Der Gesetzesentwurf soll für mehr Klarheit sorgen, die Realtiät sieht anders aus. Kampagnenmacher Thilo Bode von Foodwatch geißelt das neue Informationsgesetz für Verbraucher.

Ist das genießbar? Eine Lebensmittelprüferin kontrolliert Geflügelfleisch© Carmen Jaspersen/DPA
Ganz und gar nicht. Nach den Gammelfleischskandalen im vorigen Jahr, deren Aufdeckung der stern ins Rollen gebracht hat, war klar geworden: Da gibt es flächendeckende Missstände, die man mit noch so vielen Kontrollen nicht in den Griff bekommt. Auch Verbraucherschutzminister Seehofer hatte eingesehen, dass vor allem mehr offene Information weiterhilft. Verbraucher kaufen eben nicht bei Firmen, von denen sie wissen, dass sie schlechte Ware liefern. Die neue Gesetzesvorlage dazu ist aber eine zynische Mogelpackung.
Die beiden einzigen kleinen Verbesserungen sind, dass die Behörden die Namen der Hersteller nicht mehr nur nennen "können", sondern "sollen". Und zwar auch im Nachhinein, wenn die Produkte nicht mehr in den Regalen stehen. Die Nennung bleibt eine "Ermessensfrage". Man kann die Behörde nicht direkt zwingen.
Wer macht das schon? Wichtig ist doch, dass in den Behörden abgewogen wird zwischen öffentlichem Interesse und Interesse der Unternehmen. Dafür gibt es keinen Maßstab im Gesetz. In anderen Ländern muss die Geheimhaltung begründet werden und nicht die Veröffentlichung. Es ist das entscheidende Manko der deutschen Gesetzesvorlage, dass die gesundheitlichen Verbraucherinteressen nicht prinzipiell über das kommerzielle Interesse eines Betriebes gestellt werden.
Nein. Da von diesen Endprodukten wohl keine Gesundheitsgefahr mehr ausgeht, müssten sie erst die Firmen anhören. Dreimal dürfen Sie raten, wie die Antwort ausfällt.
Da steht aber auch: "nach Maßgabe dieses Gesetzes". Und das bedeutet: Wenn keine unmittelbare Vergiftungsgefahr besteht, gibt es jede Menge Einschränkungen. Sie heißen "Vertraulichkeit der Beratung von Behörden" oder "wettbewerbsrelevante Informationen". Das klingt wie von der Lebensmittel-Lobby direkt ins Gesetz diktiert. Wir von Foodwatch wurden bisher nicht einmal befragt.
Ja, aber die sind viel zu lang. In Bayern zum Beispiel werden 30 Prozent aller amtlich gezogenen Fleischproben beanstandet, die Hälfte davon ist sogar gesundheitsschädlich. Wenn ich die Namen der Firmen wissen will, hat die Behörde im Regelfall bis zu vier Monate Zeit für eine Antwort. Wenn die Firmen widersprechen, dauert es sieben Monate. Und wenn die Sache vor Gericht geht, vier Jahre. Obendrein muss der Verbraucher in vielen Fällen die Kosten der Auskunft tragen, die nach oben nicht begrenzt sind. Das ist absurd.
Nach unserem Gesetzesentwurf dauert die Sache im Regelfall zehn Tage und im schlimmsten Fall zwei Monate. In Dänemark etwa müssen die Supermärkte das Ergebnis ihrer Lebensmittelkontrollen öffentlich aushängen. Seehofers Gesetz sieht keinerlei Informationspflicht der Firmen vor.
Weil ich mir wünsche, dass irgendwann die Verbraucher wenigstens so gut geschützt sind wie die Robben. Wir müssen eine starke Verbraucher-Lobby aufbauen. Da sind wir auf einem guten Weg. Auf unsere Initiative hin protestieren 18 weitere Organisationen mit 2,6 Millionen Mitgliedern, darunter auch der Deutsche Hausfrauenbund, gegen das Gesetz.
Übernommen aus ...
Ausgabe 21/2006
Die Gesetzesvorlage Als politische Antwort auf die jüngsten Gammelfleischskandale haben CDU/CSU und SPD vergangene Woche gemeinsam einen Entwurf zu einem neuen Verbraucherinformationsgesetz in den Bundestag eingebracht. Der insgesamt 34 Seiten lange Entwurf basiert auf einer "Formulierungshilfe" von Minister Horst Seehofer. In der Begründung heißt es, das Gesetz diene "der raschen Eindämmung von Lebensmittelskandalen", denn "die Zahl der aufgedeckten Fälle ist allein in 2005 größer als in den vergangenen zehn Jahren". Im Kern umfasst die Vorlage sechs Paragrafen, die regeln, wann die Behörden von sich aus die Namen und Produkte von schwarzen Schafen nennen sollen und wann sie das auf Antrag von Verbrauchern zu tun haben. Zahlreichen Kritikern geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug.