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8. April 2010, 14:17 Uhr

Kindergeld darf voll auf Hartz IV angerechnet werden

Schlechte Nachrichten für Hartz-IV-Familien: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf das Kindergeld in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Gleiches gilt laut Landessozialgericht Sachsen für Geldgeschenke über 50 Euro.

Hartz IV, Kindergeld, Bundesverfassungsgericht

Ein Mädchen auf dem Weg zur Schule: Kindergeld darf angerechnet werden© Gero Breloer/DPA

Das Kindergeld ist ebenso auf Hartz-IV- Leistungen anzurechnen wie Geldgeschenke über 50 Euro im Jahr. Diese Urteile mit negativen finanziellen Auswirkungen für Hartz-IV- Empfänger haben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das sächsische Landessozialgericht in Chemnitz gefällt.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die komplette Anrechnung des Kindergeldes auf die staatlichen Zahlungen nicht gegen das Grundgesetz. Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werde durch die Anrechnung nicht verletzt, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihr Grundsatzurteil zu Hartz-IV-Leistungen vom Februar. Danach ist zwar ein menschliches Existenzminimum zu sichern - das heiße aber nicht, dass alle Leistungen zugunsten von Kindern in gleichem Maße berücksichtigt werden müssen wie beim Steuerrecht.

   Damit blieb die Verfassungsbeschwerde der Eltern eines 15-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen erfolglos. Sie hatten gefordert, das Kindergeld nur zur Hälfte anzurechnen. Dies entspreche dem Betrag, der bei der Steuer in Form des Kinderfreibetrages wegen Betreuungs- oder Ausbildungsbedarfs angesetzt wird. Nach Ansicht der Kläger werden Hartz-IV-Empfänger bei der vollen Anrechnung des Kindergeldes benachteiligt. Dem widersprachen die Karlsruher Richter und bestätigten damit eines Entscheidung des Düsseldorfer Sozialgerichts.

Nur 50 Euro pro Jahr und Kind erlaubt

Schleche Nachrichten für Hartz-IV-Empfänger hatte auch das Landessozialgericht Sachsen. Die Richter urteilten am Donnerstag, dass lediglich Geldgeschenke von maximal 50 Euro pro Jahr ohne Anrechnung auf die Hartz-IV-Zahlungen des Staates bleiben. Wenn die Summe aller Geschenke höher als 50 Euro ist, wird der gesamte Betrag als Einkommen gewertet. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Mutter zurück, die sich gegen Rückforderungsbescheide des Landkreises Leipzig gewehrt hatte. Es ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles Revision zum Bundessozialgericht zu. (Az.: L 2 AS 248/09).

Der Landkreis Leipzig hatte wegen Überweisungen der Großmutter zu Weihnachten und zu Geburtstagen an ihre drei minderjährigen Enkel von zusammen 570 Euro von der Arbeitslosengeld-II-Empfängerin Geld zurückgefordert. Das Geld der Großmutter war in Teilbeträgen an die Kinder gegangen - in Summen zwischen 100 und 135 Euro. Anrechnungsfrei wären nur Überweisungen von bis zu 50 Euro pro Kind geblieben, hieß es. Da die Beträge immer höher waren, seien alle Überweisungen vollständig als Einkommen anzurechnen. Das Gericht setzte sich damit über die Entscheidung der Vorinstanz hinweg: Das Sozialgericht Leipzig hatte 50 Euro pro Anlass als anrechnungsfrei gewertet.

APN/AFP
 
 
KOMMENTARE (10 von 29)
 
Administrator (09.04.2010, 17:03 Uhr)
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Diskussion. Wir werden die Debatte jetzt schließen, da eine sachliche Diskussion an dieser Stelle offensichtlich nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre stern.de-Admins
SpringbokCT (09.04.2010, 16:52 Uhr)
> summer8
Wieviele Punkte hat denn die Gruppe der Aufstocker in dem momentanen stern.de-Test "Haben Sie das Zeig zum Lehrling" errreicht? Ich bin überzeugt das der überwiegende Teil dieser Aufstocker, z.B. aus einem Kaufpreis von 100 Euro nicht die MWSt. raus rechnen kann.

Claro ergibt sich ein Problem wenn diese Leute das Kindermachen besser beherrschen als das Arbeiten. Ob aber eine Erhöhung des H4-Satzes oder ein Mindestlohn die Lösung des Problems darstellt wage ich zu bezweifeln.


summer8 (09.04.2010, 16:29 Uhr)
@ tannebaum
jammern sie doch nicht so rum. Wenn ihnen die heutigen Verhältnisse nicht passen dann bauen Sie sich eine Zeitmaschine, wandern ins Ausland ab oder schmeißen den Job hin und ruhen sich auf den ach so großzügigen H4 - Bezügen aus.

Aber tun Sie mir einen gefallen pauschalieren Sie nicht alle H4- Bezieher als Faulpelze. Denn unter diesen gibt es einen großen Teil der fleissig und flexibel arbeiten geht, und trotzdem aufstocken muss.

Gruß
tannebaum (09.04.2010, 15:24 Uhr)
@knilch
keine lebenslüge der konservativen, sondern unbedachtheit der linken...

konnte ein verdiener 1975 die familie noch gut ernähren, zwei kinder durchbringen, passat fahren und sich stolz fühlen, aber mitleidig pakete in die ddr schicken, so ist dieses völlig kaputt.

gleichberechtigung erfolgte nur über arbeitsdenken. also liebe frauen, ab in die fabriken!

und mit dem doppelten lohn dann doppeltes glück und reichtum?
welch linkes dummgedenke!!!

vermieter, lebensmittelhersteller, autobauer, etc.... alle richteten ihre preise schnell nach dem aus, was ZWEI verdienen.

der knacks ist: nun kann keiner aufhören zu arbeiten und kinder betreuen. denn dann fehlt das geld!!!
Onzapintada (09.04.2010, 15:20 Uhr)
@springbok: Sind Sie interessiert?
Aber die Oberschicht braucht doch auch in Deutschland nicht zu arbeiten.

Die Mittelschicht, die sich im verqueren Buendnis mit ersterer befindet, allerdings schon.
SpringbokCT (09.04.2010, 14:16 Uhr)
"Leben ausserhalb Deutschlands"
Onzapintada, lassen Sie und doch nicht dumm sterben. Sagen Sie uns doch das Land, indem man was ohne Arbeit bekommt.

Onzapintada (09.04.2010, 13:55 Uhr)
Hartz-4, Mindestlohn, Familie
Mindestlohn: hat FORMAL natuerlich nichts mit Famlienlastenausgleich zu tun, aber damit, ob die Eltern zusaetzlich beim Hartz-4-Amt betteln, oder in Wuerde von ihrem Lohn leben und auch die Kinder wuerdevoller leben koennen.

Der Hartz-4-Satz hat bei uns die Funktion eines Mini-Mindestlohns. Wenn man den absenkt, wir es hier geschieht, kommt das Lohngefuege weiter ins Rutschen, und zwar der gesamten arbeitenden Bevoelkerung.
Und Lohnsenkung ist das Ziel von Hartz-4, nicht Einsparung von Sozialausgaben.

Und jetzt was Ermutigendes, wenn es hier zu arg wird: Es gibt auch ein Leben ausserhalb Deutschlands. Das will hier kaum einer glauben, aber ich kann da viel Gutes berichten..
laluna3 (09.04.2010, 13:30 Uhr)
Kindergeld
wenn der Staat Hartz4- Kindern das Kindergeld verrechnet, bekommt das Kind letztendlich ? 27 pro Monat. Denn Kindergeld bekommt ja jeder, auch der Millionaer.
Und Oma darf ihr bereits versteuertes Geld auch nicht ihren Enkelkindern zukommen lassen.
Wie ist es denn, wenn sie es einer Partei spendet, muss sie das auch versteuern?
knilch_59 (09.04.2010, 13:01 Uhr)
@Tannebaum: Von der Lebenslüge konservativer Familienpolitik
Dann sollten wir zuerst mal die Frage beantworten, wie wir es mit der Erwerbstätigkeit von Eltern halten: Sollen die beide vollzeit-berufstätig sein, oder soll eine/r zeitweise und/oder teilweise zu Hause bleiben?
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Fest steht, dass heute einem höheren Geldbedarf bei Erziehenden weniger Einkommen gegenüber steht. Mit der Folge, dass Kinder bekommen etwas Unnormales geworden ist, was wiederum bewirkt, dass diejenigen, die es trotzdem tun, einem Rechtfertigungsdrang ausgesetzt sind. Und ein Staat, der dabei so blöde zusieht wie unserer, handelt pervers! Diese Perversion äußert sich darin, dass der Staat (!) schon fast eine Zwangsklammer geschaffen hat: Kinder im Haushalt = Hartz-IV, man ist auf der untersten Stufe unseres sozialen Netzes angekommen. Das zerreißt die Mitte. Kinder bekommt eben nur noch, wer sie sich entweder leisten kann, oder, wer auch durch Kinder nicht mehr ärmer werden kann.
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Die Sätze sind viel zu niedrig! Den gesellschaftlich geforderten Mehrbedarf schätze ich pro Kind auf rund 1.500 Euro / Monat - hierin sind dann aber auch alle Leistungen, von den Kosten für Schule (Kindergarten) über die größere Wohnung, erhöhter Strom- und Wasserverbrauch bis zu Nahrung / Kleidung / Kulturbedarf, enthalten.
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Nur, weil es einige Wenige gibt, die vom Elterndasein überfordert sind, darauf zu schließen, dass es nur Sachleistungen geben darf, ist ein Denken, das ich strikt ablehne. Sonst müsste ich ja auch hohe Einkommen und Vermögen ablehnen, weil das Übrighaben von Geld die Aufforderung zur Steuerhinterziehung darstellt.
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Wer Familie gesellschaftlich aufwerten möchte, schafft eine positive Vertrauenskultur, indem man sicher stellt, dass die Leute das haben, was sie brauchen, statt sie zu Bittstellern zu machen. Weil Geld die Welt regiert, dann sollen die Eltern auch das Geld bekommen und damit die Chance, ihrer Verantwortung auch wirklich gerecht zu werden. Und um die Missbrauchsfälle kümmert man sich dann gesondert, indem man sie auf Sachleistungen umstellt und Gutscheine rausgibt!
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Zu Ihrer Antwort an @Prologo: Wer reich ist und den Spitzensteuersatz bezahlt, bekommt das Kindergeld nur als ?Abschlagszahlung? auf die Steuerrückerstattung. Der Kinderfreibetrag bewirkt eine steuerliche Entlastung um über 300 Euro monatlich! Kinder von Reichen sind dem Staat eben mehr wert als Kinder von Hartz-IV-Empfängern! Und die Kosten für die Kinderbetreuung kann, wer sich eine Haushaltshilfe leisten kann, dann noch gesondert von der Steuer absetzen.
SpringbokCT (09.04.2010, 12:58 Uhr)
> Prologo
Haben Sie das Zeug zum Lehrling ???
 
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