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9. Mai 2011, 17:39 Uhr

Der Triumph des Missmutigen

Sagt Jörg Kachelmanns Ex-Geliebte die Wahrheit oder nicht? Ein Gutachter schließt eine bewusste Falschaussage nicht aus. Kachelmanns Anwalt ist jedenfalls bester Dinge. Von Malte Arnsperger, Mannheim

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Jörg Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn auf dem Weg zum 40. Prozesstag im Mannheimer Landgericht© Ronald Wittek/DPA

Missmutig, aggressiv, teilweise beleidigend: So haben die Beobachter Johann Schwenn am Mannheimer Landgericht häufig erlebt. Doch am 40. Tag des Vergewaltigungsprozesses gegen seinen Mandanten Jörg Kachelmann schien das triumphierende Lächeln im Gesicht des Anwalts festgefroren gewesen zu sein. Immer wieder blickte er grinsend zu den Zuschauern und den Journalisten. Schwenn wollte ihre Reaktionen genau sehen - und sie auskosten. Jörg Kachelmanns Anwalt hatte allen Grund dazu. Denn zu einem für die Verteidigung optimalen Zeitpunkt, kurz vor den Plädoyers und damit dem Urteil, gab ein Sachverständiger der Unschuldsvermutung neue Nahrung.

Die Situation ist seit Beginn des Falles dieselbe: Silvia May (Name geändert) behauptet, von Kachelmann in der Nacht zum 9. Februar 2010 vergewaltigt worden zu sein. Kachelmann bestreitet das. Objektive Beweise gibt es nur sehr wenige, Zeugen existieren außer den beiden Ex-Partnern nicht, Aussage steht also gegen Aussage. Die Glaubwürdigkeit von May ist nach Ansicht vieler Prozessbeobachter und juristischer Experten das alles entscheidende Element in diesem Prozess. Es gehört zwar zu den elementaren Rechten und Pflichten der Richter, sich über die Glaubwürdigkeit der Zeugen selber eine Meinung zu bilden. In komplizierten Fällen holen sie sich jedoch oft Hilfe von Aussagepsychologen.

Zwei Psychologen, zwei Analysen

Im Kachelmann-Prozess gibt es derer sogar zwei: Luise Greuel, die von der Staatsanwaltschaft eingesetzte Bremer Psychologin, die in der vergangenen Woche in meist nicht-öffentlicher Verhandlung ausgesagt hatte, und der Kieler Günter Köhnken. Obwohl Greuel als anerkannte Expertin gilt, sollte der von Kachelmann beauftragte Köhnken wohl als Korrektiv wirken. Die Unterschiede der Analyse der beiden Wissenschaftler sind gering, aber womöglich nicht unerheblich für den Ausgang des Prozesses.

Sowohl Köhnken als auch Greuel kommen zu dem Schluss, dass sie mit ihren Methoden die Glaubhaftigkeit von Mays Aussage nicht bestätigen können. Hat May also gelogen? Ausdrücklich wiederholt Köhnken die Sätze seiner Kollegin: "Wir Aussagepsychologen können nicht sagen, ob eine Aussage falsch ist. Wir sind keine Lügendetektoren." Eine auf den ersten Blick ziemlich unbefriedigende Schlussfolgerung. Aber Köhnkens Ausführungen enthielten doch interessante Details. Wie alle Aussagepsychologen prüft der 62-Jährige bei seiner Methode Alternativen zu der Grundannahme, das von einem Zeugen Geschilderte habe wirklich so stattgefunden. Im Fall Kachelmann: Gibt es andere Erklärungen dafür, warum May eine Vergewaltigung mit einem Messer geschildert hat, obwohl es so nicht passiert ist?

Dafür benötigen die Wissenschaftler qualitativ und quantitativ ausreichendes "Datenmaterial". Dies gebe es nicht, sagte Köhnken. Zum einen seien die ersten Aussagen Mays bei der Polizei nicht wörtlich protokolliert worden, die Beamten hätten zur eigentlichen Tat nicht richtig nachgefragt. Desweiteren habe May einen problematischen Erzählstil, da sie Erinnerungslücken durch plausibel klingende Erklärungen auffülle und sogar Träume als wahre Erinnerungen qualifiziere. Köhnken ging zudem Mays Therapeuten an, dessen Kritiklosigkeit in fataler Weise bestärkend auf die Frau gewirkt haben könnte. Alleine aufgrund dieser Mängel sei es extrem schwer, die Aussagen zum Kerngeschehen auf ihre Glaubwürdigkeit zu analysieren.

Autosuggestion oder bewusste Lüge?

Köhnken hat es dennoch getan und die Alternativhypothesen überprüft. Eine davon ist die Autosuggestion. Ein Mensch erfindet eine Erzählung - unbewusst und unabsichtlich, etwa weil das wirkliche Geschehen so belastend war. Köhnken schließt das bei May aus und nennt mehrere Gründe. Einer davon: May hätte sich genau an das Messer erinnern müssen, welches ihr Kachelmann an den Hals gehalten haben soll. Versuche hätten gezeigt, dass man sich in bedrohlichen Momenten die Waffe einpräge. Zudem, so Köhnken, sei der Zeitpunkt zwischen der angeblichen Tat und der Anzeigeerstattung am nächsten Morgen für einen "autosuggestiven Prozess" zu gering gewesen.

Die letzte Erklärungsmöglichkeit : May hat bewusst gelogen, die sogenannte intentionale Falschaussage. Dies ist für Köhnken die einzige denkbare Alternative zu einer wahren Erzählung. Er wies auf die großen Lücken hin, die es in Mays Berichten zu dem Kerngeschehen gebe. "Sie sagt immer: Sie weiß nicht, ob er auf ihr kniete, ob ihr Slip angezogen war, welche Körperhaltung er hatte. Ich habe so etwas in meiner Laufbahn noch nicht erlebt." May sei aufgrund ihrer intellektuellen Fähigkeiten durchaus in der Lage, eine solche Vergewaltigung zu erfinden.

Kachelmanns Anwalt genoss den Tag sichtlich

Köhnken wischte auch die Möglichkeit vom Tisch, dass sich May nicht mehr an wichtige Details erinnern kann, da sie durch die angebliche Vergewaltigung so traumatisiert ist. Dies sei ein unzulässiger Zirkelschluss. Luise Greuel, ebenfalls noch einmal zu den Ausführungen ihres Kollegen gehört, stellte klar: "Ich kann die Hypothese einer autosuggestiv kontaminierten Aussage nicht zurückweisen." Ihre Erklärung: Die Trennung von Kachelmann vor der angeblichen Vergewaltigung könnte die Erinnerungen an die eigentliche Tat überlagert haben.

Während Kachelmanns Anwalt den Tag sichtlich genoss, mussten die Ankläger eine Erklärung für diese Analysen finden. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge sagte in einer Sitzungspause, die Wissenschaftler hätten May nicht der Lüge überführt. "Es ist nicht widerlegt, dass es doch so war, wie sie es geschildert hat."

Von Malte Arnsperger, Mannheim
 
 
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