Die Berliner Polizei hat 15 Mitglieder der Rockerbande "Hells Angels" vorübergehend festgenommen. Sie leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe ein. Demnach verhinderten Beamte in der Nacht zum Samstag ein Zusammentreffen von Mitgliedern der "Hells Angels" mit Mitgliedern der Rockerbande "Chicanos MS" auf der Sonnenallee. Bei einer Durchsuchung der "Hells Angels"-Rocker und ihrer Fahrzeuge fand die Polizei eine Machete, einen Baseballschläger und weitere Schlag- und Stichwerkzeuge. In Schleswig-Holstein wurden Ende April zwei Ortsvereine der Rockerbanden "Hells Angels" und "Bandidos" verboten. Die beiden Rockerbanden liefern sich in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern seit Monaten eine blutige Auseinandersetzung. Ein mögliches Verbot der Banden ist Thema bei der Innenministerkonferenz der Länder am Donnerstag und Freitag in Hamburg.
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt fordern Verbot
Die Forderungen nach einem länderübergreifenden Verbot der Motorradrockergruppe Hells Angels stößt auf Kritik. "Ein Verbot löst die Probleme nicht", sagte der Vize-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, Hermann Benker. Auch Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (SPD) sieht in Verboten kein Allheilmittel.
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hatten dafür plädiert, die oft kriminellen Rocker bundesweit anzugehen. Das Thema steht auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Hamburg. In Hamburg selbst sind die Hells Angels seit 1983 verboten. Auslöser der neuen Diskussion war der tödliche Schuss eines Hells- Angels-Mitglieds auf einen Polizisten in Rheinland-Pfalz im März.
Minister Speer sagte der Deutschen Presseagentur (DPA), über ein bundesweites Vorgehen müssten sich die Innenminister von Bund und Ländern abstimmen. "Ich unterstütze alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rocker-Kriminalität." Zur aktuellen Debatte bemerkte er: "Über mögliche Vereinsverbote spricht man nicht vorher, man vollzieht sie." Ähnlich hatte sich Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (beide CDU) geäußert.
"Ein Verein kann verboten werden, wenn dessen Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, er gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung verstößt", erklärte Speer. Dabei sei entscheidend, dass das gesetzwidrige Verhalten von Mitgliedern dem Verein selbst zugerechnet werden kann: "Dies muss schlüssig belegt werden können, damit ein ausgesprochenes Verbot nicht später bei einer gerichtlichen Überprüfung scheitert."
Gewerkschaft der Polizei gegen Verbot
Auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sagte der DPA: "Für ein Verbot braucht man hieb- und stichfeste Beweise". Die Ermittlungen seien aufwendig - dazu brauche die Polizei mehr Personal. "Gerade die Hells Angels haben sehr gute Anwälte, und die schicken sie sofort los", sagte Freiberg.
Der Gewerkschafter Benker sagte der dpa, durch ein Verbot würden Hells Angels "nicht über Nacht zu lauter frommen Lämmern". "Wenn sie ihr Treiben im Untergrund fortsetzen, haben wir wesentlich mehr Schwierigkeiten, kriminelle Bestrebungen aufzudecken."
Benker plädierte dafür, die bestehenden strafrechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die durch Straftaten eingefahrenen Gewinne müssten konsequent vom Staat eingezogen werden. Zudem sollten auch Motorräder, die bei Straftaten eine Rolle spielten, sichergestellt werden. Solche Maßnahmen kämen noch zu kurz, obwohl sie die Hells Angels empfindlich treffen könnten. "Ein Rocker ohne Motorrad ist auch nur die Hälfte wert", meinte Benker.
Benker schätzt einzelne Mitglieder der Hells Angels als gefährlich ein. Sie seien beispielsweise im Rotlichtmilieu und in der Bandenkriminalität aktiv. Konflikte seien auch vorprogrammiert, wenn Hells Angels und Bandidos in Orten direkt miteinander konkurrierten. "Aber ich würde nicht so weit gehen, sie bundesweit über einen Kamm zu scheren", erklärte der Gewerkschafter.