Als Ermittler holten sie für den Staat Millionen, auch bei den großen Banken. Doch plötzlich war Schluss. Plötzlich störten sie die Geschäfte und wurden als Querulanten aus dem Dienst gemobbt. Die Geschichte von Rudolf Schmenger und seinen Kollegen von der Steuerfahndung Frankfurt, die jetzt auf Gerechtigkeit hoffen. Von Frauke Hunfeld

Rudolf Schmenger, 47, zuletzt Amtsrat. Er wehrte sich gegen das Aus - und wurde per Gutachten für verrückt erklärt
Es ist aber auch zum Verrücktwerden, denkt Rudolf Schmenger, und dann muss er selbst lachen. Schon wieder so eine abenteuerliche Geschichte. Schon wieder ganz nah dran. Endlich mal einen Großen angeklagt, einen, von denen es sonst immer heißt, man ließe sie laufen. Klaus Zumwinkel, Ex-Postchef, soll Steuern hinterzogen haben, mithilfe einer Stiftung in Liechtenstein. Und gerade hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ab einer Million Euro hinterzogener Steuern nur in Ausnahmefällen eine Bewährungsstrafe zulässig sei. Und ausgerechnet jetzt kommt heraus: Weil ein Amtsrichter den Durchsuchungsbeschluss für Zumwinkels Haus einen Tag zu spät unterschrieb, sind Taten vor 2002 womöglich verjährt. Damit sinkt die Summe der Zumwinkel zur Last gelegten Steuerhinterziehungen von 1,18 Millionen auf 996.000 Euro - knapp unter die magische Million.
Da kann Rudolf Schmenger nur den Hut ziehen. Vor den Anwälten des Herrn Zumwinkel, die auf die Fristüberschreitung gekommen sind. "Profis", sagt er. Profis wie er selbst mal einer war. Allerdings auf der anderen Seite. Schmenger war Steuerfahnder. Bis man ihn für verrückt erklärte. Aber vielleicht ist er ja bald wieder "normal".
Der Anruf, mit dem er nicht mehr gerechnet hatte, erreicht ihn in der Frankfurter Krankenhauskantine. Sein Vater ist in der Klinik, er hatte einen Herzinfarkt, Rudolf Schmenger hat ja Zeit und besucht ihn jeden Tag. Der Mann am Telefon heißt Rainer Raasch und war bis vor Kurzem Richter am Frankfurter Landgericht. Jetzt führt er für die Landesärztekammer Hessen die berufsrechtlichen Ermittlungen gegen den Psychiater, der Schmenger und dessen Kollegen für dienstunfähig erklärt hat. Raasch untersucht den dringenden Verdacht, dass dieser Psychiater durch Gefälligkeitsgutachten der hessischen Finanzbehörde geholfen hat, unbequeme Beamte loszuwerden.
Richter Raasch hat eine Menge abenteuerlicher Geschichten gehört in seinem langen Berufsleben. Trotzdem fragt er immer wieder nach, so als könne er kaum glauben, was er da hört. Schmenger versteht ihn. Denn seine Geschichte klingt nicht wie ein Fall aus einer deutschen Finanzbehörde. Sondern wie von Franz Kafka. Und er ist nicht allein.
Die Geschichte der Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Heiko und Tina Feser, von Sven Försterling, Marco Wehner, Frank Wehrheim, Dieter Reimann, Eckard Pisch, Wolfgang Schad und den anderen beginnt im Sommer 2001. Bis dahin galten die Steuerfahnder des Finanzamtes Frankfurt V als untadelige Finanzbeamte, manche von ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung, andere als junge Kräfte mit großem Potenzial und besten Beurteilungen. Manchen in der Fahnderszene galten sie gar als Stars. Sie machten in einem Verfahren gegen eine Großbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch vor den Vorstandsetagen nicht halt, und sie zwangen Großbanken dazu, die Steuern der Kunden nachzuzahlen, deren Namen sie nicht nennen wollten oder konnten.
Die Commerzbank und die Deutsche Bank hatten, unter anderen, Gelder reicher Kunden über Transferkonten anonym ins Ausland geschafft, und sie hatten gewusst, dass dies illegal ist. Die Frankfurter Fahnder schleppten kistenweise das Material aus den Banken und brachten reichen Steuerhinterziehern und deren Helfern in den Banken das Fürchten bei, dem kleinen Mann den Glauben an die Gerechtigkeit, und nebenbei brachten sie dem Land Hessen Zusatzeinnahmen von rund 250 Millionen und bundesweit rund eine Milliarde Mark zusätzlicher Steuergelder. Sie wurden geschätzt und ganz offiziell von ihrem Dienstherrn belobigt. In ihren Büros lagerte in Banken beschlagnahmtes Material, das bei Auswertung weitere Steuermehreinnahmen in Millionenhöhe erwarten ließ.
Aber dann geschah in diesem Sommer der Euphorie etwas Seltsames: Eine Amtsverfügung wird den Fahndern in verschlossenem Umschlag überreicht, in der der Leiter des Finanzamts, Jürgen Schneider-Ludorff, etwas verlangt, was in den Augen der Fahnder ungeheuerlich ist: Ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht soll ab sofort in der Regel nur noch dann bestehen, wenn "nach dem vorhandenen Belegmaterial ein Transfervolumen von DM 500.000 oder ein Einzeltransfer von DM 300.000 vorliegt". Auch ergäbe sich "insbesondere für Bankenfälle, welchen Kapitaltransfers in das Ausland in den Jahren 1992 bis 1994 zugrunde liegen und die strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind, nicht zwingend ein Anfangsverdacht für strafrechtlich noch nicht verjährte Folgejahre".
Die Fahnder wollen da nicht mitmachen. Sie befürchten Strafvereitelung im Amt. Sie wissen ja, dass Vermögen, das der Steuerpflicht entzogen wird, stets in kleine Tranchen gestückelt wird. Und sie kennen die Leute, die Millionen mit Autos oder in Koffern über die Grenzen schaffen, die Geldbündel, kiloweise eingenäht ins Bettzeug, in Steueroasen bringen, selbst oder mit Mittelsmännern, und sich auf der sicheren Seite wähnen. Und dann, nur ein kleiner, dummer, aber folgenschwerer Fauxpas, überweisen sie die Depotgebühren von ihrem Privatkonto nach Liechtenstein. So ein Einzelbeleg umfasst vielleicht gerade einmal ein paar Tausend Euro. Dahinter stehen jedoch oft Millionen. Immer haben die Fahnder ja nur einzelne Puzzleteile, aus denen sie das große Ganze erst zusammensetzen müssen. Und damit soll jetzt Schluss sein?
Der Steuerfahnder Regierungsoberrat Eckard Pisch erfährt nach Rückkehr aus seinem Urlaub von der neuen Verfügung. Er ist ein erfahrener Mann, seit mehr als 20 Jahren Beamter, der von der Kriminalpolizei über ein Jurastudium in die Steuerfahndung kam und als Sachgebietsleiter und Koordinator der Bankenverfahren tief mit der Materie vertraut ist. Seine Argumente haben Gewicht - normalerweise. In diesem Fall jedoch entledigt man sich seiner auf andere Weise: Nach seinem elfseitigen schriftlichen Protest, in dem er rechtliche und organisatorische Bedenken detailliert darlegt, wird ihm an einem Montag mitgeteilt, dass er ab Donnerstag aus der Steuerfahndung ans Finanzamt nach Darmstadt abgeordnet sei. Das ist eben der Preis des sicheren Arbeitsplatzes, und jeder Beamte, der meckert, kennt die Gefahr: Wenn du heute das Maul aufmachst, bist du morgen vielleicht in Hintertupfingen. Oder in Darmstadt.
Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt erfährt von der Amtsverfügung und protestiert. Der für die Bankenverfahren zuständige Staatsanwalt Markus Weimann verbittet sich "die Veränderung der Beweismittelerhebung in laufenden Verfahren" und verweist auf das Legalitätsprinzip: Wenn man den einen wegen einer Steuerhinterziehung von 100.000 Euro oder der Beihilfe drankriegt, kann man den nächsten nicht bei gleichem Sachverhalt laufen lassen. Seine Bedenken verpuffen.

Klaus Zumwinkel, 64, Ex-Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post, verlässt im Februar 2008 in Begleitung seines Anwalts und der Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen (r.) sein Haus in Köln. Ihm wirft man Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor© Henning Kaiser/DDP
Wer genau mit diesen Aktionen was bezweckt, erfahren die Fahnder nicht. Offiziell lautet die Begründung: Personalnot. Man werde von den Bankenfällen überrollt, man habe zu viele Fälle und zu wenig Leute, und irgendwann müsse auch mal Schluss sein. Viele der Fahnder allerdings spekulieren, es sei eher die Angst um den Finanzplatz Frankfurt. Man wolle es sich mit den Banken und ihren wohlhabenden und einflussreichen Kunden nicht völlig verderben. Andere erinnern daran, dass gerade die hessische CDU ja ihre ganz eigenen Erfahrungen gemacht hat mit illegalen Vermögenstransfers in eine Liechtensteiner Stiftung namens "Zaunkönig", die die Parteispendenaffäre ausgelöst hat. Vielleicht hat der Zaunkönig Kinder bekommen? Wieder andere glauben, die Politiker sähen eben vor allem die unmittelbaren Landesinteressen und hätten eine simple Rechnung aufgemacht: Die Steuerfahnder und das Hilfspersonal muss das Land Hessen bezahlen. Die Mehreinnahmen gehen zum Großteil in den Länderfinanzausgleich. Will man wirklich die Großbanken und ihre vermögenden Kunden weiter an die Kandare nehmen, obgleich man selbst fast nichts davon hat?
So leicht jedoch wollen sich die Fahnder nicht abwimmeln lassen. Sie fürchten um den Erfolg dessen, was sie in jahrelanger Arbeit aufgebaut haben. Wenn der Grund ist, dass man seitens des Dienstherren Bedenken hat, die Vielzahl der Fälle aus Personalnot nicht bearbeiten zu können, dann muss doch mehr Personal her, statt dass man die Steuerhinterzieher laufen lässt. Die Ahndung eines Banküberfalls hänge schließlich auch nicht von der Höhe der Beute ab.
Als einer der Rädelsführer der Kritik wird nach der Versetzung des Bankenkoordinators Pisch von der Obrigkeit Rudolf Schmenger ausgemacht. Immer wieder erklärt er seine Bedenken, immer wieder bringt er Beispiele an, der Mann wird ziemlich lästig. Seine Beurteilungen verschlechtern sich abrupt, seine Fallhefte werden inspiziert, seine Wochendienstpläne kontrolliert, und es gibt nicht wenige, die ihn warnen: "Schmenger, lass gut sein, sonst machen die dich fertig."
Genauso kommt es. Gegen Rudolf Schmenger, Steuerfahnder, Amtsrat, 41 Jahre alt, seit 24 Jahren untadeliger Beamter, seit elf Jahren in der Steuerfahndung, stets mit den besten Beurteilungen, wird von seinem Vorgesetzten Schneider-Ludorff ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe: Hier sei ein Formular nicht richtig ausgefüllt, dort eine Telefonnummer unleserlich geschrieben, an einem Tag habe er sich zwischen 7.30 und 8.25 Uhr unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt oder habe mit einem Kollegen auf dem Flur über ein Verfahren geredet, das ihm nicht zugeschrieben war. Dass Schmenger später vor dem Verwaltungsgericht siegt und keiner der Vorwürfe haltbar bleibt, nützt dem unbequemen Staatsdiener nichts: Schmenger muss die Steuerfahndung verlassen und wird zum 31. März 2003 in die Großbetriebsprüfung versetzt. Das Namensschild an seinem Büro wird abmontiert, der Netzzugang zu seinen elektronischen Daten gekappt, und was aus den zuletzt von ihm bearbeiteten Ermittlungsverfahren wird, weiß er nicht.
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Stern
Ausgabe 51/2008