche warten derzeit auf ein Spenderorgan. Täglich sterben hierzulande drei Menschen, die ein neues Organ gebraucht hätten. Um Leben zu retten, würden einer Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge zwar rund 70 Prozent der Menschen in Deutschland ihre Organe nach dem Tod spenden. Doch nur 17 Prozent haben einen Organspenderausweis ausgefüllt.

Nun hat die öffentliche Anteilnahme an der Nierenspende von Frank-Walter Steinmeier für seine kranke Frau die Diskussion über das Organspendegesetz neu entfacht. Vertreter von Regierung und Opposition haben eine Debatte über eine Reform der Regelung angeregt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will offen über eine Widerspruchsregelung bei Organspenden debattieren. "Jahr für Jahr sterben Menschen, die vergeblich auf Organspenden warten. Es ist gut, dass offen darüber diskutiert wird, wie die Situation verbessert werden kann", sagte sie der Zeitung "Die Welt".

Bei einer Widerspruchsregelung könnten Hirntoten Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. In mehreren europäischen Ländern ist dies Praxis, darunter Spanien und Österreich. In Deutschland muss ein Hirntoter schon zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, müssen die Angehörigen im Todesfall befragt werden.

Rösler: "Bereitschaft darf nicht verordnet werden"

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, sprach sich im "Kölner Stadt-Anzeiger" für eine fraktionsübergreifende Initiative aus. Es müsse eine Regelung gefunden werden, die die Organspende zur Regel mache und nur bei ausdrücklichem Widerspruch zu unterlassen sei. "Ich halte das ethisch für geboten", sagte Lauterbach. Es handele sich bei diesem schwierigen Thema nicht um eine parteipolitische Frage. Daher solle der Bundestag wie in den Debatten zur Stammzellforschung und der Patientenverfügung Reformmodelle erörtern und ohne Fraktionszwang abstimmen.

"Viele Krankenhäuser unternehmen zu wenig, um Transplantationen zu ermöglichen", kritisierte Lauterbach. Die Kliniken sind verpflichtet, Hirntote als Organspender zu melden, aber sie tun es nach Auskunft von Fachleuten im hektischen Klinikalltag zu selten.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) betonte dagegen, die Bereitschaft zur Organspende dürfe nicht verordnet werden. Es bestehe auch kein direkter Zusammenhang zwischen der rechtlichen Grundlage und der Zahl der Spenden. Rösler setzt auf mehr Intensivstationen mit Ärzten, die sich mit den Angehörigen über eine Organspende unterhalten und dies organisieren. Bereits vor über einem Jahr hatte Röslers Vorgängerin Ulla Schmidt (SPD) gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft neue Leitlinien vorgelegt, die solche Transplantations-Beauftragten vorsehen.

Bundesärztekammer gegen Änderung

Auch die Bundesärztekammer weist die Forderungen aus den Reihen der Union zurück, eine sogenannte Widerspruchsregelung bei den Organspenden einzuführen. Schon die Debatte darüber, ob man Verstorbenen künftig Organe entnehmen darf, wenn sie dem nicht zu Lebzeiten widersprochen haben, verstärke bestehende Ressentiments, sagte Vizepräsident Frank-Ulrich Montgomery dem "Tagesspiegel". Er unterstrich: "Sie macht mehr kaputt, als sie an Nutzen bringt."

Der Ärztefunktionär wandte sich auch gegen die Forderung, jedem Bürger zumindest eine Entscheidung für oder gegen die Organspende abzuverlangen. Jeder Mensch habe auch das Recht, sich mit seinem Lebensende nicht zu befassen, betonte er.

Auslöser der Debatte war die Nierenspende Steinmeiers an seine Frau. Unions-Politiker hatten daraufhin für eine Widerspruchsregelung plädiert. So kündigte der Obmann der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss, Rolf Koschorrek (CDU), an, für die Widerspruchsregelung zu kämpfen. Dies sei "eine Möglichkeit, die Versorgung mit Spenderorganen hierzulande entscheidend zu verbessern", sagte er. Jeder sollte sich einmal im Leben mit der Frage der Organspende beschäftigen - zum Beispiel während er den Führerschein macht, forderte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn. "Wir könnten zudem wie in anderen Ländern einen Organspendeausweis in den Führerschein selbst integrieren, den trägt fast jeder Deutsche immer bei sich."

P.S.: Halten Sie die vorgeschlagene Neuregelung für richtig? Oder würden Sie lieber alles so lassen, wie es ist? Diskutieren Sie mit uns auf Facebook!

DPA/AFP/APN
 
 
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