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21. November 2011, 20:10 Uhr

Zu viel "soll", zu wenig "haben"

Zukünftig soll Rechtsradikalismus in Deutschland effektiver bekämpft werden. Die Pläne des Innenausschusses lesen sich wie ein Sündenregister der Dinge, die Politik und Polizei haben schleifen lassen. Eine Analyse von Hans Peter Schütz

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Gemeinsam gegen Rechts: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Generalbundesanwalt Harald Range unterhalten sich vor dem Beginn des Innenausschusses© Hannibal/DPA

Eine der vielen Schuldfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Rechtsterrorismus stellen, lässt sich jetzt beantworten. Das Schuldgeständnis ist nach der Sitzung des Innenausschusses schriftlich verteilt worden: Drei eng beschriebene DIN-A-4-Seiten, mit dem Titel "ergriffene und beabsichtige Maßnahmen des Bundesministeriums des Innern." Klingt staatstragend, müsste jedoch "Sündenliste" getitelt werden.

Das mit Abstand am häufigsten darin vorkommende Wort dieses Breviers für den intensiveren Kampf gegen Rechtsradikale ist "soll". Allerhand soll künftig passieren. Etwa ein gemeinsames Abwehrzentrum von Rechtsextremismus von Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA). Dort soll geschehen, was im bereits seit zehn Jahren vorhandenen Abwehrzentrum gegen Islamismus längst stattfindet: tägliche Lagebesprechungen, operativer Informationsaustausch, Fallauswertungen und Analysen. Es soll eine gemeinsame Verbundatei "Rechtsextremismus" für Polizei und Verfassungs-schutz entstehen, auf der die Daten von Polizei und Nachrichtendiensten verknüpft werden. Das findet zwar im Bereich islamistischer Terror längst statt, nicht aber gegen Rechtsradikale.

Augenmerk auf das Internet

Es sollen die Speicherfristen für personenbezogene Daten bei Rechtsradikalen verlängert werden; derzeit werden sie bereits nach fünf Jahren auf Löschung überprüft, nach zehn Jahren muss ausradiert werden. Diese Fristen waren im Fall des Zwickauer Terrortrios viel zu kurz. Es sollen in den Dateien der Ver-fassungsschützer die verschwimmenden Grenzen zwischen gewaltfreiem und ge-waltbereitem Extremismus in gemeinsamen Dateien gespeichert werden. Jetzt erst will man bemerkt haben, dass die Einteilung gewaltfrei/gewalttätig in der Welt des Terrorismus von heute nichts mehr taugt. Die Übergänge sind längst fließend.

Und schließlich soll das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer Zentralstelle unter Federführung des Bundes im Kampf gegen den Rechtsextremismus ausgebaut werden. Noch dramatischer die Erkenntnis: in Zukunft soll im Internet genauer beobachtet werden, was dort an terroristischer Planung und an Aufbau von "Kameradschaften" alles läuft. Das ist ein fließender Prozess.

Schlupflöcher im System

Unterm Strich der Besserungsliste steht die Erkenntnis, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz keine Schon- und Schutzräume für Terroristen vorschreibt. Eine enge Zusammenarbeit und Austausch von Erkenntnissen ist sehr wohl erlaubt.

Man darf zu Recht vermuten, dass die Zwickauer Terrorzelle nach zehn Morden und 14 Banküberfällen nur unsichtbar bleiben konnte, weil all diese Dinge vor Jahren von Fachleuten und Politikern nicht gewünscht waren. Es ist ein schwerer, den Experten längst bekannter Systemfehler gewesen, dass die mehr oder weniger inkompetenten Länderbehörden selbst entscheiden durften, was sie weitergeben und was nicht. Da solle doch keiner kommen mit der Behauptung, das sei dem föderativen System der Bundesrepublik geschuldet. Am Ende steht die richtige Erkenntnis von Terroristen: Wer sich den lückenhaften föderativen Regeln exakt anpasst, lebt fast bombensicher. Für sie gibt es in der Bundesrepublik zu viele Schutzräume. Büßen müssen dafür die Opfer.

Eine Analyse von Hans Peter Schütz
 
 
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