Schwerer Schlag für Ford: Das Landgericht München hat am Donnerstag ein Verkaufsverbot gegen den Automobilhersteller in Deutschland ausgesprochen, wie mehrere Medien mit Bezug auf das Gericht berichten. Grund sind dem Konzern vorgeworfene Patentrechtsverletzungen, die das Gericht als erwiesen ansieht. Betroffen sind bestimmte Ford-Modelle, die mit Mobilfunktechnologie ausgestattet sind ohne diese - so der Vorwurf - gültig lizenziert zu haben.
Kläger war der Patentverwalter IP Bridge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, kann aber gegen eine vom Kläger zu erbringende Sicherheitsleistung vollstreckt werden. Diese beträgt laut "Wirtschaftswoche" 227 Millionen Euro. Ford kann gegen das Urteil in Berufung gehen oder sich mit dem Kläger einigen, etwa in dem der Autobauer bei einem Patentpool eine Lizenz nimmt. Den Berichten zufolge sieht das Urteil auch einen Rückruf von Fahrzeugen von Händlern und deren Vernichtung vor.
Autobranche in der Chip-Klemme: Ford nicht das einzige betroffene Unternehmen
Ford ist nicht das einzige betroffene Unternehmen in der Automobilbranche, deren Fahrzeuge zunehmend vernetzter geworden sind. Der Einbau der Chips folgt allerdings auch gesetzlichen Vorgaben: Seit 2018 muss jeder Neuwagen mit dem automatischen Notrufsystem E-Call ausgestattet sein, das Mobilfunk und Satellitenortung nutzt. Auch VW und Daimler sahen sich in der jüngeren Vergangenheit mit dem Vorwurf der unrechtmäßigen Nutzung von Technologie seitens Mobilfunktechnologie-Patentinhabern gerichtlich konfrontiert. Weitere Fälle könnten folgen. Im Fall von Ford steht laut "Heise" das Ausstattungsmerkmal "Ford Pass Connect" in LTE-vernetzten Fahrzeugen im Fokus.
Das Urteil ist das erste seit der Patentrechtsreform im vergangenen Jahr, von der sich der die Branche eigentlich den Schutz vor Beschlüssen wie dem nun in München gefassten erhofft hatte: Nämlich, dass ein einzelnes Bauteil die gesamte Inlandsproduktion eines Herstellers lahmlegen kann. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) schrieb seinerzeit von überzogenen Lizenzforderungen und Missbrauch des Patentrechts vor allem von Unternehmen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik durch "Patent-Trolle".
"Es wird jetzt an den zuständigen Gerichten liegen, dies auch umgehend in entsprechend anzupassende Rechtsprechung umzusetzen", teilte der VDA damals mit. Das Urteil aus München dürfte da als herber Rückschlag gewertet werden.
Ford äußerte bislang sich noch nicht zu dem Beschluss.
Quellen: "Wirtschaftswoche", "Heise", VDA, ADAC, BMJ
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Baujahre: 1974 bis 1990
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