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29. Mai 2008, 10:55 Uhr

Rechtsstaat light für Promi-Sünder

In Deutschland gilt gleiches Recht für alle Steuersünder - jedenfalls theoretisch. Praktisch sieht das anders aus. Milliardenschwere Steuerhinterzieher wie Reinhold Würth bekommen schon mal großzügige Promi-Rabatte. Von Hans Peter Schütz

Der Milliardär Reinhold Würth bekam wegen Steuerhinterziehung einen Strafbefehl© Daniel Maurer/AP

Reinhold Würth war persönlich dabei, als das Land Baden-Württemberg einmal für sich mit dem Slogan Reklame machte "Wir können alles - außer Hochdeutsch." Jetzt steht fest, der Unternehmer Würth, weltgrößter Schrauben-Hersteller, Milliardär und einer der zehn reichsten Deutschen: Der ist nicht nur ein erfolgreicher Unternehmer. Der kann auch im großen Stil Steuern hinterziehen.

Für Normalbürger mag der Strafbefehl, den das Amtsgericht Heilbronn jetzt gegen den Firmenpatriarch persönlich verhängt hat, sehr eindrucksvoll klingen. 700 Tagessätze muss Würth abliefern, was maximal 3,5 Millionen Euro Strafe sein können. Bedenkt man jedoch, dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich davon ausgegangen ist, dass Würth privat 40 Millionen an Steuern hinterzogen hat und der Konzern insgesamt eine dreistellige Millionensumme, dann ist das ein generöses Strafgeschenk. Das zahlt ein Milliardär aus der Westentasche. Und außerdem bleibt ihm durch den diskret verabredeten Strafbefehl, der alle Details seiner Machenschaften verschweigt, die öffentliche Gerichtsverhandlung erspart.

Der Steuerhinterzieher Würth ist so gut davongekommen, wie es ein normal sterblicher Steuersünder kaum erwarten könnte. Der Ausgang des Verfahrens gegen ihn belegt eindrucksvoll, dass in der Bundesrepublik gleiches Recht für alle zwar im Grundgesetz steht, in der Praxis vor Gericht aber oft nicht stattfindet. Bei Würth war Kanzler Gerhard Schröder schon zu Gast, Ministerpräsident Günther Oettinger saß mit ihm vielfach zusammen, der Bundespräsident Horst Köhler hat ihn besucht. In seine Berliner Prunkvilla lädt Würth regelmäßig Politiker zu Drei-Sterne-Menüs ein. Er spendet an die Parteien, an die FDP vor allem, deren Mitglied er ist. Er sammelt Kunst im ganz großen Stil, operiert mit Stiftungen im Ausland.

Gute Behandlung bei guten Beziehungen

Vor diesem Hintergrund lehrt das überaus milde Würth-Urteil: Wer gute politische Beziehungen hat, die Parteien finanziell pflegt, wird gut behandelt vor Gericht. Würth hat ja während des Verfahrens mit seinem FDP-Austritt gedroht, was bestimmt den baden-württembergischen Justizminister Goll arg erschreckt haben dürfte. Der ist schließlich FDP-Mann.

Ministerpräsident Oettinger wiederum ruft zwar seit dem Liechtensteiner Steuerskandal markig nach konsequenter Anwendung der Steuergesetze, fordert sogar höhere Haftstrafen für Schwersttäter an der Steuerfront. Aber gegenüber dieser ihm sehr nahe stehender Person Würth hörte man nichts dergleichen. In Fällen wie diesem werden Deals gemacht, vor allem in Baden-Württemberg, wo man ja bekanntlich alles kann. Nur ein Beispiel: In München wird seit längerem rigoros gegen Siemens und die Zahlung von Schmiergeldern aus schwarzen Kasse vorgegangen. Beim Stuttgarter Autohersteller Daimler existierten ebenfalls weltweit schwarze Kassen. Die Staatsanwaltschaft war bisher wenig interessiert an diesem Tatbestand.

Einen weiteren Fall sollte der Otto-Normalsteuerzahler daher aufmerksam beobachten: Mit welcher Strafe wird die Steuerhinterziehung von Ex-Postchef Zumwinkel geahndet, die sich ebenfalls im Millionenbereich bewegt haben soll? Man möchte darauf wetten: Auch der bekommt einen satten Promi-Rabatt.

Von Hans Peter Schütz
 
 
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