9. Juli 2012, 22:15 Uhr

Die Datensammler lauern überall

Die Diskussion um das neue Meldegesetz ist voll entbrannt, die Bundesregierung rudert zurück. Das Problem ist aber nicht nur das Gesetz, sondern das gesamte System des Adresshandels. Von Daniel Bakir

Meldegesetz, Hans-Peter Friedrich, Opposition, CDU, Bundesregierung, Ilse Aigner

Datenschützer haben das neue Meldegesetz heftig kritisiert - auch bei einer Änderung bleibt aber das Grundproblem: der Adresshandel an sich.©

Der Aufschrei kam spät, aber er war gewaltig. Das am 28. Juni verabschiedete neue Meldegesetz, das Unternehmen den Zugriff auf die Adressdaten der Meldeämter vereinfacht, wird so nicht in Kraft treten. Nach Protesten von Opposition und Datenschützern räumte die Bundesregierung am Montag ein, dass das Gesetz geändert werden sollte. Ohne die Stimmen der SPD-geführten Länder wäre es ohnehin nicht durch den Bundesrat gekommen.

Das Gesetz sieht vor, dass das Meldeamt Daten zu Werbezwecken weitergeben kann, wenn der Bürger nicht zuvor widersprochen hat. Datenschützer wünschen sich hingegen eine Lösung, bei der der Verbraucher ausdrücklich einwilligen muss. Besonders brisant ist der Passus, der es erlaubt die Daten weiterzugeben, selbst wenn der Bürger dem widersprochen hat. Der Widerspruch gilt nämlich nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Riesige Datenberge

Riesige inaktuelle Datenbestände gibt es Datenschützern zufolge aber zuhauf. Und das ist teilweise auch die Schuld der Verbraucher selbst. "Wer keine unerwünschte Werbung bekommen will, sollte keine Gewinnspiele mitmachen und bei Kundenkarten immer aufs Kleingedruckte achten", sagt der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar. Denn solche Aktionen dienen meist nicht nur dafür, großzügig Preise und Prämien unters Volk zu bringen, sondern auch um wertvolle Kundendaten zu sammeln. "Es handelt sich dabei nicht nur um das klassische Preisausschreiben in der Fußgängerzone, sondern auch um Gratisproben-Aktionen im Internet und ähnliches", berichtet Florian Glatzner vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er empfiehlt, bei solchen Aktionen die AGB zu lesen und darauf zu achten, gewissenhaft Häkchen zu setzen beziehungsweise zu entfernen, um der Weitergabe der Daten zu widersprechen.

Denn wenn Unternehmen einmal Daten an Adresshändler weitergeben, sind sie kaum mehr einzufangen. Schuld ist das sogenannte Listenprivileg, das seit 2009 im Bundesdatenschutzgesetz verankert ist. Demnach ist "die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zulässig, soweit es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt". Mit diesen Listen, die neben dem speziellen Merkmal der Personengruppe (zum Beispiel "BMW-Fahrer") Beruf, Namen, Titel, akademischen Grad, Anschrift und Geburtsjahr enthalten, handeln die Adressdienstleister. Wie die Daten einmal zustande gekommen sind, kann man kaum nachvollziehen. "Das Listenprivileg ist eine verwässerte Placebo-Regelung, die unter dem Druck von Werbebranche und Adresshandel zustande kam", sagt Datenschützer Caspar.

Dürftiger Schutz: die Robinsonliste

Auf solche Listen griffen Werbetreibende aus Kostengründen noch häufiger zurück als auf die Melderegister, sagt Verbraucherschützer Glatzner. Das Unternehmen adress research, eine Tochter der Deutschen Post, geht beispielsweise so vor: Zunächst prüft es über eine posteigene Datenbank, ob die zu recherchierende Person vielleicht verstorben ist. Dann wird die firmeneigene Umzugsdatenbank angezapft, in der jeder registriert ist, der den Nachsendeservice der Post nutzt und der Weitergabe der neuen Adresse zugestimmt hat. Dann wird ein gemeinsam mit anderen Firmen genutzter Adresspool angezapft, bevor schließlich auf die Daten der Meldeämter zurückgegriffen wird. "Aus unserer Sicht sollten Daten zu Werbezecken immer nur mit ausdrücklicher Einwilligung genutzt werden dürfen – egal ob es sich um Meldeämter oder andere Stellen handelt", sagt Glatzner.

Ein Versuch die Werbeflut von Briefen, E-Mails und Anrufen einzudämmen, ist die Robinsonliste. Wer sich in dieser Schutzliste einträgt, erklärt damit, dass er keinerlei Werbung wünscht. Allerdings halten sich längst nicht alle Werbetreibenden an diese freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen.

Von Daniel Bakir
 
 
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